Rücknahme von Asylsuchenden durch andere EU-Länder im Rahmen des Dublin-III-Abkommens – Ist das Vollzugsdefizit in NRW ähnlich umfassend wie in Mecklenburg-Vorpommern?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1478

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 06.03.2023

Rücknahme von Asylsuchenden durch andere EU-Länder im Rahmen des Dublin-III-Abkommens Ist das Vollzugsdefizit in NRW ähnlich umfassend wie in Mecklenburg-Vorpommern?

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen (AfD) an die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hervorgeht, ist mindestens in Mecklenburg-Vorpommern ein massives Scheitern im Rahmen der Dublin-Rücküberstellungen festzustellen.1

Laut Antwort der Landesregierung wurden im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern nur 25 von 1344 Übernahmeersuchen nach Dublin-Recht erfolgreich in die Tat umgesetzt. In über 98 Prozent der Fälle scheiterte die Landesregierung folglich daran, das geltende Dublin-Recht umzusetzen.2

Zur Beantwortung der gestellten Fragen hat die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern Informationen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeholt. Aufgrund der Brisanz bitten wir um ein analoges Vorgehen der NRW-Landesregierung, um entsprechende Vergleichswerte aus dem größten Bundesland zu erhalten.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Rücknahmeersuche im Sinne der Dublin-Regeln wurden 2022 für Personen gestellt, die in NRW ansässig oder gemeldet waren? (Bitte nach Anzahl und Herkunftsland differenziert listen)
  2. Wie viele dieser Ersuche waren erfolgreich in dem Sinne, dass die betreffenden Personen NRW tatsächlich verlassen haben?
  3. Wie wird kontrolliert, dass Personen, die das Land nach Dublin-Regeln verlassen müssen, NRW auch wirklich verlassen?
  4. Wie verteilen sich die gelungenen und die nicht gelungenen Rücküberstellungen auf die verschiedenen Länder, in denen die betreffenden Personen bereits einen Asylantrag gestellt hatten (bitte genau auflisten nach Land, Anzahl, Akzeptanz der Rückführung oder Ablehnung, tatsächlichem Gelingen der Rückführung)?
  5. Wie arbeiten BAMF und Landesregierung NRW bei der Organisation von Rücküberstellungen genau zusammen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. h t t p s :/ / w ww . no r d k u r i e r .d e / r e g i on a l/mecklenburg-vorpommern/mecklenburg-vorpommern-kapituliert-bei-zurueckweisung-von-fluechtlingen-1414296?

2 Vgl. Lt.-Drucksache 8/1780 vom 16.02.2023; Landtag Mecklenburg-Vorpommern


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 1478 mit Schreiben vom 3. April 2023 namens der Landesregierung beantwor­tet.

  1. Wie viele Rücknahmeersuche im Sinne der Dublin-Regeln wurden 2022 für Perso­nen gestellt, die in NRW ansässig oder gemeldet waren? (Bitte nach Anzahl und Herkunftsland differenziert listen)

Die Anzahl der Rückübernahmeersuchen aus 2022 für Personen, die erstmalig im Bundesge­biet in Nordrhein-Westfalen angetroffen wurden, kann der folgenden Tabelle entnommen wer­den.

Herkunftsland Übernahme-ersuchen
Afghanistan 2009
Ägypten 99
Albanien 138
Algerien 516
Andorra 1
Angola 68
Argentinien 2
Armenien 210
Aserbaidschan 231
Bangladesch 32
Belarus 1
Bosnien und Herzegowina 78
Burundi 71
Chile 1
China 18
Dschibuti 1
Elfenbeinküste (Cote d Ivoire) 7
Eritrea 35
Gambia 4
Georgien 149
Ghana 46
Guinea 332
Guinea-Bissau 1
Indien 22
Irak 1705
Iran, Islamische Republik 804
Jemen 3
Jordanien 3
Kamerun 9
Kasachstan 1
Kirgisistan 16
Kolumbien 1
Kongo 12
Kongo, Demokratische Republik 15
Kosovo 18
Kuba 2
Kuwait 4
Libanon 340
Liberia 1
Libyen 16
Malawi 15
Mali 25
Marokko 281
Moldau, Republik 3
Mongolei 36
Montenegro 2
Myanmar 2
Nigeria 295
Nordmazedonien 145
Pakistan 126
Paraguay 1
Pers. aus palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt) 7
Peru 2
Philippinen 1
Ruanda 1
Russische Föderation 224
Senegal 12
Serbien 81
Sierra Leone 2
Somalia 204
Sri Lanka 25
Staatenlos 15
Sudan 5
Syrien, Arabische Republik 2959
Tadschikistan 96
Tansania, Vereinigte Republik 1
Thailand 1
Togo 1
Tunesien 74
Türkei 739
Turkmenistan 2
Uganda 1
Ukraine 8
Ungeklärt 215
Usbekistan 25
Venezuela 3
Vietnam 2
Gesamt 12659

