Subventionsbetrug in der Landwirtschaft?
Nachfolgend die Antwort der LAndesregieruung, verfasst am 01.08.2018
Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1255 mit Schreiben vom 1. August 2018 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.
1. Wie viele Fälle von Subventionsbetrug hat die Landwirtschaftskammer NRW der Staatsanwaltschaft in den letzten zehn Jahren entsprechend dem § 6 SubvG gemeldet?
Eine Statistik über die Anzahl der in den letzten zehn Jahren gemeldeten Fälle wird nicht geführt. Im Falle des Verdachts des Subventionsbetruges erfolgt die Meldung durch die Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer NRW nach entsprechender rechtlicher Prüfung.
2. Wie hoch waren die Subventionsbeträge, welche unrechtmäßig von der Landwirtschaftskammer NRW als Bewilligungsbehörde in den letzten zehn Jahren ausgezahlt worden sind?
Aus dem o. g. Grund kann eine betragsmäßige Bezifferung nicht erfolgen.
3. Wie stellt die Landwirtschaftskammer NRW sicher, dass die Empfänger auch nach einem Eigentümerwechsel empfangsberechtigt für Subventionsleistungen sind?
Eigentümerwechsel ist für die Vergabe der Subventionen nach Unionsrecht irrelevant. Das Subventionsrecht erfordert keine Prüfung, wer über den Stichtag 15. Mai des Kalenderjahres hinaus die angegebenen Flächen zur Verfügung hat. Derjenige, der zum Stichtag behauptet, Flächen seien zu seinem Betrieb gehörig, muss insoweit nach dem Subventionsrecht keinen gesonderten Nachweis hierüber vorlegen, es sei denn, auch ein weiterer Antragsteller behauptet die Betriebszugehörigkeit dieser Fläche oder es ist von dritter Seite her bekannt, dass die Fläche nicht zum Betrieb des Antragstellers gehören kann. § 264 StGB (Subventionsbetrug) schreibt die Strafbarkeit nur im Falle von Vorsatz und Leichtfertigkeit vor.
Bisher ist in den letzten zehn Jahren kein einziger Fall ersichtlich gewesen, bei dem mindestens leichtfertig (nachweisbar) eine Doppelbeantragung erfolgte bzw. fremde, nicht ansonsten in der Antragstellung auftauchende Flächen beantragt wurden. Durch das 2016 bei der EU-Zahlstelle eingeführte geobasierte Antragstellungsverfahren ist eine Doppelbeantragung von Flächen gänzlich ausgeschlossen.
4. Welche Fördersummen für Landwirte wurden über die Landwirtschaftskammer NRW abgewickelt?
Durch den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter werden jährlich Fördermittel in einer Höhe von ca. 600 Millionen Euro abgewickelt, wovon ca. 90 % aus dem Haushalt der Europäischen Union stammen.
5. Wie wird der Umfang der Beratungsleistung der Landwirtschaftskammer NRW do-kumentiert?
Die kostenpflichtigen Beratungsleistungen der Landwirtschaftskammer NRW werden im hausinternen Kundenmanagementprogramm summarisch erfasst.