Signifikanter Anstieg der nach NRW eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA)

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 813
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias vom 23.11.2022

Signifikanter Anstieg der nach NRW eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA)

Wie aus einem Bericht der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 15. November 2022 an den Haushalts- und Finanzausschuss hervorgeht, hat sich die Anzahl der nach NRW eingereisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Jahre 2022 signifikant erhöht.1

Waren es im Jahre 2020 noch 1.075 Personen, stieg die Zahl ein Jahr später bereits um 36 % auf 1.462 Personen. 2022 ist ein weiterer signifikanter Anstieg auf bisher 3.835 Personen (Stand 04. November 2022) zu verzeichnen.

Das entspricht bereits zu diesem Zeitpunkt einer Steigerung um 162 % zum Vorjahr. Sollten sich die Zugangszahlen in den Monaten November und Dezember fortsetzen, ist mit ca. 5.000 UMA im Jahre 2022 zu rechnen, was mehr als einer Verdreifachung der Zahlen zum Vorjahr entspräche.

Die Unterbringung, Betreuung und Versorgung der UMA ist extrem kostenintensiv. Je nach Quelle ist von monatlichen Kosten zwischen 5.000 und 8.500 Euro pro Person die Rede. Sichtbar werden die enormen Kosten auch anhand der Ausgleichszahlungen nach § 89d SGB VIII an die Jugendämter. Allein für die Stadt Köln sind im Jahre 2021 Kosten in Höhe von 27 Mio. Euro angefallen.

Nicht nur die anfallenden Kosten sind problematisch, auch die Unterbringung stellt immer mehr Kommunen vor unlösbare Aufgaben.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Aus welchen Herkunftsländern stammen die bis zum 04. November in NRW aufgenommenen 3.835 UMA? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Anzahl)
  2. Welche Verteilung gibt es dabei auf Jungen und Mädchen? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland, Geschlecht und Anzahl)
  3. Was lässt sich zur Altersstruktur dieser Kinder sagen? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Alter bis 5 Jahre, 6–14 Jahre, 14–17 Jahre und ab 18 Jahren)
  4. Wie erklärt sich der signifikante Anstieg der Zugangszahlen nicht-ukrainischer Kinder?
  5. Was unternimmt die Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen?

Enxhi Seli-Zacharias

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Lt.-Vorlage 18/452


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 813 mit Schreiben vom 3. Januar 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Aus welchen Herkunftsländern stammen die bis zum 04. November in NRW aufge­nommenen 3.835 UMA? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Anzahl)
  2. Welche Verteilung gibt es dabei auf Jungen und Mädchen? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland, Geschlecht und Anzahl)
  3. Was lässt sich zur Altersstruktur dieser Kinder sagen? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Alter bis 5 Jahre, 6–14 Jahre, 14–17 Jahre und ab 18 Jahren)

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Eine Filterung für alle Herkunftsländer ist innerhalb der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Der Anlage 1 können jedoch die mit Frage 1 bis 3 erbetenen Daten für die zehn Hauptherkunftsländer entnommen werden. Bei einer Gesamtzahl von 4.558 unbe­gleiteten Minderjährigen zum Stichtag 6. Dezember 2022 werden damit 4.205 unbegleitete Minderjährige abgebildet. Für die übrigen 353 Minderjährigen können die Angaben zu den Fragen 2 und 3 ebenfalls der Anlage 1 entnommen werden.

Es werden folgende Alterscluster dargestellt: 0 bis unter 6 Jahre, 6 Jahre bis unter 14 Jahre, 14 Jahre bis unter 18 Jahre sowie im Laufe des Jahres 2022 volljährig gewordene junge Voll­jährige. Die Daten basieren auf der Statistik 2022 der Landesstelle für die Verteilung unbeglei­teter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 6. Dezember 2022

  1. Wie erklärt sich der signifikante Anstieg der Zugangszahlen nicht-ukrainischer Kinder?

Seit Sommer kommen mehr Geflüchtete in Nordrhein-Westfalen an. Es liegen keine validen Aussagen dazu vor, wie sich der Anstieg der Einreisen auch nicht-ukrainischer Geflüchteter erklärt. Der Bund konnte ebenfalls auf Nachfrage keine validen Aussagen dazu treffen.

  1. Was unternimmt die Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen?

Es wird Bezug auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 681 „Steigende Belas­tung der Einrichtung zur vorrübergehenden Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Bochum (UMF)“ vom 29. November 2022 genommen.

Darüber hinaus wurde dem Wunsch nach mehr Transparenz im Verteilsystem entsprochen. Die Landesstelle NRW versendet seit dem 15. November 2022 wöchentlich eine Übersicht an die Kommunen, aus der sich die konkreten Zuständigkeiten der einzelnen Jugendämter erge­ben. Die Zuweisungen der Landesstelle NRW erfolgen zudem streng nach Quote auf Basis der aktuell vorgenommenen Meldungen der Jugendämter.

 

Antwort samt Anlage als PDF