Quelle: BDL-Bericht für NRW des BAMF (Stand 31.12.2022)

 

  1. Wie viele dieser Ersuche waren erfolgreich in dem Sinne, dass die betreffenden Personen NRW tatsächlich verlassen haben?

Insgesamt wurden 2022 in Nordrhein-Westfalen 953 Überstellungen vollzogen. (Quelle: BDL-Bericht für NRW des BAMF (Stand 31.12.2022))

Diese Überstellungen können jedoch auch auf einer Zustimmung zu Übernahmeersuchen be­ruhen, die vor 2022 gestellt worden sind.

  1. Wie wird kontrolliert, dass Personen, die das Land nach Dublin-Regeln verlassen müssen, NRW auch wirklich verlassen?

Die Bundespolizei bestätigt den Grenzübertritt der überstellten Personen regelmäßig mit einer Vollzugsmitteilung.

  1. Wie verteilen sich die gelungenen und die nicht gelungenen Rücküberstellungen auf die verschiedenen Länder, in denen die betreffenden Personen bereits einen Asylantrag gestellt hatten (bitte genau auflisten nach Land, Anzahl, Akzeptanz der Rückführung oder Ablehnung, tatsächlichem Gelingen der Rückführung)?

Nachstehender Tabelle können die in 2022 erfolgten Überstellungen, die Rückübernahmeersuchen sowie die Anzahl der erfolgten Zustimmungen aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaat ent­nommen werden.

Mitgliedstaat Übernahmeersuchen Zustimmungen Überstellungen
Belgien 189 129 48
Bulgarien 996 470 10
Dänemark 51 29 4
Estland 39 31 5
Finnland 39 25 10
Frankreich 963 455 154
Griechenland 1998 7  
Irland 2 1 1
Island 3    
Italien 2541 1705 53
Kroatien 603 394 21
Lettland 51 36 7
Litauen 573 556 6
Luxemburg 14 3 3
Malta 28 19 5
Niederlande 420 271 93
Norwegen 25 8 2
Österreich 1030 547 129
Polen 792 459 54
Portugal 135 91 17
Rumänien 222 152 9
Schweden 254 169 57
Schweiz 195 103 40
Slowakei 31 9 1
Slowenien 110 70 30
Spanien 926 634 188
Tschechien 100 26 4
Ungarn 277 189  
Zypern 52 9 2
Gesamt 12659 6597 953

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die in 2022 erfolgten Überstellungen auch aufgrund einer Zustimmung des Mitgliedsstaates aus Vorjahren erfolgt sein können.

Eine Statistik zu den nicht gelungenen Rücküberstellungen des Jahres 2022 liegt hier nicht vor.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich aus der Differenz zwischen Anzahl der Rück-übernahmeersuchen und der Anzahl der Zustimmungen nicht zwangsläufig die Anzahl der Ab­lehnungen ergibt.

So kann beispielsweise eine Zustimmung auf ein im Jahr 2022 gestelltes Rückübernahmeersuchen auch im Folgejahr erteilt werden.

  1. Wie arbeiten BAMF und Landesregierung NRW bei der Organisation von Rücküberstellungen genau zusammen?

Stellt das BAMF im Dublin-Verfahren fest, dass ein anderer Mitgliedstaat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, erlässt das BAMF eine Abschiebungsanordnung in diesen Staat, sobald feststeht, dass die Überstellung durchgeführt werden kann (vgl. § 34a Abs. 1 Satz 1 AsylG). Das BAMF bleibt bis zur tatsächlichen Überstellung dafür verantwortlich, dass dieser keine Abschiebungshindernisse entgegenstehen.

Die nordrhein-westfälischen (Zentralen) Ausländerbehörden haben im Dublin-Verfahren keine eigene aufenthaltsrechtliche Entscheidungskompetenz. Sie vollziehen lediglich die Abschiebungsanordnung des BAMF und nehmen die Überstellung im Wege der Amtshilfe als Realakt vor. Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich beim BAMF.

 

Antwort als PDF