Antrag
der Fraktion der AfD
Täter, die gar nicht im Land sein dürften. – Opfer, die es gar nicht geben würde. Solingen und die politische Mitverantwortung der Landesregierung für die Opfer.
I. Ausgangslage
Deutschland steht unter Schock – wieder einmal. Drei Menschen wurden während des Stadtfestes in Solingen, das anlässlich des 650-jährigen Stadtjubiläums – unter dem politisch-korrekten Motto „Festival der Vielfalt“ –ausgetragen wurde, brutal ermordet. Acht weitere Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Ein erhoffter schöner Abend endete innerhalb von Sekunden in einer blutigen Katastrophe. Der Tatverdächtige: ein 26 Jahre alter abgelehnter Asylbewerber aus Syrien. Er stach wahllos auf seine Opfer ein und verfolgte dabei nur ein Ziel: so viele unschuldige Menschen zu töten wie nur möglich.
Deutschland steht unter Schock – wieder einmal. Allen voran viele Politiker der regierungsverantwortlichen Parteien in unserem Land. Mal wieder. Außer den typischen Beileidsbekundungen und politisch abgenutzten Floskeln, ist jedoch kaum etwas anderes zu vernehmen. Saskia Esken, die Bundesvorsitzende der SPD, schafft es dazu noch, jenseits des politischen Mainstreams ganz andere Worte nach dieser schrecklichen Tat zu finden. Worte, die vor allem in den Ohren der Hinterbliebenen der elf Opfer wie Hohn und Spott, ja zynisch klingen müssen:
„Gerade aus diesem Anschlag lässt sich, glaube ich, nicht allzu viel lernen, weil der Täter ja offenkundig nicht polizeibekannt war.“1
Deutschland steht unter Schock, weil sich die Bevölkerung, ein ganzes Land, eine ganze Nation im Stich gelassen fühlt. Wieder ist Deutschland einem Anschlag ausgesetzt. Schon wieder hat der Täter ein Messer verwendet. Schon wieder handelt es sich um einen vermeintlichen Schutzsuchenden aus dem Nahen Osten. Und schon wieder reagiert die Politik hilf- und ziellos. Die Menschen erwarten zurecht von unseren Politikern, dass sie sich den realen Problemen (entgegen-)stellen und diese ideologiefrei lösen. Allerdings haben Politiker vom linksgrünen Spektrum bis weit hinein in die Reihen der CDU/CSU noch immer nicht zur Kenntnis genommen, dass die Politik der sogenannten „Willkommenskultur“ schon lange und komplett gescheitert ist. Es war nicht der erste mutmaßlich islamistische Terroranschlag in Deutschland, bei dem Bundesbürger getötet wurden. Wenn Frau Esken tatsächlich nichts aus Solingen lernen kann, muss man konstatieren, dass es mit Sicherheit auch nicht der letzte gewesen sein wird. Daher stellt sich automatisch die Frage, wie viele Unschuldige eigentlich noch ihr Leben lassen müssen, bis ein so dringend notwendiger Kurswechsel in der Migrations- und Asylpolitik endlich vollzogen wird. Die Politik muss sich „eingestehen, dass der gutmenschliche Glaube an die ‚Bereicherung‘ unseres Landes durch möglichst viele Flüchtlinge ein schrecklicher Irrtum war“.2
Selbstverständlich gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Allerdings war es H. nur möglich in Solingen zu morden, weil der deutsche Staat gleich mehrmals an verschiedenen Stellen versagt hat. Vermutlich ist H. illegal aus der Türkei über den Landweg via Bulgarien eingereist und dort registriert worden. Von dort ist er wiederum unerlaubt weitergezogen und Ende Dezember 2022 in Deutschland eingereist. Hier hat er schließlich einen Asylantrag gestellt.
Die Weiterreise nach Deutschland zeigt völlig unstrittig, dass Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und damit verbunden die Zurückweisung an der Grenze gem. § 18 Asylgesetz nicht angewandt werden, da deutsches Recht in dieser für einen Staat existenziellen Frage durch europäisches Recht überlagert wird. Die Bevölkerung wird dadurch zwangsläufig zum Opfer dieser Missachtung geltenden Rechts. Denn das Attentat von Solingen hätte ganz im Konkreten verhindert werden können.
Aufgrund der Tatsache, dass seine Fingerabdrücke bereits in Bulgarien in der EU-biometrischen Datenbank Eurodac für Asylbewerber gespeichert waren, fanden die Behörden heraus, dass H. gemäß dem Dubliner-Abkommen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hatte. Insofern war Bulgarien für ihn zuständig. Nachdem der deutsche Staat die Prüfung seines Asylantrags dementsprechend zurückgewiesen hatte, hielt er sich dennoch weiterhin in Deutschland auf. Somit haben hier die staatlichen Stellen erneut versagt.
