RWTH-Studie zum Parkplatzwegfall: Wird die Analyse auch für weitergehende Parkhausplanungen im Land herangezogen?

Kleine Anfrage
vom 24.11.2023

Kleine Anfrage 2940

des Abgeordneten Klaus Esser AfD

RWTH-Studie zum Parkplatzwegfall: Wird die Analyse auch für weitergehende Parkhausplanungen im Land herangezogen?

Der guten Erreichbarkeit von Einzelhändlern – gerade auch mittels Individualverkehr – wird eine hohe Bedeutung zugemessen. Die RWTH Aachen kommt jetzt in einer aktuellen Studie1 zum Ergebnis, dass der Wegfall von Parkplätzen am Straßenrand nicht zwangsläufig schlecht für Einzelhändler sein muss, wenn ansonsten eine leistungsfähige Tiefgarageninfrastruktur vorhanden ist.2 Die RWTH hatte Aachen als Modellstadt für ihre Analyse genommen, derzufolge es sogar das Geschäft fördern kann, wenn Auto-Parkplätze auf der Straße abgeschafft werden und dafür mehr Raum für Fußgänger, Radfahrer, Grünflächen und Außengastronomie entstehen würde. Für die Einzelhändler einträglicher wird es, sobald die Parkplätze gemäß Studienergebnis mindestens 100 Meter und höchstens 500 Meter entfernt sind.3 Für die Analyse haben die Aachener Wissenschaftler unter anderem die Zahl der Parkplätze, die Erreichbarkeit und etwa 400 Mietangebote für Gewerbeimmobilien in Aachen in Augenschein genommen.

Daher frage ich die Landesregierung:

  1. Wurden Tief- bzw. Hochgaragenprojekte in NRW durch die Landesregierung in den letzten 10 Jahren gefördert? (Wenn ja, in welchem Umfang, wo bzw. wann genau)
  2. Beabsichtigt die Landesregierung Hoch- oder Tiefgaragen in NRW in der laufenden Legislatur zu fördern?
  3. Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung aus der vorgelegten RWTH-Studie in Hinblick auf eine proklamierte „Verkehrswende“?
  4. Welche eigenen, belastbaren Erkenntnisse hat die Landesregierung in Bezug auf den Umfang bzw. Wegfall von Parkflächen sowie deren Einfluss auf den Einzelhandel in den Städten Nordrhein-Westfalens?
  5. Welche Verkehrsvoraussetzungen beabsichtigt die Landesregierung zu schaffen, um Einzelhändlern in Großstädten ein auskömmliches Geschäft zu ermöglichen?

Klaus Esser

 

MMD18-6913

 

1 https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0966692323002053

2 https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/aachen-parkplaetzte-innenstadt-studie-100.html

3 https://www.welt.de/motor/news/article248241218/Zu-nahe-Parkplaetze-druecken-den-Wert-Studie-zu-Geschaeften-in-Innenstaedten.html


Der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr hat die Kleine Anfrage 2940 mit Schrei­ben vom 27. Dezember 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministe­rin für Wirtschaft, Innovation, Klimaschutz und Energie beantwortet.

  1. Wurden Tief- bzw. Hochgaragenprojekte in NRW durch die Landesregierung in den letzten 10 Jahren gefördert? (Wenn ja, in welchem Umfang, wo bzw. wann genau)

In den letzten 10 Jahren wurden keine Tief- bzw. Hochgaragenprojekte in Nordrhein-Westfalen gefördert.

  1. Beabsichtigt die Landesregierung Hoch- oder Tiefgaragen in NRW in der laufen­den Legislatur zu fördern?

Die Landesregierung fördert im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements (FöRi-MM) den Bau von Quartiersgaragen nach Antragstel­lung durch Gemeinden und Gemeindeverbände.

Die Landesregierung hat die Förderung folgender Quartiersgaragen bewilligt:

Quartiersgarage Freudenberg „Alter Flecken“ (435.000 Euro Gesamtfördersumme für die Jahre 2024-2026)

Quartiersgarage Rheine „Dunlop Kaserne“ (2,554 Mio. Euro Gesamtfördersumme für die Jahre 2024-2026)

Die Förderprojekte umfassen explizit Parkhäuser in Wohnquartieren und stehen nicht in Zu­sammenhang mit der Innenstadtentwicklung.

  1. Welche Rückschlüsse zieht die Landesregierung aus der vorgelegten RWTH-Stu-die in Hinblick auf eine proklamierte „Verkehrswende“?

Die genannte Studie ist der Landesregierung nicht bekannt.

  1. Welche eigenen, belastbaren Erkenntnisse hat die Landesregierung in Bezug auf den Umfang bzw. Wegfall von Parkflächen sowie deren Einfluss auf den Einzel­handel in den Städten Nordrhein-Westfalens?

Der Einfluss des Wegfalls von Parkflächen auf den Einzelhandel wurde durch die Landesre­gierung nicht untersucht. Es liegen dazu keine Erkenntnisse vor.

  1. Welche Verkehrsvoraussetzungen beabsichtigt die Landesregierung zu schaffen, um Einzelhändlern in Großstädten ein auskömmliches Geschäft zu ermöglichen?

Die Verkehrsplanung in den Kommunen unterliegt der kommunalen Selbstverwaltung und ist nicht Aufgabe der Landesregierung.

 

MMD18-7542

Beteiligte:
Klaus Esser