Schächten in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1283

der Abgeordneten Zacharias Schalley und Enxhi Seli-Zacharias vom 07.02.2023

Schächten in Nordrhein-Westfalen

Eine Schlachtung nach den Regeln des Koran sieht vor, dass das Lamm, Geflügel oder Rind mit dem Kopf nach unten aufgehängt und der Hals mit einem Hieb durchschnitten wird. Das so genannte Schächten soll das Tier vollständig ausbluten lassen. Ob die Tiere dazu betäubt werden dürfen, ist unter Muslimen umstritten.

In Deutschland verbieten das Tierschutzgesetz sowie die Tierschutzschlachtverordnung grundsätzlich, ein Tier ohne Betäubung zu schlachten.

Von diesem Grundsatz sind jedoch Ausnahmen möglich. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt“, können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten beantragen. Um die Genehmigung zur Schächtung von Tieren zu erhalten, muss man die genaue Anzahl der zu schächtenden Tiere angeben sowie Auflagen bezüglich der Sachkunde und der Schlachtstätte erfüllen.

Die Ausnahmegenehmigungen werden in NRW durch die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte erteilt.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten wurden in NRW in den Jahren 2019 bis dato erteilt (bitte auflisten nach Tierarten, Anlass für die Ausnahmegenehmigung, Jahr und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?
  2. Wie viele Anträge auf betäubungsloses Schächten wurden abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Tierart, Grund der Ablehnung und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?
  3. Wie viele Fälle von illegalen Schächtungen sind der Landesregierung seit 2019 bekannt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreis und juristischer Konsequenzen für den Täter)?
  4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern solcher illegaler Schächtungen?
  5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über nach NRW importiertes Fleisch, welches nach islamischem Ritus betäubungslos geschächtet wurde?

Zacharias Schalley
Enxhi Seli-Zacharias

 

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Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1283 mit Schreiben vom 20. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minis­ter der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten wurden in NRW in den Jahren 2019 bis dato erteilt (bitte auflisten nach Tierarten, Anlass für die Ausnahmegenehmigung, Jahr und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?

In den Jahren 2019 bis dato wurden in Nordrhein-Westfalen keine Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schlachten (Schächten) erteilt.

  1. Wie viele Anträge auf betäubungsloses Schächten wurden abgelehnt (bitte auf­schlüsseln nach Jahr, Tierart, Grund der Ablehnung und Kreis bzw. kreisfreie Stadt)?

Im Jahr 2019 wurde in Duisburg ein Antrag auf betäubungsloses Schlachten von Schafen ge­stellt und wegen unzureichender Begründung abgelehnt.

Im Jahr 2021 wurde in Duisburg ein Antrag auf betäubungsloses Schlachten von Schafen ge­stellt und wegen unzureichender Begründung abgelehnt.

Im Jahr 2022 wurde in Aachen ein mündlicher Antrag gestellt und abgelehnt.

  1. Wie viele Fälle von illegalen Schächtungen sind der Landesregierung seit 2019 bekannt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Kreis und juristischer Konsequenzen für den Täter)?

Die Abfrage bei den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern hat ergeben, dass ins­gesamt seit 2019 in Nordrhein-Westfalen 18 Fälle des illegalen Schächtens in zwölf Kreisen und kreisfreien Städten bekannt geworden sind. In fünf Fällen wurden Bußgeldverfahren in eigener Zuständigkeit der Kreisordnungsbehörden eingeleitet und in 13 Fällen Strafanzeigen erstattet. Drei dieser Verfahren wurden nach Kenntnis der jeweils anzeigeerstattenden Stelle eingestellt und als Bußgeldverfahren durch die zuständige Kreisordnungsbehörde fortgeführt.

Die insoweit nach Jahr, Kreis/kreisfreier Stadt und Konsequenz aufgeschlüsselten Fälle kön­nen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

Jahr Kreis / kreifreie Stadt Bußgeld- verfah- ren ein- geleitet Straf- an- zeige erstat- tet Straf- und
Bußgeld-
verfahren
Konse-quenzen, Anmerkun-gen
2019 Wuppertal X     Bußgeld
  Kleve   X   Strafverfah­ren einge­stellt
  Kleve   X   Strafbefehl
  Reckling-
hausen
    X Bußgeld
2020 Rhein-Erft-
Kreis
X     Bußgeld
  Essen   X   Verfahren läuft
  Hagen     X Verfahren eingestellt
  Kleve     X Bußgeld
  Reckling-
hausen
  X   Geldauflage, Haltungs-und Betreu­ungsverbot für Schafe und Ziegen
2021 Borken   X   Geldauflage
  Düren X     Bußgeld
  Leverkusen   X   Verfahren läuft
  Reckling-
hausen
X     Bußgeld
  Unna   X   Verfahren läuft
2022 Borken   X   Verfahren läuft
  Ennepe-
Ruhr-Kreis
X     Verfahren läuft
  Rhein-Erft-
Kreis
  X   Verfahren läuft
2023 Reckling-
hausen
  X   Verfahren läuft

 

  1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu den Tätern solcher illegaler Schächtungen?

Die Veterinärverwaltung erfasst ausschließlich die personenbezogenen Daten, die zur Erledi­gung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich sind. Statistische Daten zu Ermitt-lungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit der Schächtung von Tieren liegen dem Mi­nisterium der Justiz mangels gesonderter statistischer Erfassung nicht vor.

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über nach NRW importiertes Fleisch, welches nach islamischem Ritus betäubungslos geschächtet wurde?

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.

 

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