Stärkung des Ehrenamts durch Bürokratieabbau – Die Landesregierung muss sich für die Abschaffung der ehrenamtsfeindlichen Eintragungspflicht der Sportvereine in das Transparenzregister und den Stopp der Gebührenerhebung einsetzen!

Antrag
vom 20.04.2021

Antragder AfD-Fraktion vom 20.04.2021

 

Stärkung des Ehrenamts durch Bürokratieabbau Die Landesregierung muss sich für die Abschaffung der ehrenamtsfeindlichen Eintragungspflicht der Sportvereine in das Transparenzregister und den Stopp der Gebührenerhebung einsetzen!

I. Ausgangslage:

Für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen ist Sport fester Lebensbestandteil. Sport dient dabei nicht nur der Freizeitgestaltung. Vielmehr leisten sportliche Aktivitäten einen maßgeblichen Beitrag zu einer gesunden und ausgefüllten Lebensführung und geben den Menschen insbesondere die Möglichkeit zum Erwerb unterschiedlicher individueller Kompetenzen.1,2

Zugleich übernimmt der Sport aber noch weitere wichtige gesellschaftliche Funktionen: Indem er die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe bietet und gerade auch die Integration von Menschen fördert, leistet der Sport einen unerlässlichen Beitrag für das Miteinander in Nordrhein-Westfalen.3 Darüber hinaus spornt er „zu Spitzenleistungen an, stärkt Leistungsvorbilder und ist gesellschaftlicher Impulsgeber“4.

Bei alldem stehen die Sportvereine in ganz besonderer Weise im Mittelpunkt.

Fast fünf Millionen Menschen betätigen sich aktiv in den mehr als 18.100 Sportvereinen Nordrhein-Westfalens.5 Hiervon übernehmen etwa 1,5 Millionen Mitglieder freiwillige bzw. ehrenamtliche Verantwortung und machen durch die Übernahme verschiedenster Aufgaben den organisierten Sport in seiner jetzigen Form erst möglich.6

Auch die Landesregierung erkennt dieses ehrenamtliche Engagement an und hat sich deshalb das Ziel gesetzt, sich für das Ehrenamt in den Sportvereinen Nordrhein-Westfalens einzusetzen.7

Gleichwohl leiden die Sportvereine in erheblicher Weise unter den aktuellen Covid-19-Maßnahmen. Laut der ersten Auswertungen der „8. Welle des Sportentwicklungsberichts zur Covid-19-Thematik“ der Deutschen Sporthochschule (DSHS) Köln, an der sich in einer Feldphase vom 21. Oktober bis 21. Dezember 2020 20.179 Sportvereine beteiligten, verzeichnen die Sportvereine in Deutschland seit der zweiten Schließung der Sportanlagen für den Breitensport einen deutlichen Mitgliederrückgang.8

44 Prozent der Sportvereine leiden unter einen Mitgliedschaftsrückgang9 und jeder zweite Sportverein geht von einer „existenzbedrohlichen Lage“10 in den kommenden zwölf Monaten aus. Als Gründe für die existenzbedrohliche Lage werden vorrangig Mitgliederrückgang infolge der Covid-19-Maßnahmen (41 Prozent), das Ausscheiden vieler Ehrenamtlicher (35 Prozent) und die pandemiebedingten finanziellen Engpässe (22 Prozent) angegeben.11 Der Studienleiter, Professor Dr. Christoph Breuer, bemerkt, dass sich die Folgen der Covid-19-Maßnahmen nicht nur auf die Vereinsmitglieder auswirken, sondern die gesamte Gesellschaft treffen.12 Je länger die Sportvereine ihrem Zweck nicht nachkommen dürften, desto schwächer wirkten sie als stabilisierendes Element der Gesellschaft.13

Aber nicht nur die aktuellen Covid-19-Maßnahmen stellen für die Sportvereine in Nordrhein-Westfalen eine zusätzliche Belastung dar.

