Straftaten im Rahmen des „Elften im Elften“ in Köln

Kleine Anfrage
vom 16.11.2017

Kleine Anfrage 548
der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Roger Beckamp und Iris Dworeck-Danielowski AfD

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Im Rahmen der Eröffnung der Karnevalssession am Samstag, den 11. November 2017 in Köln kam es nach Polizeiangaben und übereinstimmenden Medienberichten zu einem besonders hohen Maß an Straftaten im Stadtgebiet von Köln.

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Strafverfahren wurden von der Polizei aufgrund welcher Delikte am 11. Novem­ber 2017 im Gebiet der Stadt Köln eingeleitet?
  2. Wie hoch waren die jeweiligen Zahlen im Jahre 2016?
  3. Soweit die Personalien von Tatverdächtigen bereits festgestellt wurden, welche Nationa­lität und ggf. welchen Aufenthaltsstatus haben diese jeweils?
  4. Wie hat sich die Zahl der am jeweiligen 11. November in Köln eingesetzten Polizeibeam­ten in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
  5. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, um zukünftig die Sicherheit der Feiernden bei derartigen Veranstaltungen besser sicherstellen zu können?

Sven W. Tritschler

Roger Beckamp

Iris Dworeck-Danielowski

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 548 wie folgt:

Frage 1

Wie viele Strafverfahren wurden von der Polizei aufgrund welcher Delikte am 11. November 2017 im Gebiet der Stadt Köln eingeleitet? Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist das Vorgangsbearbeitungs-system „IGVP“ (Integrationsverfahren Polizei) der Polizei NRW, da die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erhoben werden kön­nen. IGVP ist kein statistisches Recherchesystem, da die Eingangsda­ten im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen einer laufenden Aktuali­sierung unterliegen. Sie eignen sich wegen der darin begründeten Dy­namik insbesondere hinsichtlich der deliktischen Qualifizierung und fest­gestellter Tatverdächtiger nicht zur Erhebung einer Eingangsstatistik.

Die erhobene Anzahl weicht bereits zum Berichtsdatum von den Daten des Erhebungsstichtages ab. Diese Daten sind daher nicht valide und aussagekräftig.

Insgesamt wurden für den Zeitraum vom 11. November 2017, 17:00 Uhr, bis zum 12. November 2017, 05:59 Uhr, im Stadtgebiet Köln 931 Straftaten polizeilich registriert. Eine deliktische Aufstellung ist der nach­folgenden Tabelle zu entnehmen.

(Die Tabelle können Sie der PDF entnehmen)

Bei dem ausgewiesenen Tötungsdelikt handelt es sich um ein Delikt im Versuchsstadium, ohne Bezug zu Karneval.

Die Delikte „Beleidigungen auf sexueller Grundlage“ wurden unter „Se­xualdelikte“ erfasst.

Frage 2

Wie hoch waren die jeweiligen Zahlen im Jahre 2016?

Datenquelle zur Beantwortung der Frage ist das Vorgangsbearbeitungs-system „IGVP“ (Integrationsverfahren Polizei) der Polizei NRW. Im Jahr 2016 wurden in dem zuvor genannten Zeitraum im Stadtgebiet Köln 1.008 Straftaten polizeilich registriert. Eine deliktische Aufstellung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.

(Die Tabelle können Sie der PDF entnehmen)

Frage 3

Soweit die Personalien von Tatverdächtigen bereits festgestellt wurden, welche Nationalität und ggf. welchen Aufenthaltsstatus haben diese jeweils?

Für die Taten im zuvor genannten Zeitraum wurden insgesamt 335 Tat­verdächtige ermittelt. Davon besitzen 207 Personen die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Köln war die überwiegende Anzahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen legal – auf­grund eines Asylverfahrens oder einer Duldung – im Bundesgebiet auf-hältig.

Die Polizei Köln hat bei der Ermittlung des jeweiligen ausländerrechtli­chen Status ausschließlich Daten aus dem Ausländerzentralregister verwendet.

(Die Tabelle können Sie der PDF entnehmen)

Hinweise:

Die Formulierung „AZR negativ“ bedeutet, dass zum Überprüfungszeit­punkt kein Eintrag zu den jeweiligen Tatverdächtigen im Ausländerzent-ralregister erfasst war. Sowohl die Daten im Vorgangsbearbeitungssys-tem der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen als auch die Daten im Ausländerzentralregister des Bundes unterliegen im Laufe fortschreiten­der Ermittlungen und Verwaltungsvorgänge einer ständigen Fortschrei­bung bzw. Aktualisierung, sodass erneute Abfragen zu späteren Zeit­punkten unter Umständen auch zu anderen Ergebnisse führen.

Frage 4

Wie hat sich die Zahl der am jeweiligen 11. November in Köln ein­gesetzten Polizeibeamten in den vergangenen drei Jahren entwi­ckelt?

Die Zahl der eingesetzten Kräfte ist in den letzten drei Jahren von 748 (2015) sukzessive auf 879 (2016) bzw. 896 (2017) gestiegen.

Frage 5

Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, um zu­künftig die Sicherheit der Feiernden bei derartigen Veranstaltungen besser sicherstellen zu können?

An der Sessionseröffnung auf dem Heumarkt und Alter Markt nehmen jedes Jahr zahlreiche Besucher teil. Darüber hinaus feiern insbesondere in den frei zugänglichen Bereichen der Altstadt, des Zülpicher Viertels und der Südstadt Gruppen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Karnevalsauftakt. Eine vereinzelt vorhandene Gewaltbereitschaft in Verbindung mit übermäßigem Alkoholgenuss führt zu einer Vielzahl spezifischer Einsatzanlässe und Straftaten.

Gefahren und Straftaten wird bei solchen Einsatzanlässen mit starker polizeilicher Präsenz in Verbindung mit konsequenten polizeilichen Maßnahmen begegnet. Potenzielle Störer (-gruppen) werden frühzeitig offensiv angesprochen und Gefährderansprachen sowie gegebenenfalls notwendige weitere Folgemaßnahmen durchgeführt. In Anlehnung an den „Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommuna­les NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien“ wird zur unmittelba­ren Abstimmung erforderlicher Maßnahmen ein Koordinierungsgremium, bestehend aus Vertretern des Veranstalters, der zuständigen BOS so­wie weiterer städtischer Dienststellen und der Verkehrsbetriebe einge­richtet.

Auch bei sonstigen vergleichbaren Einsatzlagen erfolgt eine enge Ab­stimmung der Polizei mit Veranstaltern und allen für die öffentliche Si­cherheit verantwortlichen Behörden und Organisationen.

Die Einsatzkonzeptionen des Polizeipräsidiums Köln für weitere Veran­staltungen werden anhand der aktuellen Lagebeurteilung sowie von Er­kenntnissen aus vergangenen Einsätzen erstellt. Die Nachbereitung des Einsatzes aus Anlass der Sessionseröffnung 2017 ist noch nicht abge­schlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Reul