Antragder AfD-Fraktion vom 16.03.2021
Smart Metering in NRW – Landesregierung muss die Digitalisierung der Energiewende im Interesse der NRW-Verbraucher stoppen!
I. Ausgangslage
Seit Anfang des Jahres beginnt der deutschlandweite Einbau von neuen Stromzählern, den sog. Smart Metern. Die Messstellenbetreiber ersetzen schrittweise die analogen Stromzähler in den Privathaushalten. Bis zum Jahre 2032 müssen alle analogen Stromzähler laut des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ausgetauscht werden. Die Einbaupflicht gilt nicht nur für Vielverbraucher, sondern auch für Besitzer von Solaranlagen, welche bis zu 100 Kilowatt Strom erzeugen.1
Die neuen gesetzeskonformen Stromzähler erheben Daten und übermitteln diese an die Stromanbieter und die Netzbetreiber. Dabei werden diese Daten automatisch übermittelt, ohne dass es der Einwilligung des Stromverbrauchers bedarf. Mit Hilfe des Smart Meters sollen die Stromnetze besser genutzt werden und der Energieverbrauch gesenkt werden. Im Zuge der Diskussion um Laststeuerung oder neudeutsch Demand-Side-Management (kurz DSM) soll die Nachfrage in Privathaushalten immer mehr gesteuert werden, um die Volatilität und die Unberechenbarkeit der Stromerzeugung aus sogenannten erneuerbaren Energien zu kompensieren. Bei einer Über- oder Unterproduktion an Strom aus erneuerbaren Energien sollen durch Fernsteuerung verbrauchende Endgeräte durch Lastabwurf ab- und wieder zugeschaltet werden.
Am 4. März 2021 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) in einem Eilbeschluss die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgesetzt (Beschluss vom 4. März 2021, Aktenzeichen 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20).2 Das BSI hatte angenommen, dass genügend Smart Meter verfügbar seien, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Funktionalität genügen. Diese Allgemeinverfügung war der Grundstein für die bundesweite Einbaupflicht des Smart Meters und ein faktisches Verwendungsverbot von anderen Messsystemen. Das OVG folgt damit der Beschwerde eines privaten Unternehmens aus Aachen und erklärte die Allgemeinverfügung für rechtswidrig. Die am Markt verfügbaren Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Bestimmte Funktionalitäten, die intelligente Messysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz zwingend erfüllen müssen, sehe die Anlage der Technischen Richtlinie des BSI nicht vor. Weitere 50 gleichgelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) sind derzeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig.
Smart Meter schränken die Datenfreiheit der Verbraucher ein und stellen eine Gefahr für den Datenschutz dar. Die Sicherheit des Smart Meters gegenüber Hackerangriffen ist bisher noch nicht vollständig absehbar.3 Durch den Einbau und Betrieb dieses aufwendigen Stromzählers kommen darüber hinaus neue Kosten von bis zu 1.000 Euro auf die Verbraucher zu, weil eine komplett neue IT- und Kommunikationstechnik um das Smart Meter aufgebaut werden muss.
II. Der Landtag stellt fest,
- dass die Smart Meter grundsätzlich die Datenfreiheit der Verbraucher gefährden und damit eine Gefahr für den Datenschutz besteht;
- dass eine komplett neue IT-Technik aufgebaut werden muss, welche den Einbau und den Betrieb von Smart Metern für den Verbraucher teuer machen;
- dass mit der wachsenden Volatilität des Stromnetzes durch die sog. erneuerbaren Energien immer mehr Privathaushalte mit einer Zwangsregulierung des Stroms rechnen müssen;
- dass mit dem OVG-Urteil deutlich wurde, dass die bisher am Markt verfügbaren Smart Meter den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
- sich für die Abschaffung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende einzusetzen;
- die Internetpräsenz des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Folge des OVG-Urteils zu aktualisieren,
- sich für mehr Verbraucherschutz einzusetzen und gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW vor Gefahren des Smart Meterings zu warnen; und
- sich für eine Bestandsgarantie aller analogen Stromzähler einzusetzen.
Dr. Christian Blex
Andreas Keith
Markus Wagner
und Fraktion
1 https://www.umwelt.nrw.de/verbrauchertipp-intelligente-stromzaehler
2 https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/18_210305/index.php