Rückfragen zur Kleine Anfrage 1357 – Linderung statt Lösung der Migrations- und Grenzschutzkrise?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1680

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Rückfragen zur Kleine Anfrage 1357 Linderung statt Lösung der Migrations- und Grenzschutzkrise?

Im Rahmen der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1357 blieb die Landesregierung lösungsorientierte Antworten zu den drängendsten Fragen der aktuellen Migrations- und Grenzschutzkrise schuldig. Eine Prognose der Bundesregierung zum weiteren Umfang der Migrationsbewegung war der Landesregierung unbekannt, bei der Rückführungsoffensive wurde – trotz der Landeszuständigkeit – auf die Bundesebene verwiesen, von einer Begrenzung der Migrationsbewegung war nicht die Rede. Die in der Antwort der Landesregierung stattdessen vorgetragenen Lösungsansätze, also mehr Geld für die Kommunen vom Bund bzw. vom Land und weitere Unterbringungseinrichtungen auf Landesebene, lindern das Problem ggf. temporär, tragen aber am Ende nicht zur Lösung bei.

Auf die Frage „Wann soll die angekündigte Rückführungsoffensive der Landesregierung starten?“ antwortete die Ministerin für Flucht und Integration des Landes NRW, Josefine Paul (Bündnis 90/Die Grünen): „Die Umsetzung der von der Regierungskoalition auf Bundesebene beschlossenen „Rückführungsoffensive“ liegt in der Verantwortung der Bundesregierung.“

Mit dieser Antwort verkennt die Ministerin die Zuständigkeit der Länder für Abschiebungen.1 Auch der ehemalige NRW-Integrationsminister wies in einer Stellungnahme dem Land die entsprechende Kompetenz zu. Dort hieß es: „Die Vollzugszuständigkeit für das Aufenthaltsrecht und damit auch für Rückführungen ausreisepflichtiger Personen liegt nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung bei den Ländern.“2

Zudem wurde auch im Koalitionsvertrag eine entsprechende Initiative angekündigt. Dort heißt es: „Da, wo ein Asylantrag abgelehnt wurde und es keine weiteren aufenthaltsrechtlichen oder humanitären Bleibegründe gibt, muss die Ausreise durch eine freiwillige Rückkehr oder eine Rückführung erfolgen. Priorität hat für uns die konsequente und rechtmäßige Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.“

Bezogen auf die Anzahl der ausreisepflichtigen Personen lag die Abschiebquote in NRW dagegen auch im Jahr 2022 lediglich bei ca. 4%. Ähnlich niedrig war die Abschiebequote bei Gefährdern bzw. Relevanten Personen.

Auf die Frage, in welcher Form sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, den weiteren ungeregelten Zustrom, insbesondere über die sogenannte „Westbalkanroute“, endlich so weit wie möglich zu stoppen, antwortete die Ministerin ausweichend: „Nordrhein-Westfalen steht zu seiner humanitären Verantwortung, Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung fliehen, aufzunehmen. Eine bessere Koordinierung auch auf EU-Ebene zur Optimierung der Prozesse ist notwendig und von der Landesregierung wiederholt gegenüber dem Bund gefordert worden.“

Übersetzt bedeutet das dann wohl, dass eine Begrenzung von Seiten der zuständigen Ministerin nicht vorgesehen ist, die illegale Sekundärmigration also folglich bedingungslos und in unbegrenztem Ausmaß hinzunehmen ist, unabhängig von der bereits angespannten Situation in den Kommunen, unabhängig von den noch verfügbaren Ressourcen, unabhängig von der Integrationsfähigkeit all dieser Menschen in die Kommunen und unabhängig von der Rechtslage und den Handlungsmöglichkeiten, wie sie beispielsweise von der Deutschen Polizeigewerkschaft empfohlen werden.

Deutschland fällt demnach eine unbegrenzte, weltweite humanitäre Verantwortung zu, eine Hybris, die aus verantwortungsethischer Sicht höchst bedenklich ist, in der Praxis als „integrationspolitischer Konsens“ verkauft wird, in Wahrheit aber eher gesinnungsethischer und auf Dauer verantwortungsloser Natur für unser Land ist.3

Anders als in NRW gibt es von Seiten der sächsischen Landesregierung, ebenfalls unter grün­schwarzer Beteiligung, mittlerweile mindestens eine deutlichere Positionierung in der Frage des Grenzschutzes. „Wenn die Bundesregierung nicht alsbald ihren „Solo-Kurs“ in der Europäischen Union überdenke und sich nicht auf einen Gemeinschaftskurs mit anderen Staaten begebe, dann werde der Druck auf Deutschland nicht nachlassen“, so Sachsens Innenminister Schuster (CDU) laut BILD bei einer Videokonferenz mit Vertretern aus Landkreisen und Kommunen.4 Weiter heißt es: „Solange Deutschland isoliert ist, leiten die anderen durch. Solange wir isoliert sind, haben wir Sekundär-Migration. Wenn das so bleibt, dann fordere ich konsequent Grenzkontrollen. Und das eventuell auch mit der Einrichtung von Transitzentren, so dass Zurückweisungen möglich wären.“ Zudem forderte er den Verzicht auf weitere zusätzliche Aufnahmeprogramme des Bundes.

