Sechsmal vorbestraft – Und zur Belohnung gibt es den deutschen Pass?

Kleine Anfrage
vom 15.02.2024

Kleine Anfrage 3331

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Sechsmal vorbestraft Und zur Belohnung gibt es den deutschen Pass?

Das Versprechen wurde gebrochen, kaum dass es ausgesprochen war. Anstatt mehr kriminelle Ausländer konsequent abzuschieben, werden sie offensichtlich auch noch eingebürgert. Ein aktueller Fall aus Dessau-Roßlau in Sachsen-Anhalt macht deutlich, dass dieser Rechtsstaat endgültig fernab der Vernunft regiert wird. Der heute 23 Jahre alte K. erhielt bereits mit 14 Jahren seine erste Jugendstrafe. Dennoch wurde er eingebürgert.1

Im Jahre 2021 machte er sich, kaum dass er eine Haftanstalt verlassen hatte, direkt wieder strafbar, indem er eine 84 Jahre alte Rentnerin um 60.000 Euro brachte. Während des Strafprozesses machte der Staatsanwalt klar, dass er den Kriminellen, der inzwischen sechs Vorstrafen angehäuft hat, gerne abschieben lassen würde. Dies ginge jedoch nicht, da er mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft besitze. Er fügte hinzu, dass die Einbürgerungsbehörden ihren Ermessensspielraum großzügig für den Kriminellen ausgelegt haben und lieber hätten warten sollen.2

K. kam als Minderjähriger 2003 zusammen mit seinen Eltern nach Deutschland und fiel bereits in der Grundschule damit auf, dass er seine Mitschüler beleidigte und verprügelte. Im Juli 2015, kurz nachdem er strafmündig wurde, wurde er zu einer Woche Jugendarrest verurteilt. Im Juni 2016 erfolgte die nächste Jugendstrafe, da er Mitschüler sowie einen Badegast in erheblichem Umfang körperlich misshandelte. Obwohl die Richter zum damaligen Zeitpunkt bereits darauf hinwiesen, dass K. „seit vielen Jahren provozierendes Verhalten“ zeige und es ihm darum gehe, „Macht auszuüben“, wurde er eingebürgert. Das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG § 12a) sieht nämlich vor, dass bei Einbürgerungen Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt worden sind, außer Betracht gezogen werden.3

Der heute 23-Jährige hätte schon bei seiner dritten Verurteilung im Juni 2017 den deutschen Pass nicht mehr erhalten dürfen, da er als 16-Jähriger wegen Raubes, Körperverletzung, Diebstahls und Nötigung zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Einbürgerungen hat es seit 2015 bis heute pro Jahr in Nordrhein-Westfalen gegeben? (Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Personen, die eingebürgert wurden, besitzen seitdem eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?
  3. Wie viele Personen, die seit 2015 bis heute eingebürgert wurden, waren polizeibekannt?
  4. Wie viele der in Frage 2 abgefragten Personen waren vorbestraft?
  5. Wie viele ausländische Intensivtäter wurden seit 2015 bis heute pro Jahr eingebürgert?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8039

 

1 Vgl. https://www.bild.de/bild-plus/regional/sachsen-anhalt/sachsen-anhalt-news/mit-23-schon-6-mal-vorbestraft-warum-bekam-senioren-abzocker-deutschen-pass-86682738.bild.html.

2 Ebenda.

3 Ebenda.

4 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3331 mit Schreiben vom 13. März 2024 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.

  1. Wie viele Einbürgerungen hat es seit 2015 bis heute pro Jahr in Nordrhein-Westfa­len gegeben? (Bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.)
  2. Wie viele der in Frage 1 abgefragten Personen, die eingebürgert wurden, besitzen seitdem eine Mehrfachstaatsangehörigkeit?

Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Jahr Einbürgerungen Anteil Mehrfachstaatsangehörigkeit
2015 26.573 14.887
2016 27.027 15.907
2017 27.318 17.262
2018 27.649 16.830
2019 30.679 19.305
2020 24.696 16.020
2021 29.250 19.910
2022 40.824 30 620

 

Die Einbürgerungsstatistik 2023 wird voraussichtlich im 2. Quartal 2024 veröffentlicht.

Quelle: IT.NRW (https://www.it.nrw/de/2022-wurden-nrw-so-viele-personen-eingebuergert-wie-seit-2003-nicht-mehr-120803) und GENESIS-Online (Anlage 1)

  1. Wie viele Personen, die seit 2015 bis heute eingebürgert wurden, waren polizeibe­kannt?
  2. Wie viele der in Frage 2 abgefragten Personen waren vorbestraft?
  3. Wie viele ausländische Intensivtäter wurden seit 2015 bis heute pro Jahr eingebür­gert?

Die Fragen 3, 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die in Fragen 3, 4 und 5 angeführten Merkmale (polizeibekannt, vorbestraft, Intensivtäter) sind keine Erhebungsmerkmale i.S.v. § 36 StAG.

Die Beantwortung der Fragen 3, 4 und 5 erfordert somit eine Einzelabfrage zu jeder seit 2015 insgesamt erfolgten 234.016 Einbürgerungen in allen Einbürgerungsbehörden des Landes.

Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbei­tungszeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich.

 

MMD18-8484