Seit Ende 2019 erhalten zahlreiche Sportvereine zunehmend Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH, der derzeitig registerführenden Stelle für das Transparenzregister. Denn mit dem Ziel, durch mehr Transparenz Geldwäsche, Steuerflucht und Terrorfinanzierung zu bekämpfen, wurde mit Inkrafttreten des aktuellen Geldwäschegesetzes (GwG) am 26. Juni 2017 in Deutschland auf Grundlage der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (EU-Richtlinie 2015/849) erstmalig ein elektronisch geführtes Transparenzregister eingeführt.14

Danach sind insbesondere juristische Personen des Privatrechts, zu denen auch die Sportvereine gehören, grundsätzlich verpflichtet, gegenüber dem Transparenzregister Mitteilungen zu den jeweiligen wirtschaftlich Berechtigten zu machen.15 Eine Ausnahme von dieser Mitteilungspflicht sieht der Gesetzgeber (derzeit noch) vor, wenn sich die erforderlichen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den Dokumenten und Eintragungen ergeben, die elektronisch aus dem Vereinsregister abrufbar sind (sogenannte Mitteilungsfiktion),16 sodass zumindest für eingetragene Vereine eine Mitteilung in der Regel nicht erforderlich ist. Unbenommen hiervon bleibt allerdings die Eintragungspflicht der Vereine in das Transparenzregister, wofür die Vereine grundsätzlich eine jährliche Gebühr an die registerführende Stelle, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, zu entrichten haben.

Nach massiven Protesten etlicher Sportverbände hinsichtlich dieser gesetzlichen Bestimmungen zu Lasten der Sportvereine konnte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zwar Ende 2019 die Möglichkeit der Gebührenbefreiung auf Antrag für Sportvereine erreichen, die unter anderem wegen der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind, eine rückwirkende oder generelle Gebührenbefreiung ohne Antragstellung konnte dagegen nicht durchgesetzt werden.17

Die Belastungen für die Vereine könnten in Zukunft aber noch deutlich steigen. Denn der derzeitige Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche (TraFinGw), welches dem Bundesrat bereits zugeleitet wurde, enthält eine deutliche Verschärfung der Regelungen und wird deshalb von Seiten der Landessportbünde kritisiert.18 So sieht der Entwurf die Aufhebung der Mitteilungsfiktion vor. Das Transparenzregister soll zudem zukünftig von einem sogenannten Auffangregister in ein Vollregister umgewandelt werden.19

Die aus der möglichen Gesetzesänderung resultierende Mitwirkungspflicht der Sport-vereine zur Datenübermittlung würde zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand für diese führen.20

Inzwischen haben sich alle Landessportbünde mit einem Schreiben an den Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, gegen diese Bestrebungen gewandt und fordern, die Eintragungspflicht für Sportvereine aufzuheben und die Gebührenerhebung der Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Führung des Transparenzregisters einzustellen.21

Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Umbach – Präsident des Landessportbunds Niedersachsen – bemängelt: „Die Eintragungspflicht ist unverhältnismäßig, verursacht unnötigen Bürokratieaufwand und widerspricht den Ankündigungen, Ehrenamt zu entlasten“.22

Ebenso kritisiert der Deutsche Notarverein in seiner aktuellen Stellungnahme zum Transparenz-Finanzinformationsgesetz Geldwäsche den „erheblichen Bürokratie- und Kostenaufwand“ der Vereine, die durch die künftigen Doppelmeldungen entstünden, obwohl die erforderlichen Daten bereits in den anderen öffentlichen Registern vorhanden sind.23

II. Der Landtag stellt fest:

  • Die Eintragungspflicht in das Transparenzregister stellt für die Sportvereine Nordrhein-Westfalens einen erheblichen bürokratischen Aufwand dar und steht in keinem sachgemäßen Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Die Eintragungspflicht der Sportvereine in das Transparenzregister und die Gebührenerhebung für die Führung des Transparenzregisters stehen im Widerspruch zu den Ankündigungen der Landesregierung, das ehrenamtliche Engagement in den Sportvereinen Nordrhein-Westfalens zu fördern.
  • Das ehrenamtliche Engagement in den Sportvereinen leistet einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag für das soziale Miteinander in Nordrhein-Westfalen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. sich bei der Bundesregierung für die Abschaffung der Eintragungspflicht von Amateur-Sportvereinen in das Transparenzregister einzusetzen;
  2. sich bei der Bundesregierung für den unverzüglichen Stopp der fortwährenden Versendung von Gebührenbescheiden für die Führung des Transparenzregisters an die Amateur-Sportvereine auszusprechen und
  3. sich auf Bundesratsebene gegen die Umwandlung des Transparenzregisters von einem Auffang- in ein Vollregister zu Lasten der Sportvereine und insbesondere gegen eine „aktive Mitwirkungspflicht“ der Vereine einzusetzen.

