Schönheit hat ihren Preis – Was lässt sich die Landesregierung das Make-up kosten?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 1360

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi-Seli Zacharias vom 13.02.2023

Schönheit hat ihren Preis Was lässt sich die Landesregierung das Make-up kosten?

Politiker, insbesondere Bundes- und Landesminister, sind Personen des öffentlichen Lebens. Ihr Beruf beinhaltet zwangsläufig, dass sie Reden halten, Interviews geben und Gäste in diversen Talkrunden sind. Dass sie dabei gut aussehen wollen und hierfür auf professionelle Hilfe zurückgreifen, ist nachvollziehbar. Allerdings ist der finanzielle Aufwand, um deutsche Politiker aufzuhübschen, größer, als man vermutet. Die Kosten scheinen keine Rolle zu spielen; es handelt sich schließlich auch nur um Steuergelder.

Wie die Bild-Zeitung berichtet, sind die Ausgaben für Maskenbildner, Visagisten und Fotografen seit dem Regierungswechsel 2021 rasant gestiegen. Das belegt eine Aufstellung der Bundesregierung zu einer parlamentarischen Anfrage der AfD. So hat es sich Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) im vergangenen Jahr 136.552,50 Euro kosten lassen, sich von einer Maskenbildnerin schminken zu lassen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verursachte 2022 Kosten in Höhe von 39.910,95 Euro, die durch engagierte Visagisten entstanden. Darüber hinaus kamen noch weitere 510.764,54 Euro für professionelle Fotos dazu. Ebenfalls 2022 verursachte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) Kosten in Höhe von 83.184,06 Euro, die durch Fotografen entstanden. Dem ehemaligen Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) reichten 2018 noch professionelle Fotos, die „nur“ 31.798,50 Euro verursachten.1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welchen Landesministerien werden oder wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 Visagisten, Friseure, Maskenbildner, Kosmetiker und sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungswiese deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen? (Bitte einzeln nach Vertragszeitraum auflisten.)
  2. Welche Kosten entstanden bzw. entstehen jährlich für die Inanspruchnahme der Fotografen, Visagisten, Friseure, Maskenbildner und sonstigen Dienstleister seit dem Jahr 2010? (Bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Landesministerium auflisten.)
  3. Welche Aufgaben übernehmen bzw. übernahmen die Fotografen, Visagisten, Friseure, Maskenbildner und sonstige Dienstleister jeweils seit dem Jahr 2010? (Bitte nach Landesministerium auflisten.)
  4. Auf welche Summe belaufen bzw. beliefen sich die Reisekosten sowie sonstige Kosten der Fotografen, Visagisten, Friseure, Maskenbildner und sonstiger Dienstleister seit dem Jahr 2010 jeweils? (Bitte Haushaltstitel sowie Landesministerium angeben und Reisen einzeln nach Ziel und Dauer auflisten.)
  5. In welchen Landesministerien werden oder wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 Fotografen auf Basis eines Anstellungsverhältnisses oder auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungswiese deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch genommen? (Bitte einzeln nach Vertragszeitraum auflisten.)

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. htt p s :/ / www. B i l d .de/politik/i n l a n d /politik-inland/d i c k-auf g etra gen-so-verpudern-politiker-unser-s t e u e r g e l d -fuer-haare-und-m a k e -u p-82 6 70 57 2.bild.h t m l .


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 1360 mit Schreiben vom 20. März 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minis­terpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchen Landesministerien werden oder wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 Visagisten, Friseure, Maskenbildner, Kosmetiker und sonstige Dienstleister aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen auf Ba­sis eines Anstellungsverhältnisses oder auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungswiese deren Dienste kosten­pflichtig in Anspruch genommen? (Bitte einzeln nach Vertragszeitraum auflisten.)
  1. Welche Kosten entstanden bzw. entstehen jährlich für die Inanspruchnahme der Fotografen, Visagisten, Friseure, Maskenbildner und sonstigen Dienstleister seit dem Jahr 2010? (Bitte einzeln und mit Haushaltsstellen nach Landesministerium auflisten.)
  1. Welche Aufgaben übernehmen bzw. übernahmen die Fotografen, Visagisten, Friseure, Maskenbildner und sonstige Dienstleister jeweils seit dem Jahr 2010? (Bitte nach Landesministerium auflisten.)
  1. Auf welche Summe belaufen bzw. beliefen sich die Reisekosten sowie sonstige Kosten der Fotografen, Visagisten, Friseure, Maskenbildner und sonstiger Dienst-leister seit dem Jahr 2010 jeweils? (Bitte Haushaltstitel sowie Landesministerium angeben und Reisen einzeln nach Ziel und Dauer auflisten.)

Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam beantwortet.

Eine Beauftragung von Visagistinnen und Visagisten, Friseurinnen und Friseuren, Masken­bildnerinnen und Maskenbildnern, Kosmetikerinnen und Kosmetikern oder sonstigen Dienst-leistern aus dem Bereich der körpernahen Dienstleistungen auf der Grundlage einer festen, beziehungsweise längerfristigen Anstellung ist nicht erfolgt.

Eine Beantwortung der Fragen im Übrigen würde eine händische Durchsicht einer Vielzahl von unterschiedlichen Arbeitseinheiten zugeordneten Vorgängen für die vergangenen 12 Jahre erforderlich machen, die innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Ver­fügung stehenden Zeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu leisten ist.

So existiert insbesondere keine durchgängige und zentral abrufbare Zuordnung punktueller und anlassbezogener Beauftragungen zu einer Organisationseinheit beziehungsweise einem Haushaltstitel, da entsprechende Beauftragungen in der Regel im Zusammenhang mit ande­ren verschiedenartigen Vorgängen stehen wie etwa Veranstaltungen, protokollarischen Ter­minen, Presseterminen oder Fachveranstaltungen. Diese wiederum sind sowohl unterschied­lichen Organisationseinheiten als auch unterschiedlichen Haushaltstiteln zugeordnet.

Für die nach händischer Durchsicht noch feststellbaren Dienstleistungen im Sinne der Frage 1 im Jahr 2022 wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 1266 verwiesen.

  1. In welchen Landesministerien werden oder wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit dem Jahr 2010 Fotografen auf Basis eines Anstellungsver­hältnisses oder auf sonstiger Basis (beispielsweise Dienst- oder Werkvertrag) beschäftigt beziehungswiese deren Dienste kostenpflichtig in Anspruch ge­nommen? (Bitte einzeln nach Vertragszeitraum auflisten.)

Fotografinnen und Fotografen wurden und werden in allen Ministerien auf Grundlage unter­schiedlicher vertraglicher Gestaltungen im jeweiligen Einzelfall zur Dokumentation hausinter­ner und externer Veranstaltungen und Termine beauftragt. Soweit in der Vergangenheit auf Grund vorangehender Kleiner Anfragen für einen konkret bestimmten Kreis von Terminen ein­zelner Mitglieder der Landesregierung für bestimmte zeitliche Perioden abgrenzbare Daten erfragt und entsprechend eine händische Erhebung möglich war, wird auf die Antworten auf die Kleinen Anfragen 85 (LT-Drs. 18/575) und 950 (LT-Drs. 18/3281) verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Fragen 1 bis 4 verwiesen.

 

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