Steuergelder versinken in sog. Umweltstiftungen – Stiftungsunwesen aus Zeiten der rot-grünen Landesregierung jetzt beenden!

Antrag
vom 18.01.2022

Antragder AfD-Fraktion vom 18.01.2022

 

Steuergelder versinken in sog. Umweltstiftungen Stiftungsunwesen aus Zeiten der rot-grünen Landesregierung jetzt beenden!

I. Ausgangslage

Eine Stiftung ist eine Institution, welche mit dem Stiftungsvermögen und mit Spenden einen festgelegten Zweck verfolgt. Die meisten Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken. Die Ge­meinnützigkeit ist in Deutschland in § 52 Abs. 1 der Abgabenverordnung (AO) legal definiert.

Dort heißt es im ersten Satz:

„Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.“.

Das bedeutet, dass die Gelder der Stiftung möglichst vielen Mitgliedern eines Gemeinwesens zugutekommen sollen. Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist steuerrechtlich von großer Wich­tigkeit; denn durch diese Einstufung kann die Stiftung ihre Abgabenlast deutlich reduzieren.

Die Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen ist eine solche Institution. Sie wurde im Jahre 2001 von der rot-grünen Landesregierung mit dem Ziel gegründet, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, die nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen und den Gedan­ken der Einen Welt zu transportieren.

Mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln entscheiden die Gremien der Stiftungen selbst über förderungswürdige und nicht-förderungswürdige Projekte; jedoch obliegt die Entschei­dung über die Gemeinnützigkeit dem Finanzamt und die über finanzielle Zuschüsse dem Land.

Für das Jahr 2020 hat das Land die Stiftung mit über 3,26 Millionen Euro als Zuschuss und mit zwei Millionen Euro (ohne Verstärkung aus Konzessionseinnahmen) finanziell unterstützt. Damit zählt das Land zu den finanzkräftigsten Unterstützern der Stiftung.

Die Zuschüsse des Landes an die Stiftung müssen schlussendlich in Projekte fließen, welche im Interesse des Landes liegen.

Seit der Gründung hat die Stiftung laut letzten Jahresberichts 1.648 Projekte mit Mitteln in einem Umfang von 78,4 Millionen Euro gefördert.1 Im Jahre 2020 hat die Stiftung über 90 Projekte mit einem Volumen von 5,5 Millionen Euro unterstützt. Das bedeutet, dass jedes Projekt im Schnitt über 61.000 Euro erhielt. Die höchste Fördersumme ging dabei mit 309.085 Euro an das Eine Welt Netz NRW e.V..

Förderempfänger sind zumeist interkulturelle Organisationen, Aktionsbündnisse und eingetra­gene Vereine aus dem Bereich der Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe. So unterstützte die Stif­tung im Jahr 2020 ein Vorhaben des Vereins Yes Afrika e.V. unter dem Fördertitel „Empower-ment und Partizipation in Entwicklungspolitik NRW“ mit 112.092 Euro (Projekt E-7007) um

„Migrantinnen und Migranten mit afrikanischen Wurzeln aus Nordrhein-Westfalen als entwick­lungspolitische Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Theorie und Praxis fort[zu]bilden“.2

Die Förderung solcher Projekte zeigt den Handlungsbedarf auf, zu überprüfen, ob die staatli­che Förderung der Stiftung selbst, nicht einzelnen Interessensgruppen dient. Im Vordergrund ein jeder Entwicklungshilfe muss ein Mehrwert für die Entwicklungsländer sein und nicht die Insinuation von Schuldgefühlen.

Das Land unterstützt zahlreiche Institutionen dieser Art in großem Umfang. Die Erfolge der bisherigen Nachhaltigkeitsstrategie sind nicht ersichtlich und eine Überprüfung der Zuschüsse erscheint angebracht. Die Bildung für nachhaltige Entwicklung entfremdet sich immer mehr von den Kriterien der Nachhaltigkeit und wird zunehmend zu einem Instrument für die Durch­setzung ökoideologischer Maßnahmen.

II. Der Landtag stellt fest,

  • dass ein vermeintlich selbstloser Akt nicht unbedingt auch förderungswürdig ist;
  • dass es gemeinnützige Stiftungen gibt, die keine Landesförderung erhalten;
  • dass Entwicklungspolitik eine Angelegenheit des Bundes ist.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. die Zuschüsse an die „Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen“ im Kapitel 10 060 Titelgruppe 72 im Umfang von 5.263.700 Euro einzustellen;
  2. die Zuschüsse für die Nachhaltige Entwicklung im Kapitel 10 060 Titelgruppe 66 im Um­fang von 1.263.600 Euro einzustellen.

Dr. Christian Blex
Markus Wagner
Andreas Keith

und Fraktion

 

Antrag als PDF

 

1 https://www.sue-nrw.de/wp-content/uploads/Jahresbericht-2020.pdf

2 https://www.sue-nrw.de/wp-content/uploads/Jahresbericht-2020.pdf