Kleine Anfrage 3621
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Dr. Hartmut Beucker AfD
Rekordjahr bei unfreiwilligen Nachlässen in Sachsen – wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen?
Wie die WELT berichtet, markierte 2023 einen Höchststand bei den Einnahmen des Fiskus in Sachsen aus unfreiwilligen Nachlässen. Solche Nachlässe liegen dann vor, wenn die gesetzlichen Erben dieses nicht antreten oder sich keine Empfänger des Erbes ermitteln lassen. In solchen Fällen rückt der Fiskus an die Stelle der Erben. Im Jahr 2023 war dies bei 1.320 Nachlässen der Fall und damit bei 10,6 Prozent (127 Fälle) mehr als 2022. Aus diesen Nachlässen wurde ein Erlös von 8,1 Millionen Euro erzielt, ein Plus von 600.000 Euro gegenüber 2022.1
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Fälle unfreiwilliger Nachlässe gab es in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- In wie vielen dieser Fälle handelte es sich um überschuldete Nachlässe? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- Welche Erlöse erzielte das Land Nordrhein-Westfalen durch unfreiwillige Nachlässe in den Jahren 2019 bis 2023? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- Welche Kosten entstanden dem Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Abwicklung unfreiwilliger Nachlässe in den Jahren 2019 bis 2023? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- In wie vielen Fällen kam es aufgrund einer nachträglichen erfolgten Ermittlung bzw. Forderung von Erben zu einer Übertragung des Nachlasses? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Hartmut Beucker
Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3621 mit Schreiben vom 2. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie viele Fälle unfreiwilliger Nachlässe gab es in den Jahren 2019 bis 2023 in Nordrhein-Westfalen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- In wie vielen dieser Fälle handelte es sich um überschuldete Nachlässe? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- In wie vielen Fällen kam es aufgrund einer nachträglichen erfolgten Ermittlung bzw. Forderung von Erben zu einer Übertragung des Nachlasses?
Die Fragen 1, 2 und 5 werden zusammen beantwortet.
Das Ministerium der Finanzen hält unter dem Stichwort „Wenn der Staat Erbe wird“ seit 2022 grundlegende Informationen zum Staatserbrecht vor. Sie befinden sich auf der Website des Ministeriums unter der URL: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/ministerium-der-finanzen-nordrhein-westfalen/fiskalische-erbschaften.
Neben einigen Informationen zum rechtlichen Hintergrund, zum Verfahren und zur Zuständigkeit der Bezirksregierungen veröffentlicht das Ministerium der Finanzen dort auch differenzierte Fallzahlen, jeweils gegliedert nach der regionalen Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Daten zur lokalen Verortung (Stadt, Kommune) von Einzelfällen werden von den Bezirksregierungen nicht erfasst und liegen daher nicht vor. Die Tabelle enthält über die in den Fragen 1 und 2 und 5 erbetenen Auskünften auch weitere Informationen zur Aufgabenerledigung durch die Bezirksregierungen und ist allgemein zugänglich. Die Zahlen zu Frage 5 beziehen sich jeweils auf das Jahr der Auszahlung. Eine Zuordnung zum Jahr des ursprünglichen Anfalls des Nachlasses wird nicht erfasst und ist daher nicht darstellbar.
- Welche Erlöse erzielte das Land Nordrhein-Westfalen durch unfreiwillige Nachlässe in den Jahren 2019 bis 2023? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
- Welche Kosten entstanden dem Land Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Abwicklung unfreiwilliger Nachlässe in den Jahren 2019 bis 2023? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Stadt bzw. Kommune und Anzahl der Nachlässe)
Die Fragen 3 und 4 werden ebenfalls zusammen beantwortet.
Die erbetenen Angaben zu Kosten und Erlösen für die Jahre 2019 bis 2022 ergeben sich aus der jeweiligen, dem Landtag vorliegenden Haushaltsrechnung, in Einnahme und in Ausgabe jeweils in Titelgruppe 61 des Kapitels 03 310. Für das Jahr 2019 und Vorjahre wurden Einnahmen und Ausgaben noch im Kapitel 20 610 erfasst. Die Einnahmen unter den Titel 119 10 und 133 10, die Ausgaben dort in der Titelgruppe 60.
Eine darüberhinausgehende regionale Differenzierung ist mangels verfügbarer Daten nicht möglich.
Zahlen für das Jahr 2023 werden mit der Haushaltsrechnung für das Jahr 2023 dem Landtag vorgelegt.
Auf der o.g. Seite des Ministeriums der Finanzen werden über die Daten zu Anfall und Bearbeitung von Nachlässen auch Informationen zu werthaltigen, also nicht überschuldeten, Nachlässen – gegliedert nach Bezirksregierungen – angeboten. Diese Informationen gehören zum Open-Data-Angebot des Landes und folgen dem auch in Frage 5 angesprochenem Gedanken der Herausgabe von Nachlässen an nachträglich auftretende oder ermittelte Erben. Die Beschränkung auf wenige Informationen zum Erblasser und den jeweiligen Verfahren berücksichtigt die jeweils berechtigten Interessen Betroffener aus Sicht des Datenschutzes.
Dort nicht veröffentlichte Informationen wurden in der Vergangenheit nicht erfasst und können zudem nicht mit vertretbarem Aufwand nacherhoben werden.