Begriffe wie „Grenzkontrollen“, „Transitzentren“ oder gar „Zurückweisungen“ sind der NRW-Landesregierung mit der für Flucht und Integration zuständigen Ministerin – zumindest bisher – eher fremd. Selbst von Seiten des Ministerpräsidenten gibt es bisher nur Forderungen nach „mehr Geld“ vom Bund. Anlässlich eines Treffens der Regierungschefs sagte Ministerpräsident Hendrik Wüst, dass die Länder sich einig seien, dass „mehr Unterstützung vom Bund nottut“. Er schloss sich Forderungen von Amtskollegen an, dass der Bund die Hälfte der Kosten übernehmen müsse. Dabei trägt dieser Ansatz nicht zur Lösung bei. Für den Steuerzahler ist es unerheblich, ob die Kommune, das Land oder der Bund die Kosten tragen muss. Wir reden folglich nur über eine wenig lösungsorientierte monetäre Umverteilung.5

Weiter in der Diskussion waren auch hier die Amtskollegen in Sachsen. Regierungschef Michael Kretschmer forderte eine Begrenzung der Flüchtlingsaufnahme. Der Bund müsse „aufhören mit freiwilligen Aufnahmeprogrammen“, sagte er der Funke-Mediengruppe. Ein solches Programm gibt es unter anderem im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsabkommen zwischen der EU und der Türkei.6

Auch die anlässlich eines Berichts im Integrationsausschuss vom 15. März 2023 präsentierte Kapazitätsaufstockung der Landeseinrichtungen um 2.300 Plätze ist lediglich dazu geeignet, den Zugang von zwei Wochen aufzufangen. Selbst wenn die Landesregierung das ursprüngliche selbst gesteckte Ziel erreicht hätte, also 34.500 Plätze bis März, hätte diese Kapazitätssteigerung nur den Bedarf eines Monats gedeckt.7

Die Umverteilung auf Landeseinrichtungen trägt zudem nicht zu einer grundsätzlichen Lösung bei, da sich diese Einrichtungen auch in den Kommunen befinden und die Ressourcen der Kommunen auch von den dort untergebrachten Menschen genutzt werden. Gemeint sind u. a. Verkehrsmittel, Schulen, Polizei, Rettungsdienste, Ärzte, die Justiz und nicht zuletzt das Betreuungspersonal in allen Bereichen. Für die betroffenen Kommunen und deren Anwohner ist es als Fazit eher unerheblich, ob es sich um eine kommunale oder eine Landesunterbringungseinrichtung handelt.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Inwiefern sieht die Landesregierung – vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl illegaler Einreisen in das Bundesgebiet – mittlerweile die Notwendigkeit zur Begrenzung der illegalen Sekundärmigration nach NRW (die Fluchtbewegung aus der Ukraine folglich ausgenommen)?
  2. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 1427 hervorgeht, gab es seit Juli 2022 zahlreiche schriftliche Hilferufe aus den Kommunen.8 Zusätzlich soll es telefonisch bzw. per E-Mail entsprechende Hilferufe gegeben haben. Um welche Kommunen handelte es sich dabei? (Bitte ebenfalls nach Kommune und Datum differenziert listen)
  3. Gibt es – ähnlich wie in Sachsen – auch von Seiten der NRW-Landesregierung mindestens erste Überlegungen, die angesichts der ungebremsten Zahl illegaler Einreisen in Richtung „Grenzkontrollen“, „Transitzentren“ oder „Zurückweisungen“ tendieren? (Bitte näher ausführen)
  4. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung – im Rahmen der Zuständigkeit der Länder – die Rückführungszahlen spürbar zu erhöhen?
  5. Inwiefern gehört es nach Ansicht der Landesregierung zur „humanitären Verantwortung“ NRWs, die illegale innereuropäische Sekundärmigration, im vollen Bewusstsein der Rückführungsproblematik, ohne jegliche quantitative Begrenzung, bedingungslos und ohne Widerspruch zuzulassen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Stellungnahme 18/407

2 Vgl. Lt.-Stellungnahme 18/429

3 Vgl. Weber; Verantwortungs- und Gesinnungsethik

4 Vgl. https:// www .bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/fluechtlinge-sachsens-innenminister-schliesst-grenzkontrollen-nicht-aus-83212772.bild.html

5 Vgl. https:// www .n-tv.de/politik/Laender-fordern-mehr-Geld-und-mehr-Abschiebungen-article23990591.html und

https:// www .welt.de/politik/deutschland/plus244334805/Kommunen-ueberlastet-Jetzt-wird-Ruf-laut-freiwillige-Migranten-Aufnahme-auszusetzen.html

6 Ebd.

7 Vgl. https:// www1 .wdr.de/nachrichten/landespolitik/westpol-unterbringung-fluechtlinge-kommunen-100.html

8 Vgl. Lt.-Drucksache 18/3631


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1680 mit Schreiben vom 6. Juni 2023 namens der Landesregierung im Einver­nehmen mit der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.

