Suizid als letzter Weg aus der Armut?

Kleine Anfrage
vom 08.12.2018

Kleine Anfrage 1799
der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski vom 21.11.2018

 

Suizid als letzter Weg aus der Armut?

In Porta Westfalica nahm sich eine 70 Jahre alte Frau das Leben, während die Zwangsräumung ihrer Wohnung begann. Die statistischen Zahlen zeigen auf, dass gerade Menschen im Alter von über 70 Jahren ca. 1/3 der gesamten Suizidfälle in NRW ausmachen.1

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Menschen haben sich in NRW im Zeitraum von 2013-2018 das Leben genommen (bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

2. Wie viele dieser Personen bezogen soziale Mindestsicherungsleistungen?

3. Welche Maßnahmen bzw. Projekte fördert die Landesregierung, um insbesondere Senioren, die in Armut leben, Hilfestellung zu leisten?

4. Gibt es eine statistische Erfassung darüber, wie viele Rentner in NRW unterhalb des Existenzminimums mit Ihrer Rente leben, wenn Sie keine ergänzende Mindestsicherungsleistung beziehen?

5. Gibt es konkrete Maßnahmen oder Projekte, die von der Landesregierung gefördert werden, die der allgemeinen Sensibilisierung von präsuizidalem Verhalten bei Senioren dient?

Iris Dworeck-Danielowski

 

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1 https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Minden-Luebbecke/Porta-Westfalica/3481902-70-Jaehrige-stuerzt- sich-in-Porta-Westfalica-in-den-Tod-Selbstmord-bei-Zwangsraeumung-Seniorin-springt-aus-dem-siebten-Stock


Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 04.01.2019

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 1799 mit Schreiben vom 4. Januar 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern beantwortet.

1. Wie viele Menschen haben sich in NRW im Zeitraum von 2013-2018 das Leben genommen (bitte nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?

Die Anzahl der Menschen, die Suizid begangen haben, kann der Todesursachenstatistik für den Zeitraum von 2013 – 2016 entnommen werden (s. Anlage). Aktuellere Zahlen liegen nicht vor.

2. Wie viele dieser Personen bezogen soziale Mindestsicherungsleistungen?

Es gibt keine Verknüpfung der Todesursachenstatistik zu der Statistik über die Empfänger von Mindestsicherungsleistungen.

3. Welche Maßnahmen bzw. Projekte fördert die Landesregierung, um insbesondere Senioren, die in Armut leben, Hilfe-stellung zu leisten?

Die Betrachtung von Altersarmut ist eines der wesentlichen Themen bei der Gestaltung von Teilhabechancen vor Ort, wo die Menschen leben. Teilhabe muss auch für Menschen, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Ressourcen verfügen, ermöglicht werden. Das bedeutet auch, im sozialen Nahraum für eine Kultur der Achtsamkeit zu sorgen, um Menschen in versteckter Armut oder Isolation erreichen zu können.

Hierzu diente z.B. ein mit Landesmitteln gefördertes Projekt der Landesseniorenvertretung (LSV) Nordrhein-Westfalen, das in der Publikation des Werkbuchs „Aktiv gegen Armut im Alter“ mündete. Durch diese Veröffentlichung sollen die öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber dem Thema gesteigert und die Mitglieder der LSV (168 kommunale Seniorenvertretungen) durch Projektbeispiele und Handlungsempfehlungen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros (LaS NRW) rückte das Thema Altersarmut im Hinblick auf ihr Jahresthema „Isolation im Alter“ auf der Jahresfachtagung 2018 in den Fokus. Im Rahmen der Förderung für 2019 soll Armut im Alter weiterhin ein Hauptthema für die Arbeit der LaS NRW bleiben.

Über den Landesförderplan „Alter und Pflege“ möchte die Landes-regierung auch in Zukunft innovative Ansätze im Hinblick auf Teilhabe bei Altersarmut unterstützen. Hierzu zählen unter der Zielsetzung „Teilhabe(-gerechtigkeit) fördern“ insbesondere solche Projekte, die Teilhabe in jeder Lebenssituation und an jedem Lebensort sowie die Vermeidung sozialer Ausgrenzung, v. a. in Folge von Altersarmut oder Vereinsamung, zum Ziel haben.

4. Gibt es statistische Erfassungen darüber, wie viele Rentner in NRW unterhalb des Existenzminimums mit Ihrer Rente leben, wenn Sie keine ergänzende Mindestsicherungsleistung beziehen?

Um festzustellen, ob Menschen ober- oder unterhalb des Existenz-minimums leben, müssen alle Einkommensquellen berücksichtigt werden, die den Menschen zur Verfügung stehen. Neben der gesetzlichen Rente müssten bspw. auch Einkommen aus betrieblicher und privater Altersvorsorge, Erwerbseinkommen oder Kapitalerträge sowie das Einkommen der anderen Mitglieder der Einstandsgemeinschaft berücksichtigt werden. Eine derart umfassende statistische Erhebung liegt jedoch nicht vor.

5. Gibt es konkrete Maßnahmen oder Projekte, die von der Landesregierung gefördert werden, die der allgemeinen Sensibilisierung von präsuizidalem Verhalten bei Senioren dient?

Einschlägige Maßnahmen und Projekte sind nicht bekannt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

 

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