Christian Loose
Andreas Keith
Markus Wagner

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 Vgl. https://www.land.nrw/de/breitensport-sport-fuer-alle-nordrhein-westfalen, zuletzt abgerufen am 31.03.2021 um 15.30 Uhr.

2 Vgl. https://www.land.nrw/de/sport, zuletzt abgerufen am 31.03.2021 um 15 Uhr.

3 Vgl. http://www.sportland.nrw.de/, zuletzt abgerufen am 02.04.2021 um 14 Uhr.

4 https://www.land.nrw/de/sport, zuletzt abgerufen am 02.04.2021 um 14.10 Uhr.

5 Vgl. https://www.sportehrenamt.nrw/fuer-interessierte/das-zahlenwerk, zuletzt abgerufen am 02.04.2021 um 10 Uhr.

6 Vgl. https://www.land.nrw/de/sport, zuletzt abgerufen am 02.04.2021 um 10.30 Uhr.

7 Ebd.

8 Vgl. https://www.bisp.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Nachrichten/2021/

SportentwicklungsberichtAuswirkungenCoronaLockdown.html, zuletzt abgerufen am 02.04.2021 um 14.15 Uhr.

9 Vgl. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/

Meldungen_und_Pressemitteilungen/2021_PDFs_PM/pm2101.pdf, zuletzt abgerufen am 04.04.2021 um 17 Uhr.

10 Ebd.

11 Vgl. https://ehrenamt.dosb.de/news/details/fuer-sportvereine-wird-lage-immer-schwieriger, zuletzt abgerufen am 06.04.2021 um 14 Uhr.

12 Vgl. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Meldungen_und_Pressemitteilungen/2021_PDFs_PM/pm2101.pdf, zuletzt abgerufen am 06.04.2021 um 14.15 Uhr.

13 Vgl. https://ehrenamt.dosb.de/news/details/fuer-sportvereine-wird-lage-immer-schwieriger, zuletzt abgerufen am 06.04.2021 um 14.20 Uhr.

14 Vgl. https://www.engagiert-in-nrw.de/transparenzregister-gebuehrenbefreiung-fuer-vereine, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 16 Uhr.

15 Vgl. https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/aktuelles/transparenzregister/  transparenzregister, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 21 Uhr.

16 Vgl. https://www.duesseldorf.ihk.de/recht-und-steuern/aktuelles/einfuehrung-des-transparenzregisters-3828998, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 21.30 Uhr.

17 Vgl. https://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/2021-02-23_DOSB-Update_Transparenzregister.pdf, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22 Uhr.

18 Vgl. https://www.hamburger-sportbund.de/aktuelles/news/35-sportpolitik/347-neuerungen-zum-transparenzregister, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22.15 Uhr.

19 Vgl. https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/aktuelles/transparenzregister/  transparenzregister, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22:20 Uhr.

20 Vgl. https://www.lsbh-vereinsberater.de/fileadmin/media/Recht/Allgemein/2021-02-23_DOSB-Update_Transparenzregister.pdf, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22.40 Uhr.

21 Vgl. https://www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/transparenzregister-landessportbuende-wenden-sich-an-olaf-scholz-4810, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22.45 Uhr.

22 https://www.harzkurier.de/sport/lokalsport/article231859729/Landessportbuende-stellen-sich-gegen-das-Transparenzregister.html, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22.00 Uhr

23 Vgl. https://www.dnotv.de/presse/stellungnahme-zum-transparenz-finanzinformationsgesetz-geldwaesche/, zuletzt abgerufen am 08.04.2021 um 22.30 Uhr.