Staatliche Zwangsquarantäne für Ungeimpfte ohne Lohnersatz ist Nötigung zur Impfung! QuarantäneVO sofort ändern!

Antrag
vom 26.10.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 26.10.2021

 

Staatliche Zwangsquarantäne für Ungeimpfte ohne Lohnersatz ist Nötigung zur Impfung! QuarantäneVO sofort ändern!

I. Ausgangslage

Kein Lohnersatz für Ungeimpfte – wer diese Befürchtung vor einem Jahr äußerte, wurde als Angstmacher gebrandmarkt. Doch diese Befürchtung ist nun für Millionen von Arbeitnehmern in unserem Land bittere Realität geworden. Denn wer nicht gegen das Corona-Virus geimpft ist und sich aufgrund der Verordnungen des Landes in Quarantäne begeben muss, bekommt künf­tig seinen Verdienstausfall nicht mehr erstattet. Zu diesem Beschluss sind die Gesundheitsmi­nister der Bundesländer gekommen. In NRW gilt diese Regelung seit dem 11. Oktober diesen Jahres. Wer selbst an Corona erkrankt ist bzw. positiv getestet wurde und sich deshalb in Qua­rantäne begeben muss, erhält selbstverständlich weiterhin die Lohnfortzahlung und gegebe­nenfalls Krankengeld, unabhängig vom Impfstatus.1

Hinter diesem Beschluss steht eine Regelung aus dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 IfSG), welche besagt, dass, wenn eine staatlich verordnete Quarantäne zum Verdienstausfall führt, eine davon betroffene Person ein Anrecht auf Entschädigung in Höhe des Verdienstausfalls hat. Somit überweist der Arbeitgeber auch weiterhin das Gehalt an den Arbeitnehmer und holt sich die Summe des Ausfalls dann per Antrag beim Staat zurück. Gleichzeitig sieht diese Re­gelung allerdings auch vor, dass der Anspruch auf Verdienstausfall entfallen kann, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können.2

Neben dieser Regelung des Infektionsschutzgesetzes wird der Beschluss auch häufig damit begründet, dass die Allgemeinheit nicht dafür zuständig sein könne, die Konsequenzen zu tra­gen, wenn jemand sich ganz bewusst gegen die Impfung entscheide – so auch sinngemäß vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zu vernehmen (Interview für die Zeitung Westfälische Nachrichten). Unser Gesundheitssystem fußt auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Dieses besagt, dass sich das deutsche Gesundheitssystem durch seine So­lidargemeinschaft finanziert. Das heißt: Alle gesetzlich Versicherten tragen gemeinsam die Kosten, die durch Krankheiten einzelner Mitglieder entstehen.

Zu dieser Solidarität gehört auch, dass Berufstätige bei einer Erkrankung weiter ihren Lohn erhalten.3 Die Lohnfortzahlung muss im Krankheitsfall für die ersten sechs Wochen zwar vorerst von den Arbeitgebern gezahlt werden. Die Arbeitgeber haben wiederum die Möglichkeit, einen Teil der Beiträge über das sogenannte Umlageverfahren von der Sozialversicherung zurückzu­bekommen. Dieses Solidaritätsprinzip hat in der Vergangenheit nie bewertet, ob der Versi­cherte Kosten, die grundsätzlich abgedeckt sind, gegebenenfalls schuldhaft in Anspruch neh­men musste. Das geschah bisher selbst dann nicht, wenn dieser gegen die allgemeine Emp­fehlung grob fahrlässig agierte, wie beispielsweise beim Rauchen, durch exzessiven Alkohol­konsum oder auch durch das Ausüben sehr risikoreicher Sportarten. Sogar wenn ein Jugend­licher beim illegalen S-Bahn-Surfen einen schweren Unfall erleidet, wird er selbstverständlich von den Ärzten behandelt, und die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen.

Erstmalig wird das Solidaritätsprinzip von der Politik, aber auch im öffentlichen Diskurs in Frage gestellt wird. Der Vorstandsvorsitzende der R+V-Versicherungen, stellte die Frage „wie lange sich die schweigende Mehrheit der Geimpften von den hartnäckigen Impfverweigerern noch auf der Nase herumtanzen lässt“.4 Analog könnte man auch fragen, wie lange die schweigende Mehrheit der Versicherten, die ein gesundheitsbewusstes Leben führen, noch bereit ist, sich von den Rauchern auf der Nase herumtanzen zu lassen, von den Alkoholikern, von den Ext-remsportlern oder von den Adipösen.

Vergleichbare Szenarien hat es erfreulicherweise bisher nicht gegeben. So kann man diese neue Regelung lediglich so verstehen, dass einerseits auf diese Art und Weise der Druck auf Ungeimpfte erhöht werden soll und andererseits ein Keil in die Solidargemeinschaft der Versi­cherten getrieben wird – zwischen Leistungsempfänger und Beitragszahler.

