Kleine Anfrage 1283
der Abgeordneten Zacharias Schalley und Enxhi Seli-Zacharias vom 07.02.2023
Schächten in Nordrhein-Westfalen
Eine Schlachtung nach den Regeln des Koran sieht vor, dass das Lamm, Geflügel oder Rind mit dem Kopf nach unten aufgehängt und der Hals mit einem Hieb durchschnitten wird. Das so genannte Schächten soll das Tier vollständig ausbluten lassen. Ob die Tiere dazu betäubt werden dürfen, ist unter Muslimen umstritten.
In Deutschland verbieten das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzschlachtverordnung grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten.
Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen möglich. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt“, können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen. Um die Genehmigung zur Schächtung von Tieren zu erhalten, muss man die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angeben sowie Auflagen bezüglich der Sachkunde und der Schlachtstätte erfüllen.
Die Ausnahmegenehmigungen werden in NRW durch die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte erteilt.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten wurden in NRW in den Jahren 2019 bis dato erteilt (bitte auflisten nach Tierarten, Anlass für die Ausnahmegenehmigung, Jahr und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?
- Wie viele Anträge auf betäubungsloses Schächten wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Tierart, Grund der Ablehnung und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?
- Wie viele Fälle von illegalen Schächtungen sind der Landesregierung seit 2019 bekannt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreis und juristischer Konsequenzen für den Täter)?
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern solcher illegaler Schächtungen?
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über nach NRW importiertes Fleisch, welches nach islamischem Ritus betäubungslos geschächtet wurde?
Zacharias Schalley
Enxhi Seli-Zacharias
Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1283 mit Schreiben vom 20. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet.
- Wie viele Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten wurden in NRW in den Jahren 2019 bis dato erteilt (bitte auflisten nach Tierarten, Anlass für die Ausnahmegenehmigung, Jahr und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?
In den Jahren 2019 bis dato wurden in Nordrhein-Westfalen keine Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten (Schächten) erteilt.
- Wie viele Anträge auf betäubungsloses Schächten wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Tierart, Grund der Ablehnung und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?
Im Jahr 2019 wurde in Duisburg ein Antrag auf betäubungsloses Schlachten von Schafen gestellt und wegen unzureichender Begründung abgelehnt.
Im Jahr 2021 wurde in Duisburg ein Antrag auf betäubungsloses Schlachten von Schafen gestellt und wegen unzureichender Begründung abgelehnt.
Im Jahr 2022 wurde in Aachen ein mündlicher Antrag gestellt und abgelehnt.
- Wie viele Fälle von illegalen Schächtungen sind der Landesregierung seit 2019 bekannt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreis und juristischer Konsequenzen für den Täter)?
Die Abfrage bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern hat ergeben, dass insgesamt seit 2019 in Nordrhein-Westfalen 18 Fälle des illegalen Schächtens in zwölf Kreisen und kreisfreien Städten bekannt geworden sind. In fünf Fällen wurden Bußgeldverfahren in eigener Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörden eingeleitet und in 13 Fällen Strafanzeigen erstattet. Drei dieser Verfahren wurden nach Kenntnis der jeweils anzeigeerstattenden Stelle eingestellt und als Bußgeldverfahren durch die zuständige Kreisordnungsbehörde fortgeführt.
Die insoweit nach Jahr, Kreis/kreisfreier Stadt und Konsequenz aufgeschlüsselten Fälle können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Jahr | Kreis / kreifreie Stadt | Bußgeld- verfah- ren ein- geleitet | Straf- an- zeige erstat- tet | Straf- und Bußgeld- verfahren |
Konse-quenzen, Anmerkun-gen |
2019 | Wuppertal | X | Bußgeld | ||
Kleve | X | Strafverfahren eingestellt | |||
Kleve | X | Strafbefehl | |||
Reckling- hausen |
X | Bußgeld | |||
2020 | Rhein-Erft- Kreis |
X | Bußgeld | ||
Essen | X | Verfahren läuft | |||
Hagen | X | Verfahren eingestellt | |||
Kleve | X | Bußgeld | |||
Reckling- hausen |
X | Geldauflage, Haltungs-und Betreuungsverbot für Schafe und Ziegen |
2021 | Borken | X | Geldauflage | ||
Düren | X | Bußgeld | |||
Leverkusen | X | Verfahren läuft | |||
Reckling- hausen |
X | Bußgeld | |||
Unna | X | Verfahren läuft | |||
2022 | Borken | X | Verfahren läuft | ||
Ennepe- Ruhr-Kreis |
X | Verfahren läuft | |||
Rhein-Erft- Kreis |
X | Verfahren läuft | |||
2023 | Reckling- hausen |
X | Verfahren läuft |
- Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern solcher illegaler Schächtungen?
Die Veterinärverwaltung erfasst ausschließlich die personenbezogenen Daten, die zur Erledigung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Statistische Daten zu Ermitt-lungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit der Schächtung von Tieren liegen dem Ministerium der Justiz mangels gesonderter statistischer Erfassung nicht vor.
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über nach NRW importiertes Fleisch, welches nach islamischem Ritus betäubungslos geschächtet wurde?
Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.