Kleine Anfrage 2305
der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Martin Vincentz AfD
Soldaten wegen Verweigerung der Corona-Impfung entlassen – Wann fällt endlich die Impfpflicht? – Nachfrage
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit Antwort der Landesregierung vom 7. Juli 2023, Drucksache 18/4949, auf unsere Kleine Anfrage vom 7. Juni 2023, Drucksache 18/4631, wurden unsere Fragen 1 und 2
„Welche Maßnahmen gegen impffreie Soldaten wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher erhoben, weil sie der dienstlichen Anweisung, sich gegen Corona impfen zu lassen, nicht nachkamen? (Bitte nach disziplinarischen Maßnahmen aufschlüsseln.)
Wie viele Impfnebenwirkungen respektive Impfschäden, die im Zusammenhang mit einer Impfung gegen Corona auftraten, wurden nach Kenntnis der Landesregierung bisher bei den Soldaten in Nordrhein-Westfalen registriert? (Bitte nach Monat, Art der Impfnebenwirkung sowie Impfschaden aufschlüsseln.)“1
jeweils wie folgt beantwortet:
„Die Landesregierung kann die begehrte Auskunft nicht erteilen, da die Information ihr nicht vorliegt und auch nicht erhoben werden kann; die Erteilung der Auskunft fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes“2
Zu Frage 3
„Wann wird die nordrhein-westfälische Landesregierung bei unseren Soldaten für die eingeführte Impfpflicht um Entschuldigung bitten, nachdem Ministerpräsident Hendrik Wüst doch tatsächlich sogar eine Impfpflicht für alle Menschen wollte und damit natürlich auch für unsere Soldaten?“3
erhielten wir folgende Antwort:
„Die eingeführte Regelung fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Frage einer Entschuldigung durch die Landesregierung stellt sich somit nicht.“4
Unsere Frage 4
„In welcher Form setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür ein, dass die für unsere Soldaten eingeführte Impfpflicht gegen Corona wieder zurückgenommen wird?“5
wurde wie nachstehend beantwortet:
„Die Sicherung der Einsatzfähigkeit der Streitkräfte sowie der Schutz von Soldatinnen und Soldaten liegt im Zuständigkeitsbereich des Dienstherrn und damit des Bundes. Auch die Rücknahme der Impfpflicht liegt damit im Verantwortungsbereich des Bundes.“6
Des Weiteren erhielten wir auf Frage 5
„Wird Nordrhein-Westfalen den wegen der Impfpflicht entlassenen Soldaten proaktiv Angebote (zum Beispiel für die Übernahme in den [Polizei-]Dienst des Landes) unterbreiten?“7
folgende Antwort:
„Ehemalige Soldatinnen und Soldaten entstammen einer anderen Laufbahn, sodass die Laufbahnbefähigung für den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen nicht erworben wurde. Eine Übernahme in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ist laufbahnrechtlich insoweit nicht möglich.
Eine Bewerbung für das duale Studium des Polizeivollzugsdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen steht jedem Interessierten offen, also auch ehemaligen Soldatinnen und Soldaten. Die Polizei NRW kooperiert intensiv mit der Bundeswehr, um ausscheidende Soldatinnen und Soldaten gezielt auf die unterschiedlichen Beschäftigungsmöglichkeiten in der Polizei NRW aufmerksam zu machen.“8
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2305 mit Schreiben vom 8. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet.
- Die Landesregierung verweist bei unseren Fragen 1 und 2 jeweils auf den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Kann der Bürger dementsprechend davon ausgehen, dass sich der Ministerpräsident und Mensch Hendrik Wüst (CDU) nicht für die Belange der Soldaten aus Nordrhein-Westfalen und somit für seine Landeskinder interessiert, obwohl diese sogar ihr Leben für die Landesverteidigung einsetzen würden?
Nein.
- Wann entschuldigt sich Ministerpräsident Hendrik Wüst für sein Eintreten für eine allgemeine Impfpflicht und das (auch) daraufhin geschaffene Diskursklima, welches (mit) dazu beigetragen hat, dass auch Soldaten aus Nordrhein-Westfalen einer fragwürdigen berufsbezogenen Impfpflicht unterfallen?
Die Landesregierung kann nicht für eine Regelung um Entschuldigung bitten, die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt.
- Die Landesregierung entzieht sich auch einer Beantwortung der Frage 4 und verweist lieber auf den Verantwortungsbereich des Bundes. Hat die Landesregierung keine eigene Meinung zu dieser Thematik?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 1923 (Drs. 18/4949) verwiesen. Die Landesregierung nimmt keine Bewertung von Regelungen vor, die ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen.
- Wird zwecks einer Übernahme bei der Polizei gesondert unter (ehemaligen) Angehörigen der Bundeswehr geworben?
Die Polizei NRW verfügt über ein umfangreiches und stets aktuelles Werbekonzept, welches die unterschiedlichsten Zielgruppen sowie deren individuelle Bedürfnisse berücksichtigt. Dazu zählen auch ehemalige Soldatinnen und Soldaten.
Im März 2023 startete die Polizei NRW zusammen mit der Bundeswehr ein bundesweit einmaliges Pilotprojekt. Ziel ist es, Soldatinnen und Soldaten, deren Dienstzeit absehbar endet, für den Polizeivollzugsdienst zu gewinnen. Mit Projektbeginn erfolgte die Erstellung einer speziellen Informationsseite sowie die Einrichtung einer Informationsstelle beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei (LAFP) NRW. Darüber hinaus werden spezielle Berufsfelderkundungstage für Soldatinnen und Soldaten an den Standorten des LAFP NRW angeboten. Außerdem werden seitens der Polizei Werbemittel für eine spezifische Ansprache der Zielgruppe zur Verfügung gestellt und zielgruppenrelevante Werbemaßnahmen erstellt. Die regionalen Berufsförderungsdienste der Bundeswehr werden ebenfalls mit eingebunden.
Die Bundeswehr veröffentlicht ihrerseits Angebote der Polizei in den dortigen Stellenportalen, inzwischen mit eigener Internetseite der Polizei NRW, auf Messen und bei Veranstaltungen.
1 Antwort der Landesregierung vom 07.07.2023, Drucksache 18/4949.
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
5 Ebenda.
6 Ebenda.
7 Ebenda.
8 Ebenda.