Sachsen: Unzureichendes Vorgehen gegen Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber – Wie steht es um NRW?

Kleine Anfrage
vom 12.04.2024

Kleine Anfrage 3646

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sachsen: Unzureichendes Vorgehen gegen Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber Wie steht es um NRW?

Im Freistaat Sachsen leben 1.415 mehrfach straffällig gewordene Intensivtäter-Asylbewerber. Diese wiederum waren allein im 4. Quartal 2023 an mehr als 1.000 Straftaten beteiligt. Kumuliert man diese Zahlen für das Kalenderjahr 2023, ergeben sich mehr als 4.200 Straftaten.1

Diese besorgniserregenden Zahlen erhielt die sächsische AfD-Fraktion mit Antwort vom 14. Februar 2024, Drucksache 7/15518 auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Wippel. Dabei wird deutlich, dass von Seiten des Rechtsstaates nicht entschlossen genug gegen „Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber“2, sogenannte MITAs, vorgegangen wird.

241 der insgesamt mehr als 4.200 Delikte beziehen sich auf Straftaten gegen die persönliche Freiheit und Rohheitsdelikte, 200 Straftaten laufen als Diebstähle. Zudem wurden 17 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst. Außerdem wurden ausländerrechtliche Verstöße bereits aus der Statistik entfernt und finden keine Berücksichtigung. Nach Ausführung des Innenministers werden in der Klassifizierung nicht nur Asylbewerber als MITA erfasst, sondern auch Personen mit anderen Aufenthaltsgründen wie „Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge“, „Duldung“ oder auch „Unerlaubter Aufenthalt“.3

Mehr als drei Viertel dieser 1.415 mehrfach straffällig gewordenen Ausländer stammen aus den Ländern Syrien, Tunesien, Libyen, Georgien, Ägypten, Afghanistan, Algerien, Russland, Irak und Marokko. Einen Vergleich zwischen diesen Zahlen und den Zahlen zu mehrfach straffällig gewordenen Deutschen könne das sächsische Innenministerium noch nicht ziehen. Fest steht jedoch, dass von den insgesamt 1415 Intensivtätern nur 295, also etwa 21 Prozent, inhaftiert sind. 208 weitere seien derzeit zur Verhaftung ausgeschrieben, befinden sich allerdings trotzdem noch auf freiem Fuß. Urbane Ballungszentren wie Dresden, Leipzig und Chemnitz weisen dabei die meisten migrantischen Intensivtäter auf. Im Jahre 2023 konnten sächsische Behörden insgesamt 59 MITAs in ihr Herkunftsland abschieben. Die meisten dieser Abschiebungen wurden dabei in die Länder Georgien, Algerien und Tunesien durchgeführt.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber gibt es derzeit in NRW respektive sind hier erfasst? (Bitte sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  2. Welchen Aufenthaltsgrund bzw. Aufenthaltsstatus weisen die derzeit in NRW lebenden Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber jeweils auf?
  3. Wie viele MITAs sind mit Stichtag 31. Dezember 2023 zur Festnahme ausgeschrieben und nicht inhaftiert?
  4. Wie viele Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber konnten seit 2015 bis heute pro Jahr aus NRW abgeschoben werden?
  5. Wie viele seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangene Straftaten gehen auf Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber zurück? (Bitte nach Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8832

 

1 Vgl. https://www.nius.de/gesellschaft/kaum-abschiebungen-etliche-straftaeter-untergetaucht-diese-irren-zahlen-zu-mehrfachintensivtaetern-muessen-sie-kennen/506551e8-7d19-4285-9894-bb20c4c812a1.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3646 mit Schreiben vom 8. Mai 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit Der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleich­stellung, Flucht und Integration beantwortet.

  1. Wie viele Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber gibt es derzeit in NRW respektive sind hier erfasst? (Bitte sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
  2. Welchen Aufenthaltsgrund bzw. Aufenthaltsstatus weisen die derzeit in NRW le­benden Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber jeweils auf?
  3. Wie viele MITAs sind mit Stichtag 31. Dezember 2023 zur Festnahme ausgeschrie­ben und nicht inhaftiert?
  4. Wie viele Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber konnten seit 2015 bis heute pro Jahr aus NRW abgeschoben werden?
  5. Wie viele seit 2015 bis heute pro Jahr in NRW begangene Straftaten gehen auf Mehrfachintensivtäter-Asylbewerber zurück? (Bitte nach Ort, Delikt sowie nach Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen eine Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)

Die Fragen 1 bis 5 werden aus Gründen des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam be­antwortet:

Die Kriterien der sächsischen Polizei, die der Einstufung einer Person als „Mehrfachintensiv-täter-Asylbewerber (MITA)“ zu Grunde liegen, sind hier nicht bekannt. Eine Einstufung von Personen als „MITA“ erfolgt in Nordrhein-Westfalen nicht. Eine Auswertung im Sinne der Fra­gestellungen ist daher nicht möglich.

 

MMD18-9204