Kleine Anfrage 6993 vom 12. Januar 2026
der Abgeordneten Christian Loose und Markus Wagner AfD
Drucksache 18/17397
Sicherung der Gasversorgung in Nordrhein-Westfalen vor dem Hintergrund des linksextremistischen Anschlags auf die Energieversorgung in Berlin
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In den ersten Tagen des Jahres 2026 hat ein Brandanschlag auf eine Kabelbrücke am Teltowkanal in Berlin zu einem massiven Stromausfall im Südwesten der Hauptstadt geführt. Rund 45.000 Haushalte und über 2.000 Gewerbebetriebe waren betroffen, darunter zahlreiche Kliniken und Pflegeheime. Die linksextremistische „Vulkangruppe“ hat sich zu der Tat bekannt, die bei winterlichen Temperaturen und Schneefall zu einer Großschadens-lage führte. Die Reparaturen dauerten mehrere Tage, und die Versorgung war erst nach fast einer Woche vollständig wiederhergestellt. Ähnliche Sabotageakte auf die Strominfrastruktur hatten Berlin bereits in den Vorjahren (etwa im September 2025 in Adlershof) getroffen.
Sachverständige sehen inzwischen nicht nur die Stromversorgung, sondern auch die Gasversorgung in Gefahr. Durch die Abschaltung von Kohle- und Kernkraftwerken werden Gaskraftwerke vermehrt auch zur Sicherung der Grundlast eingesetzt. Dies ist gerade in den sonnenschwachen Wintermonaten besonders wichtig. In den Wintermonaten benötigen die Bürger für die Wärmeversorgung obendrein besonders viel Gas. Die Gasmangellage1 wird des Weiteren durch die EU-Sanktionspolitik gegenüber dem Lieferanten Russland verschärft. Was moralisch richtig sein mag, wird energiepolitisch zu einem Problem. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff wurde die Gasmangellage durch das Abschalten von Kohlekraftwerken in Deutschland weiter verschärft – allein in NRW wurden in den Jahren 2024 bis 2025 Kohlekraftwerke mit einer Kraftwerksleistung von 2.400 MW abgeschaltet. Dabei führten die Sanktionen gegen Russland zu Sanktionen gegen die deutsche Energieversorgung.
Neben den meist unterirdisch verlaufenen Gasleitungen gibt es die oberirdischen Anbindungen an Verdichterstationen und Verteilnetze. Die linksextremen Vorfälle in Berlin und zuletzt in NRW mit dem Anschlag auf ein Umspannwerk in Erkrath2 werfen grundsätzliche Fragen zur Vulnerabilität der kritischen Energieinfrastruktur in Deutschland auf. Nordrhein-Westfalen als energiewirtschaftlich bedeutendes Bundesland ist ebenfalls potenziell anfällig für derartige Angriffe oder Störungen.
Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 6993 mit Schreiben vom 27. Februar 2026 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt über die übergeordnete fachliche Zuständigkeit für die Energiekrisenvor-sorge und das Energiekrisenmanagement in Nordrhein-Westfalen. Die Technische Energieaufsicht in der Bezirksregierung Arnsberg steht ihr dabei nachgeordnet zur Seite und übernimmt u. a. die Fachaufsicht im Bereich Gas. Sie überwacht die Sicherheit, den Bau und den Betrieb von Gasversorgungsnetzen und -anlagen auf Basis des § 49 Energiewirtschaftsgesetz. Sie prüft Anlagen vor Ort sowie Planunterlagen unter Einbeziehung des Regelwerks des Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) zur Gewährleistung technischer Standards.
- Inwiefern hält die Landesregierung einen tagelangen, großflächigen Ausfall der Gasversorgung durch Sabotage oder andere Ursachen (z. B. Brandanschlag auf kritische Knotenpunkte) in Nordrhein-Westfalen für realistisch?
Es wird auf den schriftlichen Bericht vom 19. Januar 2026 für die Sitzung des Innenausschusses am 22. Januar 2026 (LT-Vorlage 18/4759) verwiesen.
