Schleuserskandal in der Kommunalen Ausländerbehörde Köln – zukünftige Umsetzung der Vorgaben gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz

Kleine Anfrage
vom 06.07.2023

Kleine Anfrage 2086

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Schleuserskandal in der Kommunalen Ausländerbehörde Köln zukünftige Umsetzung der Vorgaben gem. Korruptionsbekämpfungsgesetz

Im Prozess vor dem Kölner Landgericht hat die beschuldigte Gruppenleiterin der Kölner Ausländerbehörde mittlerweile ein umfassendes Geständnis abgelegt.1 Sie soll Dokumente für Einreisewillige gefälscht und dafür mehr als 140.000 Euro kassiert haben. Abgesehen von der Höhe der Geldbeträge habe sie die Vorwürfe bereits eingeräumt.

Wie der Presse zu entnehmen ist, klagt die Kölner Staatsanwaltschaft insgesamt 37 Taten an. Die Anklage richtet sich gegen drei Männer und die ehemalige Gruppenleiterin der Kommunalen Ausländerbehörde Köln. Angeklagt sind die Beschuldigten wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz, Bestechung bzw. Bestechlichkeit und Urkundenfälschung. Insbesondere Menschen aus Syrien sollte die Einreise per Urkundenfälschung ermöglicht werden. Konkret ging es dabei um gefälschte Reisepässe und Fiktionsbescheinigungen. Das konkrete Vorgehen wird wie folgt geschildert: „Die ehemalige Gruppenleiterin habe fremde Datensätze aus dem Ausländerzentralregister manipuliert und die Personalien übernommen. Die ebenfalls benötigten Lichtbilder der ‚schleusungswilligen Personen‘ soll ihr einer der Mitbeschuldigten an ihre Dienst-E-Mail geschickt haben. Anschließend soll die Stadt-Mitarbeiterin die Datensätze wieder in ihren Ur-Zustand versetzt haben.“2

Nach erfolgreicher Einreise in das Bundesgebiet wurden die Dokumente vernichtet, um anschließend – dann wieder ohne Dokumente – Asyl zu beantragen.

Wie aus einem Bericht der Jungen Freiheit hervorgeht, wurde die Mitarbeiterin der Kölner Ausländerbehörde am 30. Juni 2023 vor dem Landesgericht Köln wegen Bestechlichkeit im Amt und Falschbeurkundungen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Begründet wurde das Urteil hauptsächlich mit Bestechlichkeit im Amt sowie Falschbeurkundung in 15 Fällen, bei denen es jedoch in sieben Fällen beim Versuch blieb. Gegen einen Mitangeklagten wurde dasselbe Strafmaß verhängt. Ein weiterer Syrer wurde zu einem Jahr und neun Monaten verurteilt, was aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.3

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung mittlerweile im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorgaben des Korruptionsbekämpfungsgesetzes in der Kölner Ausländerbehörde vor?
  2. Inwiefern wurden bei der beschuldigten Mitarbeiterin das Rotationsprinzip bzw. das 4-Augen-Prinzip fehlerhaft umgesetzt?
  3. Wie war es möglich, Datensätze aus dem Ausländerzentralregister entsprechend zu manipulieren?
  4. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung, hier insbesondere das Ministerium für Flucht und Integration als oberste Aussichtsbehörde, mittlerweile sichergestellt, dass ein derartiger Datenmissbrauch nicht mehr möglich ist?
  5. Mit welchen (ausländer-)rechtlichen Konsequenzen haben die in diesem Zusammenhang eingeschleusten Personen zu rechnen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. https:// www .express.de/koeln/schleuser-razzia-in-koeln-mitarbeiterin-erhielt-hohe-geldsumme-567727 und https:// www .ksta.de/koeln/koeln-mitarbeiterin-des-auslaenderamts-gesteht-arbeit-mit-schleusern-586644

2 Ebd.

3 Vgl. https:// jungefreiheit .de/politik/deutschland/2023/haftstrafe-fuer-auslaenderamts-schleuserin/