Kleine Anfrage 4797des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 23.11.2020
Statistik des Landesbetriebs IT NRW zur Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahre 2019 – werden die Fälle nun korrekt erfasst?
Gemäß der Statistik des Landesbetriebs für Information und Technik Nordrhein- Westfalen betrug die Anzahl durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche 21.552 im Jahre 2019. Somit hat sich die Anzahl dieser Eingriffe gegenüber dem Vorjahr wieder leicht erhöht, eine korrekte Erfassung vorausgesetzt.
Die in der Vergangenheit aufgetauchten Differenzen zwischen der Erfassung der medizinischen und der Anzahl der durch das Land erstatteten Eingriffe machen eine genauere Betrachtung der durch den Landesbetrieb für Information und Technik veröffentlichten Zahlen unabdingbar.
In Anlehnung an die Kleine Anfrage 843 mit der Drucksachennummer 17/2094 und dem Antrag „Geschönte Statistiken oder Steuergeldverschwendung? – Wie hoch ist die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche und deren finanzielle Auswirkungen auf das Land NRW tatsächlich?“ mit der Drucksachennummer 17/520 erbitten wir die Antwort auf folgende Fragen:
In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Schwangerschaftsabbrüche sind im Jahre 2019 seitens der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit welchen finanziellen Auswirkungen abgerechnet worden?
- Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben im Jahre 2019 in Nordrhein Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger)
Dr. Martin Vincentz
Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 4797 mit Schreiben vom 19. Januar 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Ich verweise auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 843, 1625, 1795 und 2191 der AfD und wiederhole noch einmal:
Die vom Landesbetrieb IT NRW zitierte Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen in Nordrhein-Westfalen stellt einen Auszug aus der vom Bundesamt für Statistik jährlich veröffentlichten Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen dar. Es handelt sich demnach hierbei nicht um eine vom Land Nordrhein-Westfalen, sondern vom Bund geführte Statistik.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die Erhebungen der Bundesstatistik und die im Rahmen der Kostenerstattung erfassten Fallzahlen des Landes Nordrhein-Westfalen auf unterschiedlichen Erfassungsdaten und Erfassungszeiträumen basieren und somit ein direkter Vergleich der Zahlen nicht möglich ist. Die vom Land erfassten Daten geben die Zahl der Rechnungsstellungen wieder, die höher liegen kann als die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, da ein Abbruch unter Umständen mehrere Rechnungen auslöst (ggfls. Operateur, Anästhesist und weiterer Gynäkologe zur Nachbehandlung). Die Rechnungen werden zum Schutz der Anonymität der betroffenen Frauen unter einer Fallkennziffer abgerechnet. Zudem können Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen in einem Zeitraum von vier Jahren nach Entstehen der Kosten ihre Rechnungen beim Land zur Erstattung einreichen. Gegebenenfalls wird ein (Rechnungs-)Fall somit dem Jahr der Abrechnung zugerechnet und nicht dem Jahr, in dem der Abbruch vorgenommen wurde. Zur Vereinfachung des Abrechnungsverfahrens hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bereits 2017 die Umstellung auf ein webbasiertes Fachverfahren (familien-web) in Auftrag gegeben, das mit Beginn des Jahres 2019 in Betrieb genommen wurde.
- Wie viele Schwangerschaftsabbrüche sind im Jahr 2019 seitens der gesetzlichen Krankenkassen mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit welchen finanziellen Auswirkungen abgerechnet worden?
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 21.751 Schwangerschaftsabbrüche mit dem Land abgerechnet. Dafür standen im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von 8.755.000 Mio. Euro zur Verfügung.
- Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen nach der Beratungsregelung gemäß § 218a Abs. 1 StGB und §§ 5 ff. Schwangerschaftskonfliktgesetz haben im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen stattgefunden? (Bitte aufschlüsseln nach Bezirk und Träger)
Die Anzahl der Konfliktberatungsfälle nach §§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) setzt sich aus den Meldungen der staatlich anerkannten Beratungsstellen (landesgefördert und nicht landesgefördert) sowie der anerkannten Ärztinnen und Ärzte zusammen und ergibt sich wie folgt:
Jahr | RB Arnsberg | RB Detmold | RB Düsseldorf | RB Köln |
RB Münster | Gesamt |
2019 | 6.668 | 3.420 | 10.932 | 8.714 | 4.522 | 34.256 |
Eine Aufteilung der staatlich anerkannten Beratungsstellen nach den Regierungsbezirken und Trägern kann der Antwort der Kleinen Anfrage 1625 entnommen werden. Eine Datenerfassung, die Träger und Bezirk in direkten Vergleich setzt, wird im Rahmen der Landesförderung nicht erstellt.