„SORMAS“ – ein Jahr danach.

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 263
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 03.08.2022

 

„SORMAS“ – ein Jahr danach.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales machte im Sommer des vergangenen Jahres Druck auf die kommunalen Gesundheitsämter, den elektronischen Datenaustausch zwischen den 53 Ämtern in NRW bis spätestens zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen. Favorisiert wurde hier seitens des Landes das Software Programm „SORMAS“, respektive ein Programm, das behelfsweise über eine Schnittstelle zum Programm SORMAS X verfügt. Diese Schnittstelle sollte verpflichtend implementiert werden. Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes hatten einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen. Von ihnen wird die Vorgabe des Landes zumindest kritisch gesehen, laut der weiterhin SORMAS flächendeckend einzuführen ist.

Aus einer entsprechenden Antwort des zuständigen Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass eine entsprechende Schnittstelle für die interkommunale Übertragung zwischen zwei SORMAS-Nutzern in der Version SORMAS X vorgesehen ist, diese stand im Herbst des vergangenen Jahres aber aufgrund der Verzögerung des bundesweiten Rollouts wegen technischer Probleme noch nicht zur Verfügung. Die gesetzte Frist war unter diesen unabsehbaren Bedingungen nicht erfüllbar.1 Rund ein Jahr später sollte davon ausgegangen werden können, dass diese Hindernisse beseitigt worden sind.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Wann wurde SORMAS in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Betrieb genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Gesundheitsamt.)
  2. Welche Kosten sind den jeweiligen Kommunen durch die Inbetriebnahme der seitens der Landesregierung geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?
  3. In welcher Höhe wurden den Kommunen seitens des Landes die zusätzlichen Aufwendungen erstattet?
  4. Wie häufig wurden seit der Inbetriebnahme der Software Störungen respektive Probleme mit ihr gemeldet?(Bitte aufschlüsseln nach Häufigkeit und Art der Störung.)

Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF

 

1 LT-NRW Drucksache 17/15401


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 263 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wann wurde SORMAS in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Betrieb genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Gesundheitsamt.)

In allen 53 unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in Nordrhein-Westfalen wurde SORMAS eingerichtet. Mit Stand 15. August 2022 wurde SORMAS-X mit Schnittstellen zu SurvNet und DEMIS in 14 Gesundheitsämtern in Betrieb genommen. Weitere drei Kommunen nutzen SORMAS mit Schnittstelle ausschließlich zu DEMIS (siehe Tabelle).

Tabelle: Übersicht Produktivschaltung von SORMAS in den Gesundheitsämtern

Gesundheitsamt SORMAS-X mit Schnittstellen zu SurvNet und DEMIS produktiv seit SORMAS mit Schnittstelle zu DEMIS produktiv seit
Stadt Bielefeld 15.07.2021  
Stadt Bonn 09.06.2021  
Stadt Bottrop 15.04.2021  
Kreis Coesfeld 14.05.2021  
Stadt Duisburg 07.07.2021  
Stadt Gelsenkirchen   15.02.2022
Kreis Gütersloh   18.03.2022
Stadt Hamm 08.06.2021  
Kreis Herford 02.06.2021  
Stadt Herne 18.06.2021  
Kreis Kleve 19.07.2021  
Kreis Mettmann 14.06.2021  
Oberbergischer Kreis 22.03.2021  
Kreis Recklinghausen   01.12.2021
Rhein-Erft-Kreis 16.06.2021  
Rhein-Kreis Neuss 14.04.2021  
Rhein-Sieg-Kreis 27.03.2021  

Quelle: Netzlink Informationstechnik GmbH im Auftrag des HZI (Stand 15.08.2022)

  1. Welche Kosten sind den jeweiligen Kommunen durch die Inbetriebnahme der seitens der Landesregierung geforderten digitalen Infrastruktur entstanden?

Für SORMAS fallen keine Lizenzgebühren an. Die Kosten für die Beratung, die Entwicklung und den Betrieb des Programms werden derzeit im Rahmen des SORMAS@DEMIS Projektes vom Bundesministerium für Gesundheit getragen. Zu möglichen Kosten darüber hinaus hat das Land keine Kenntnis (siehe LT-Drucksache 17/15364-15389 und 17/15401­15413).

  1. In welcher Höhe wurden den Kommunen seitens des Landes die zusätzlichen Aufwendungen erstattet?

Seitens des Landes erfolgte keine Kostenerstattung. Mögliche Zusatzaufwendungen in Zusammenhang mit SORMAS können grundsätzlich über die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel zur Digitalisierung des ÖGD finanziert werden (siehe auch LT-Drucksache 17/14791).

  1. Wie häufig wurden seit der Inbetriebnahme der Software Störungen respektive Probleme mit ihr gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach Häufigkeit und Art der Störung.)

Das Land trägt weder die Betriebs- noch die Entwicklungsverantwortung für SORMAS. Daher liegen der Landesregierung auch keine systematischen Informationen über Häufigkeit und Art von Störungen bzw. Problemen mit SORMAS vor.

 

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