  1. Inwiefern sieht die Landesregierung – vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl illegaler Einreisen in das Bundesgebiet – mittlerweile die Notwendigkeit zur Begrenzung der illegalen Sekundärmigration nach NRW (die Fluchtbewegung aus der Ukraine folglich ausgenommen)?
  1. Inwiefern gehört es nach Ansicht der Landesregierung zur „humanitären Verantwortung“ NRWs, die illegale innereuropäische Sekundärmigration, im vollen Be­wusstsein der Rückführungsproblematik, ohne jegliche quantitative Begrenzung, bedingungslos und ohne Widerspruch zuzulassen?

Die Fragen 1, und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Belastbare Lösungen für das Phänomen der Sekundärmigration lassen sich nur auf Europäi­scher Ebene finden. Daher unterstützt die Landesregierung das Ziel, innerhalb der Europäi­schen Union ein neues Gemeinsames Asylsystem zu verabschieden, welches u.a. die Bedin­gungen für Schutzsuchende in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbessert und damit die Ursachen für Sekundärmigration wirksam adressiert. Die Bundesregierung ist gefor­dert, sich in diesem Sinne verstärkt für einen beschleunigten Prozess auf der europäischen Ebene einzusetzen.

  1. Gibt es – ähnlich wie in Sachsen – auch von Seiten der NRW-Landesregierung mindestens erste Überlegungen, die angesichts der ungebremsten Zahl illegaler Einreisen in Richtung „Grenzkontrollen“, „Transitzentren“ oder „Zurückweisun­gen“ tendieren? (Bitte näher ausführen)

Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Bund. Der Landesregierung ist es besonders wichtig, dass sich die Bundesregierung für den schnellen Abschluss einer von Humanität und Ordnung ge­prägten Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems einsetzt (vgl. Antwort zu den Fragen 1 und 5). Dazu gehören neben der Einhaltung geltenden europäischen Rechts, zu dem auch das Grundrecht auf Asyl gehört, auch die Beendigung der schwierigen humanitären Si­tuation an den zu schützenden Außengrenzen, eine nachhaltige europäische Entwicklungspo­litik zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den Herkunftsländern, eine geordnete, legale Mig­ration, eine bessere Zusammenarbeit mit Transitländern, ein besseres Asylrecht sowie eine gerechtere Verteilung von Geflüchteten innerhalb der Europäischen Union.

  1. Wie aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 1427 hervorgeht, gab es seit Juli 2022 zahlreiche schriftliche Hilferufe aus den Kommunen. Zusätzlich soll es telefonisch bzw. per E-Mail entsprechende Hilferufe gegeben haben. Um welche Kommunen handelte es sich dabei? (Bitte ebenfalls nach Kommune und Datum differenziert listen)

Telefonische oder per E-Mail mitgeteilte Hilfegesuche werden erfasst, soweit ein aktenwid-mungsrelevanter Vorgang entsteht. Das bedeutet, dass eingegangene Hilfegesuche erfasst werden, wenn es sich tatsächlich um Hilfegesuche handelt, die das Ergreifen einer konkreten Maßnahme erforderlich machen. Reine informatorische Hinweise seitens der Kommunen über die aktuelle Lage vor Ort werden nicht erfasst. Aktenwidmungsrelevante telefonische oder per E-Mail eingegangene Gesuche liegen nicht vor.

  1. Mit welchen Maßnahmen plant die Landesregierung – im Rahmen der Zuständig­keit der Länder – die Rückführungszahlen spürbar zu erhöhen

Rückführungen und freiwillige Rückkehr sind ein Teil von Migrationspolitik. Diese gestaltet die Landesregierung rechtstaatlich, fair und humanitär. Es braucht in Bezug auf Rückkehr und Rückführung über das in den letzten Jahren durch gezielte Maßnahmen kontinuierlich verbes­serte Rückkehrmanagement Nordrhein-Westfalens hinaus auch verlässliche Abkommen mit den Herkunftsländern.

Sogenannte Migrationsabkommen mit Herkunftsstaaten sind auch Bestandteil des Beschlus­ses der Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern vom 10. Mai. Sie treffen keine punktuellen Regelungen (z.B. bzgl. Rückführungen), sondern adressieren umfas­send Fragen einer geordneten Migration wie legale Zuzugsoptionen oder die Verbesserung der Bereitschaft zur Rücknahme von Menschen ohne Aussicht auf Asyl. Für diesen Ansatz braucht es mehr Anstrengungen des Bundes.

 

Antwort als PDF