Social-Media-Konten – Wie betreibt die Landesregierung Konten auf den unterschiedlichen Social-Media-Plattformen?

Kleine Anfrage
vom 05.09.2023

Kleine Anfrage 2466

der Abgeordneten Christian Loose, Sven W. Tritschler und Dr. Hartmut Beucker AfD

Social-Media-Konten Wie betreibt die Landesregierung Konten auf den unterschiedlichen Social-Media-Plattformen?

Social-Media-Plattformen werden immer wichtiger in der politischen Kommunikation. Auch die Landesregierung betreibt eine Vielzahl von Social-Media-Konten.

Das Finanzministerium verweist auf seinem Internetauftritt z. B. auf 6 unterschiedliche Social-Media-Konten bei X (vormals Twitter), Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn und Xing.1 Des Weiteren betreiben die Mitglieder der Landesregierung eigene Profile auf den verschiedenen Social-Media-Plattformen. Diese dienen ganz offen dazu, über die Arbeit als Regierungsmitglied zu berichten. Der Ministerpräsident hat z. B. Konten bei Facebook2, Instagram3 und X4. Er verweist bei diesen Konten auf sein öffentliches Amt als Ministerpräsident, aber auch auf seine Funktion als CDU-Landesvorsitzender NRW.

Der Betrieb von Social-Media-Konten erfordert ein erhebliches Maß an Professionalität und bedarf der Betreuung durch Mitarbeiter.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Social-Media-Konten betreibt die Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Ministerien, Behörden und Regierungsmit­gliedern.)
  2. In welchem Umfang werden diese Konten von Landesbediensteten betreut? (Wir bitten um eine Zuordnung der Mitarbeiter einschließlich deren Besoldungsgruppe zu den einzelnen Konten.)
  3. In welchem Umfang unterstützen bzw. betreiben externe Dienstleister die Social-Media-Konten der Landesregierung seit dem Jahr 2017? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Konten und den Vertragsumfang einschließlich der Kosten.)
  4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Konten von Regierungsmitgliedern nicht mit Parteiaufgaben vermischt werden?
  5. Haben Mitarbeiter der regierungstragenden Parteien neben Landesbediensteten gleichzeitigen Zugriff auf die Social-Media-Konten von Mitgliedern der Landesregierung?

Christian Loose
Sven W. Tritschler
Dr. Hartmut Beucker

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/ministerium-der-finanzen-nordrhein-westfalen abgerufen am 24.08.2023

2 https://www.facebook.com/wuest.hendrik abgerufen am 24.08.2023

3 https://www.instagram.com/hendrik.wuest/ abgerufen am 24.08.2023

4 https://twitter.com/HendrikWuest abgerufen am 24.08.2023


Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien so­wie Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 2466 mit Schreiben vom 30. Oktober 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsiden­ten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Social-Media-Konten betreibt die Landesverwaltung Nordrhein-Westfa­len? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Ministerien, Behörden und Regie­rungsmitgliedern.)

Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2364 (LT-Drs. 18/6224) ver­wiesen.

  1. In welchem Umfang werden diese Konten von Landesbediensteten betreut? (Wir bitten um eine Zuordnung der Mitarbeiter einschließlich deren Besoldungsgruppe zu den einzelnen Konten.)

Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 2364 (LT-Drs. 18/6224) ver­wiesen.

  1. In welchem Umfang unterstützen bzw. betreiben externe Dienstleister die Social-Media-Konten der Landesregierung seit dem Jahr 2017? (Wir bitten um eine Auf­schlüsselung nach Konten und den Vertragsumfang einschließlich der Kosten.)

Es wird auf die Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage 2364 (LT-Drs. 18/6224) ver­wiesen.

  1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Konten von Regierungsmitgliedern nicht mit Parteiaufgaben vermischt werden?

Es wird auf meine Ausführungen im Rahmen der Fragestunde unter TOP 8 der Sitzung des Landtags am 31. August 2022 sowie auf meine schriftliche Antwortergänzung zu der vorge­nannten Fragestunde vom 23. September 2022 verwiesen. Mitglieder der Landesregierung können persönliche Konten in den sozialen Medien ebenfalls als Bestandteil ihrer Kommuni­kation nutzen – nicht nur in Bezug auf ihr Amt, sondern auch in Bezug auf anderweitige Funk­tionen und Aufgaben. Etwaige Inhalte und Äußerungen in der Wahrnehmung eines Amtes als Mitglied der Landesregierung sind dabei von denen in Wahrnehmung eines Parteiamtes zu differenzieren.

  1. Haben Mitarbeiter der regierungstragenden Parteien neben Landesbediensteten gleichzeitigen Zugriff auf die Social-Media-Konten von Mitgliedern der Landesre­gierung?

Es wird auf meine Ausführungen im Rahmen der Fragestunde unter TOP 8 der Sitzung des Landtags am 31. August 2022 sowie auf meine schriftliche Antwortergänzung zu der vorge­nannten Fragestunde vom 23. September 2022 verwiesen.

 

MMD18-6621