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass sich viele Geimpfte trotz eines vollstän­digen Impfschutzes mittlerweile wieder mit dem Corona-Virus infizieren. Auch ist inzwischen bekannt, dass Geimpfte genauso infektiös sind wie Ungeimpfte. Denn Ergebnisse von Unter­suchungen haben gezeigt, dass die Viruslast bei Geimpften, die sich dennoch mit der soge­nannten Delta-Variante anstecken, genauso hoch ist wie bei ungeimpften Delta-Infizierten.5

Vor diesem Hintergrund scheint insbesondere die aktuelle Rechtslage willkürlich. Denn für ge­impfte Personen, welche Kontakt mit einer infizierten Person hatten, besteht derweilen keine Quarantänepflicht mehr – für Ungeimpfte hingegen schon. Hierbei wird leider nicht überprüft, ob der positiv Getestete und nicht gegen Corona Geimpfte überhaupt infektiös ist. Es gibt Hinweise darauf, dass asymptomatische Verläufe laut RKI keinen großen Einfluss auf das Infektionsgeschehen haben. So heißt es wörtlich in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verord­nung: „Bei symptomlosen Personen, die über einen gemäß RKI-Definition vollständigen Impf­schutz gegen eine SARS-CoV-2-Infektion mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff verfü­gen, entfällt die Quarantänepflicht.”6

Die derzeitige Corona-Test-und-Quarantäneverordnung für das Land NRW (Stand 19. Oktober 2021) sieht vor, dass nicht nur Personen aufgrund eines positiven PCR-Testergebnisses in Quarantäne müssen, sondern auch Personen, die lediglich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, auch wenn bei ihnen selbst kein positives Testergebnis vorliegt.

Vorbildhaft wurden die Quarantäneregeln an Schulen und Kitas verändert. Über diese hat der Minister die Familien und die Kindertageseinrichtungen am 13. September 2021 informiert. In diesem Schreiben heißt es, dass es erforderlich sei, „auch die Quarantänemaßnahmen für Kon­taktpersonen künftig mit Augenmaß“ umzusetzen. So sehen die neuen Regelungen vor, dass, „wenn sich ein Kind, ein Beschäftigter/eine Beschäftigte einer Einrichtung oder eine Kinderta-gespflegeperson mit dem Coronavirus infiziert hat,[…] in der Regel nur für diese betroffene Person eine 14-tägige Quarantäne vorgesehen [ist]“. Alle anderen betroffenen Kinder und Be­schäftigen sind von einer Quarantäneplicht nicht betroffen. Stattdessen ist für Kontaktpersonen, die nicht geimpft sind, eine Testpflicht angeordnet. Hierbei soll in den zwei Wochen nach dem Infektionsfall dreimal pro Woche ein Test durchgeführt werden.7

Die Quarantänemaßnahmen sollten grundsätzlich mit Augenmaß umgesetzt werden. Aus die­sem Grund müssen die geltenden Regelungen an Schulen und Kitas den „§ 17 Quarantäne für andere Kontaktpersonen“ der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung ersetzen und analog für alle Arbeitnehmer übernommen werden.

II. Der Landtag stellt daher fest:

  1. Das Impfen ist eine höchstpersönliche Entscheidung, und der Staat darf seine Bürger nicht dazu nötigen oder gar zwingen.
  2. Ungeimpfte Personen dürfen durch staatliche Verordnungen keine beruflichen Nachteile erleiden,
  3. Die geltenden Beschlüsse sind diskriminierend gegenüber Ungeimpften und verstoßen gegen die Grundprinzipien unseres Gesundheitssystems.
  4. Trotz eines vollständigen Impfschutzes sind immer mehr Impfdurchbrüche zu verzeich­nen.
  5. Aus den oben genannten Gründen muss die Corona-Test-und-Quarantäne-verordnung dringend angepasst werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf;

  1. Den § 17 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung zu streichen und
  2. den § 17 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung durch die geltenden Regeln in Schule und Kita zu ersetzen.

Iris Dworeck-Danielowski
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/kein-verdienstausfall-bei-quarantaene-100.html

2 http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html

3 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Gesundheit/Bro-schueren/200629_BMG_Das_deutsche_Gesundheitssystem_DE.pdf

4 https://www.berliner-kurier.de/politik-wirtschaft/krankenkassen-schock-wer-nicht-geimpft-ist-wird-bald-mehr-zahlen-li.184117

5 https://www.fr.de/ratgeber/gesundheit/corona-impfung-delta-variante-ansteckung-geimpfte-inzidenz-usa-zyx-zr-90912812.html 6https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210422_coronatestundquaranta-nevo_ab_23.04.2021_lesefassung.pdf

7 https://www.kita.nrw.de/sites/default/files/documents/2021-09/20210913_ministerschreiben_neure-gelung_quarantaene.pdf