Steuerzahler in Zahlungszwang für Asylbewerber ohne Aufenthaltsrecht – Wie steht es um NRW?

Kleine Anfrage
vom 19.04.2024

Kleine Anfrage 3722

der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD

Steuerzahler in Zahlungszwang für Asylbewerber ohne Aufenthaltsrecht Wie steht es um NRW?

Obschon die Anzahl an Migranten ohne jedes Aufenthaltsrecht stetig wächst, müssen weiterhin die Steuerzahler dafür aufkommen. Aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des AfD-Abgeordneten René Springer geht hervor, dass sich derzeit 492.390 Migranten ohne gültiges Aufenthaltsrecht in Deutschland befinden. Darüber hinaus gebe es 193.972 Menschen, die bislang aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden konnten. Die meisten Ausländer ohne gültiges Aufenthaltsrecht sollen dabei mit 68.960 Personen aus der Ukraine stammen. 40.748 kämen demnach aus der Türkei, 29.814 aus Syrien und 20.577 aus Indien. Trotzdem erhalten diese mehr als 686.000 Personen finanzielle Unterstützung, für welche der Staat und somit die Steuerzahler aufkommen. Nach Angaben der Bundesregierung würde diesen Menschen nämlich ein „Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes“1 zustehen. Dabei liege allein der Regelsatz für Alleinstehende bei 460 Euro, wobei zusätzlich Leistungen wie Kleidung, Unterkünfte, Heizkosten sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts und auch akute Gesundheitsleistungen den Asylbewerbern zur Verfügung gestellt bzw. bezahlt werden. Zwar können diese Leistungen unter Umständen reduziert werden, jedoch mangele es hierbei an der Umsetzung, weshalb der Steuerzahler weiter für diese Menschen bezahlt. Auf welche Summe sich diese Ausgaben insgesamt belaufen, sei derzeit noch nicht bekannt. Jedoch gibt es Schätzungen von etwa drei bis vier Milliarden Euro pro Jahr.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele der über 686.000 sich in Deutschland befindenden Ausländer ohne gültiges Aufenthaltsrecht leben derzeit in NRW?
  2. Wie viele Ausländer leben derzeit in NRW, die aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können?
  3. Welche Kosten hatte das Land NRW seit 2015 bis heute pro Jahr aufgrund nicht aufenthaltsberechtigter Asylbewerber?
  4. Wie viele Asylbewerber ohne gültiges Aufenthaltsrecht wurden seit 2015 bis heute pro Jahr aus NRW abgeschoben?
  5. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle finanzielle Belastung durch nicht aufenthaltsberechtigte Asylbewerber in NRW ein?

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8989

 

1 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2024/so-viele-illegale-auslaender-leben-auf-staatskosten/.

2 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3722 mit Schreiben vom 13. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

In der Einleitung zur Kleinen Anfrage werden Zahlen verschiedener Stichtage von zwei ver­schiedenen Anfragen vermischt. Die Zahl der Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht stammt aus der Beantwortung einer schriftlichen Frage des Bundestagsabgeordneten René Springer (Drucksache 20/10514) mit Bezug auf die AZR-Statistik mit Stichtag 31.01.2024.

In der Beantwortung dieser Anfrage wird – entsprechend der Formulierung in der Anfrage – erklärt, dass darunter Personen enthalten sind, deren Aufenthaltstitel erloschen, widerrufen oder zurückgenommen wurde oder zu denen keinerlei aufenthaltsrechtlicher Status im AZR erfasst ist, sowie auch Personen mit Visum, wenn bei diesen im AZR kein Aufenthaltstitel er­fasst wurde.

Bei der genannten Zahl der Personen, die nach eigenen Angaben des Fragenden bislang auf­grund fehlender Reisedokumente nicht abgeschoben werden konnten, handelt es sich tatsäch­lich um die Gesamtzahl der Geduldeten zum Stichtag 31.12.2023. Diese Zahl wurde im Rah­men der Beantwortung einer kleinen Anfrage der Bundestagsabgeordneten Dr. Gottfried Crio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD – (Drucksache 20/10520) übermittelt.

Die korrekte Anzahl der Personen, die aufgrund fehlender Reisedokumente nicht abgeschoben werden kann und daher geduldet werden muss beträgt zum Stichtag 31.01.2024 laut AZR-Statistik bundesweit 46.025.

  1. Wie viele der über 686.000 sich in Deutschland befindenden Ausländer ohne gültiges Aufenthaltsrecht leben derzeit in NRW?

Zum Stichtag 31.03.2024 waren laut Ausländerzentralregister in Nordrhein-Westfalen 115.607 Personen in der Rubrik „ohne Aufenthaltsrecht“ erfasst.

  1. Wie viele Ausländer leben derzeit in NRW, die aufgrund fehlender Papiere nicht abgeschoben werden können?

Laut Ausländerzentralregister waren zum Stichtag 31.03.2024 11.220 Personen in Nordrhein-Westfalen aufgrund fehlender Reisedokumente geduldet.

  1. Welche Kosten hatte das Land NRW seit 2015 bis heute pro Jahr aufgrund nicht aufenthaltsberechtigter Asylbewerber?

Der Begriff des nicht aufenthaltsberechtigten Asylbewerbers ist nicht legal definiert. Mangels konkreter Bestimmtheit des betreffenden Personenkreises ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich.

  1. Wie viele Asylbewerber ohne gültiges Aufenthaltsrecht wurden seit 2015 bis heute pro Jahr aus NRW abgeschoben?

Die Rückführungszahlen können nachstehender Tabelle entnommen werden:

 

Stand Rückführungen
NRW
einschl. Dublin-
Überstellungen
31.12.2015 4.395
31.12.2016 5.121
31.12.2017 6.308
31.12.2018 6.603
31.12.2019 6.359
31.12.2020 2.805
31.12.2021 2.903
31.12.2022 3.118
31.12.2023 3.663
31.03.2024 1.117

 

Quelle: Statistik der Bundespolizei

  1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle finanzielle Belastung durch nicht aufenthaltsberechtigte Asylbewerber in NRW ein?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

MMD18-9215