Kleine Anfrage 1514
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Enxhi Seli-Zacharias vom 13.03.2023
Schächten beim muslimischen Opferfest
Eine Schlachtung nach den Regeln des Koran sieht vor, dass das Lamm, Geflügel oder Rind mit dem Kopf nach unten aufgehängt und der Hals mit einem Hieb durchschnitten wird. Das so genannte Schächten soll das Tier vollständig ausbluten lassen. Ob die Tiere dazu betäubt werden dürfen, ist unter Muslimen umstritten.
Im Rahmen des islamischen Opferfestes (Kurban Bayram) wird muslimischen Religionsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem ermöglicht, Schafe und Rinder unter amtlicher Überwachung entsprechend den religiösen Vorgaben schlachten zu lassen, ohne jedoch dabei auf die Betäubung zu verzichten. Schafe werden dabei in der Regel mittels Elektrobetäubung betäubt, Rinder mit einem 5-Bolzenschussapparat.
Die Landesregierung erklärte in ihrer Vorlage 18/755: Diese Vorgehensweise wird seit Jahren auch von hier lebenden Muslimen akzeptiert und genutzt. Der Tierschutz wird dabei in vollem Umfang gewahrt. Die Schlachtungen erfolgen unter ständiger amtlicher Aufsicht und stellen keine Schächtungen dar.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren eine amtliche Schlachtung im Rahmen des islamischen Opferfestes in NRW durchgeführt?
- Welche muslimischen Religionsgemeinschaften hatten diese amtliche Schlachtung beantragt?
- Wie viele und welche Tiere wurden dabei geschlachtet? (Bitte nach Jahr, muslimische Gemeinde und Art sowie Anzahl der Tiere aufschlüsseln)
- In wie vielen Fällen kam es zu Problemen bei diesen amtlichen Schlachtungen?
- Zu welchen Anlässen wurden über das muslimische Opferfest hinaus von Religionsgemeinschaften amtliche Schlachtungen in Anspruch genommen?
Zacharias Schalley
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1514 mit Schreiben vom 20. April 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie oft wurde in den letzten 10 Jahren eine amtliche Schlachtung im Rahmen des islamischen Opferfestes in NRW durchgeführt?
In Nordrhein-Westfalen wurden in den letzten zehn Jahren im Zuständigkeitsgebiet der Veterinärbehörden regelmäßig in zugelassenen Schlachthöfen amtlich überwachte Schlachtungen während des islamischen Opferfestes an ein bis drei Schlachttagen durchgeführt.
Die Anzahl der jährlich betroffenen Schlachthöfe sind der Tabelle zu Frage 3 zu entnehmen. Alle amtlich überwachten Schlachtungen wurden ausschließlich mit Betäubung durchgeführt.
- Welche muslimischen Religionsgemeinschaften hatten diese amtliche Schlachtung beantragt?
Eine Behörde berichtet, dass sich mehrere muslimische Religionsgemeinschaften für die Schlachtungen in einem Schlachtbetrieb zusammengeschlossen haben. Darüber hinaus liegen hier keine weiteren Informationen über die Religionsgemeinschaften vor.
- Wie viele und welche Tiere wurden dabei geschlachtet? (Bitte nach Jahr, muslimische Gemeinde und Art sowie Anzahl der Tiere aufschlüsseln)
Die Veterinärbehörden haben die der Tabelle zu entnehmenden Zahlen berichtet. Sie sind den Aufzeichnungen in den Schlachttagebüchern entnommen, in einzelnen Fällen, sofern keine belastbaren Schlachtdaten mehr ermittelt werden konnten, wurden sie hilfsweise geschätzt. Auch konnte nicht immer nachvollzogen werden, ob die Schlachtungen an diesen Tagen ausschließlich zwecks des islamischen Opferfestes durchgeführt wurden.
Über die muslimischen Gemeinden liegen keine Informationen vor.
Jahr | Anzahl Schlachthöfe | Anzahl Rinder | Anzahl kleine Wiederkäuer (Schafe, Ziegen) |
2013 | 130 | 2983 | 16316 |
2014 | 135 | 2828 | 17755 |
2015 | 129 | 2763 | 16087 |
2016 | 124 | 2442 | 15441 |
2017 | 121 | 2218 | 14365 |
2018 | 109 | 1520 | 10658 |
2019 | 105 | 1128 | 11202 |
2020 | 88 | 1219 | 11902 |
2021 | 78 | 729 | 9107 |
2022 | 73 | 649 | 8400 |
- In wie vielen Fällen kam es zu Problemen bei diesen amtlichen Schlachtungen?
Von einer unteren Veterinärbehörde wurden für den gesamten Zeitraum drei Fälle sowie durch eine weitere Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren benannt.
Ansonsten wurden über den gesamten Zeitraum keine Probleme festgestellt, die behördliche Maßnahmen wie Ordnungswidrigkeitsverfahren, Strafanzeigen oder Ordnungsverfügungen erforderten.
- Zu welchen Anlässen wurden über das muslimische Opferfest hinaus von Religionsgemeinschaften amtliche Schlachtungen in Anspruch genommen?
Alle Schlachtungen werden durch den Schlachtunternehmer angemeldet, unabhängig von dem Anlass der Schlachtung. Der Anlass der Schlachtung wird in den Schlachttagebüchern nicht erfasst bzw. ist dem amtlichen Personal i.d.R. nicht bekannt.
Eine weitere Behörde berichtet über wöchentliche Schlachtungen (mit Betäubung) nach muslimischem Ritus für einen türkischen Betrieb.