Subvention von Wasserstoff-Autos: Wurden auch in NRW millionenschwere Subventionen veranlasst?

Kleine Anfrage
vom 28.09.2023

Kleine Anfrage 2700

der Abgeordneten Klaus Esser und Christian Loose AfD

Subvention von Wasserstoff-Autos: Wurden auch in NRW millionenschwere Subventionen veranlasst?

Bund, Länder und auch die EU lassen sich auch im Verkehrsbereich die Wasserstoffsubvention viel kosten. Der Steuerzahlerbund klagt über eine unübersichtliche Vielzahl an Subventionsprojekten und listet auf, dass der Bund allein in den Jahren 2007 bis 2022 den Pkw-Wasserstoffbereich mit mindestens 450 Millionen Euro subventioniert hat. Aus dem Nationalen Innovationsprogramm Wasser- und Brennstoffzellentechnologie wurden rund 242 Millionen Euro unmittelbar für den Pkw-Bereich aufgewendet und für den Aufbau von Wasserstofftankstellen rund 210 Millionen Euro bereitgestellt. Dies sei nur ein kleiner Ausschnitt der Subventionen.1 Schon 2020 hatte das Land NRW eine „Wasserstoff-Roadmap“ vorgestellt, nach der mehr als 400 Brennstoffzellen-Lkw, mindestens 20 Lkw-Wasserstoff-Tankstellen und 60 Wasserstoff-Tankstellen für Pkw geplant waren. Bis 2025 sollten zudem 500 Wasserstoff-Busse für den ÖPNV und erste wasserstoffbetriebene Binnenschiffe unterwegs sein.2

Daher fragen wir die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang beteiligte sich das Land NRW in den letzten 10 Jahren an der Subvention von Wasserstofftechnologien im Verkehrssektor?
  2. Welche Projekte aus welchen Haushaltstiteln wurden im Bereich Wasserstoff im Verkehrssektor konkret in den letzten 10 Jahren subventioniert?
  3. Welche Rückschlüsse für etwaige, gleichgelagerte Planungen zieht die NRW Landesregierung aus den millionenschweren Subventionen in den Schienenpersonennahverkehr, die in der Einführung von Wasserstoffzügen im sogenannten Taunusnetz resultierten?
  4. Wie ist der Stand bei der Zielerreichung der „Wasserstoff-Roadmap“ im Bereich Verkehr für 2025?
  5. Bis 2030 sollen gemäß „Wasserstoff-Roadmap“ 11.000 Brennstoffzellen-Lkw über 20 Tonnen, 200 Wasserstoff-Tankstellen für Lkw und Pkw, 1.000 Brennstoffzellen-Abfallsammler und 3.800 Brennstoffzellen-Busse für den ÖPNV in NRW im Einsatz sein. Welche Kosten bzw. Subventionen aus dem Landeshaushalt sind damit verbunden?

Klaus Esser
Christian Loose

 

MMD18-6178

 

1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article247604064/Steuerzahlerbund-Sinnlos-Subventionen-fuer-Wasserstoff-Autos-sofort-beenden.html

2 https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wasserstoff-roadmap-fuer-nordrhein-westfalen-vorgestellt


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 2700 mit Schreiben vom 6. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr beant­wortet.

  1. In welchem Umfang beteiligte sich das Land NRW in den letzten 10 Jahren an der Subvention von Wasserstofftechnologien im Verkehrssektor?
  2. Welche Projekte aus welchen Haushaltstiteln wurden im Bereich Wasserstoff im Verkehrssektor konkret in den letzten 10 Jahren subventioniert?

Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Im Rahmen des Programms für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) des Landes Nordrhein-Westfalen werden im Programmbereich „progres.nrw – Emissionsarme Mobilität“ Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrolyseure geför­dert. Bisher wurden drei Elektrolyseure mit einer Förderung in Höhe von insgesamt ca. 8,5 Mio. € im Verkehrssektor bewilligt. Bis September 2023 wurden 104 Anträge für Brennstoff-zellenfahrzeuge mit einer Fördersumme von rund 1,79 Mio. € bewilligt. Die Förderung erfolgte auf Grundlage des Kapitels 14 300, Titelgruppe 63.

Im Programmbereich „progres.nrw – Innovation“ werden anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien gefördert mit dem Ziel, klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren. Im Rahmen dessen wurden zehn solcher Projekte im Verkehrssektor mit ca. 10,2 Mio. € gefördert. Die Förderung erfolgte auf Grundlage des Kapitels 14 300, Titelgruppe 69 und des Kapitels 14 731, Titelgruppen 61 und 62.

Im Rahmen von Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse nach § 13 ÖPNVG NRW wurden 17 Maßnahmen zur Beschaffung von insgesamt 160 wasserstoffbetriebenen Bussen sowie benötigter Infrastruktur mit einer Fördersumme von rund 40,8 Mio. € bewilligt. Zudem wurden Mittel für die Förderung von fünf Maßnahmen zur Errichtung von Wasser-stofftankinfrastruktur in Höhe von 49,7 Mio. €bereitgestellt. Die Förderung erfolgt auf Grund­lage der Titel 891 66, 891 67, 891 72 und 892 72.

  1. Welche Rückschlüsse für etwaige, gleichgelagerte Planungen zieht die NRW Lan­desregierung aus den millionenschweren Subventionen in den Schienenperso­nennahverkehr, die in der Einführung von Wasserstoffzügen im sogenannten Taunusnetz resultierten?

Auf Streckenabschnitten, die nur schwierig mit einer Oberleitung ausgerüstet werden können, stellen Züge mit alternativen Antrieben wie batterieelektrischem Antrieb oder mit Wasserstoff betriebener Brennstoffzelle sinnvolle Lösungen zur Elektrifizierung des Schienenverkehrs dar.

4. Wie ist der Stand bei der Zielerreichung der „Wasserstoff-Roadmap“ im Bereich Verkehr für 2025?

In Nordrhein-Westfalen sind 14 Brennstoffzellen-LKW im Einsatz; weitere Fahrzeuge befinden sich in der Beschaffung durch hiesige Unternehmen. Es sind aktuell 14 LKW-Tankstellen im Betrieb oder im Bau; 19 Wasserstofftankstellen gibt es für PKW. Im ÖPNV sind 111 Brenn-stoffzellenbusse im Einsatz. Weitere 257 Busse sind aktuell bestellt oder befinden sich im Ver­gabeprozess.

5. Bis 2030 sollen gemäß „Wasserstoff-Roadmap“ 11.000 Brennstoffzellen-Lkw über 20 Tonnen, 200 Wasserstoff-Tankstellen für Lkw und Pkw, 1.000 Brennstoffzellen-Abfallsammler und 3.800 Brennstoffzellen-Busse für den ÖPNV in NRW im Einsatz sein. Welche Kosten bzw. Subventionen aus dem Landeshaushalt sind damit ver­bunden?

Für die Erreichung der Ziele sollen vor allem verfügbare Bundesmittel in Anspruch genommen werden. Die genauen Kosten bis 2030 sind aufgrund der fehlenden Informationen zur Bundesförderung in diesem Zeitraum und möglicher technologischer Entwicklungen, die Kos­tendegressionen mit sich bringen werden, nicht quantifizierbar.

 

MMD18-6687