- Welche konkreten Risikoanalysen und Szenarienplanungen hat die Landesregierung oder haben die zuständigen Behörden zu einem großflächigen Ausfall der Gasversorgung hinsichtlich des Einsatzes von Gaskraftwerken und Gasversorgung der Industrie sowie der Wärmeversorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen durchgeführt, insbesondere unter Berücksichtigung von Sabotageakten auf kritische Infrastruktur?
Um Risiken sowie Störfallereignissen im Bereich der nordrhein-westfälischen Gasinfrastruktur zu minimieren, findet ein fortlaufender enger Austausch der zuständigen Landesbehörden mit den verantwortlichen Gasnetzbetreibern in Nordrhein-Westfalen statt. In diesem Zusammenhang werden Krisenszenarien analysiert und die jeweiligen Zuständigkeiten festgelegt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist für die Erstellung des Präventions-und Notfallplans Erdgas zuständig. Die Bundesnetzagentur erstellt die nationale und gegebenenfalls regionale Risikobewertung. Bei Gasmangellagen bzw. einer Aktivierung des Notfallplans Erdgas ist die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für die Durchsetzung von Lastabschaltverfügungen verantwortlich.
Das Europäische Netzwerk der Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) untersucht und bewertet die Sicherheit der Gasinfrastruktur in Europa. Die geopolitische Lage sowie Risiken von Sabotageakten werden hier berücksichtigt.
- Inwiefern sind ausreichend Reserven wie Verdichterstationen und Leitungsrohre vorhanden, um im Falle eines solchen Ausfalls die Versorgung mit Gas trotzdem sicherzustellen?
Die Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, einen zuverlässigen und sicheren Betrieb ihrer Anlagen zu gewährleisten und ihre Infrastrukturen umfassend gegen vielfältige Gefahren zu schützen. Dazu zählt auch die Vorhaltung relevanter Betriebsmittel und Materialien für den Fall von Störungen. Im Rahmen von fachaufsichtlichen Inspektionen durch die Technische Energieaufsicht NRW wird die Bereithaltung dieser Betriebsmittel überprüft.
- Inwiefern plant die Landesregierung gerade auch im Hinblick auf das bundesweit diskutierte KRITIS-Dachgesetz, den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen der Gasversorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern, etwa durch verstärkte Überwachung, Zutrittskontrollen oder bauliche Maßnahmen?
Betriebsstätten zur Gasversorgung werden schon jetzt durch vielfältige Maßnahmen geschützt, die dem Branchenstandard und allen gesetzlichen Vorgaben bzw. den entsprechenden technischen Regelwerken entsprechen. Darüber hinaus führt in Nordrhein-Westfalen die Technische Energieaufsicht Inspektionen bei den Netzbetreiben auf Grundlage des § 49 Energiewirtschaftsgesetz durch. Diese Inspektionen umfassen auch sicherheitstechnische Aspekte.
Mit dem derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen KRITIS Dachgesetz soll unter Festlegung von Mindestanforderungen der sog. „All-Gefahrenansatz“ durchgesetzt werden, um alle Risiken von Naturkatastrophe bis zur Sabotage hinreichend zu berücksichtigen.
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bereits in den letzten 3 Jahren ergriffen, um Sabotageakte auf vulnerable Knotenpunkte des Gasnetzes zu reduzieren?
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie steht mit den Netzbetreibern und dem Innenministerium, insbesondere mit Blick auf Maßnahmen zum Schutz vor Sabotageakten, im engen Austausch. Darüber hinaus bringt sich das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie wie auch die Technische Energieaufsicht NRW in Fachgremien der verantwortlichen Verbände für die Regelsetzung sowie in entsprechende Arbeitsgruppen auf Bundes- und EU-Ebene ein.
Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.
1 Der Füllstand der Gasspeicher betrug am 07.01.2026 nur 53 %. Das ist gemäß Allgäuer Zeitung „deutlich niedriger als in den Vorjahren zu diesem Zeitpunkt und auch deutlich niedriger als der europäische Durchschnitt“. https://www.allgaeuer-zeitung.de/panorama/das-ist-der-fuellstand-der-gas-speicher-in-deutschland-aktuell-07-01-2026-103508260, abgerufen am 07.01.2026. Mit Epe und Xanten hat NRW zwei Gasspeicherstandorte.