Der deutsche Rechtsstaat war nicht in der Lage, H., einen mit Islamisten in Verbindung stehenden Mann, auszuweisen, obwohl Bulgarien einer Überstellung zugestimmt hatte.3
Mittlerweile hat NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) eingeräumt, dass es zu einer Reihe von Behördenversäumnissen gekommen ist. Der 26-jährige Syrer sollte am 5. Juni 2023 nachts um 02:30 Uhr von der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld (ZAB) aus der Landes-flüchtlingsunterkunft Paderborn abgeholt werden, um mit einer Linienmaschine um 07:20 Uhr ab Düsseldorf nach Sofia ausgeflogen zu werden. Allerdings konnte der Syrer in der Nacht nicht angetroffen werden. Es ist jedoch bekannt, dass er am Vortag noch in der Flüchtlingsunterkunft war und sogar am Mittag des Abschiebetages wieder auftauchte. Allerdings informierte die Leitung der Landeseinrichtung nicht die für die Rücküberstellung nach Bulgarien zuständigen ZAB in Bielefeld darüber, dass der Abschiebekandidat wiederaufgetaucht ist. Josefine Paul sprach in diesem Zusammenhang von einem Versäumnis und kündigte an, dass es „jetzt klar“ geregelt werde.4
Der gescheiterte nächtliche Zugriff in Paderborn veranlasste die ZAB nicht dazu, einen weiteren Überstellungsversuch nach Bulgarien zu unternehmen. Man sei davon ausgegangen, dass bis zum 20. August 2023 ohnehin kein Flug organisiert werden könnte. Dieses Datum markierte den Tag, an dem die sechsmonatige Frist endete, innerhalb derer EU-Staaten untereinander Flüchtlinge zurückführen können. Folglich verstrich diese Frist, um den syrischen Mig-ranten nach Bulgarien zu überstellen, ungenutzt. Wäre der Solinger Attentäter, der damals noch nicht als Gefährder galt, offiziell als „untergetaucht“ eingestuft worden, hätte sich die Frist auf 18 Monate verlängert. Integrationsministerin Josefine Paul führte hierzu aus, „die Erkenntnis, dass hier nicht regelhaft sofort nach einer gescheiterten Rücküberstellung eine weitere Flugbuchung vorgenommen worden ist“ sei „Anlass zu sagen: Das muss regelhaft auch so sein“.5 Eine Einsicht, die den Toten und Verletzten von Solingen nicht mehr hilft und deutlich zu spät erfolgt.
Gerade einmal vier Tage nach dem Ende dieser Frist, tauchte H. erneut auf. Ein Staatsschützer wird diesbezüglich wie folgt zitiert:
„Der hatte gute Berater aus der Flüchtlingshilfe oder durch spezielle Anwälte, der wusste genau, was er tat.“6
Die deutschen Behörden verlegten ihn daraufhin nach Solingen, wo er einen subsidiären Status und staatliche Stütze erhielt. Dieses politische Versagen hat schließlich mit zum Verlust dreier unschuldiger Menschenleben geführt.
Damit ist offensichtlich, dass dieses abscheuliche Attentat nur passieren konnte, weil der mutmaßliche Täter unberechtigterweise nach Deutschland eingereist ist und nicht konsequent aus Deutschland abgeschoben wurde. Eine Konstellation, die in den letzten Jahren vermehrt und zu häufig zu Gewalt und Tod in Deutschland geführt hat. Eine Konstellation, die es schließlich dem Syrer H. ermöglichte, das für drei Tage geplante, am 23. August 2024 gestartete Stadtjubiläum in Solingen als Bühne für seinen Anschlag zu nutzen. Während des Festivals am Freitagabend um kurz nach 21:30 Uhr streifte der mutmaßliche 26 Jahre alte Attentäter bewaffnet mit einem Küchenmesser durch die Zuschauerreihen. Das Messer hatte er zuvor in der nahen städtischen Flüchtlingsunterkunft an der Goerdelerstraße, in der er lebte, aus einem Messerblock entwendet. Wahllos, aber absolut gezielt, rammte er die 15 bis 20 Zentimeter lange Klinge in den Hals seiner Opfer. Eine 56 Jahre alte Frau sowie ein 56 Jahre und 67 Jahre alter Mann starben. Acht Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer.7 Eine Entschuldigung durch die für den Schutz unserer Grenzen Zuständigen Olaf Scholz und Nancy Faeser erfolgte ebenso wenig wie ein Rücktritt der für Abschiebung Zuständigen Hendrik Wüst und Josefine Paul.
Im Polizeibericht wird ausgeführt, dass der mutmaßliche Täter nach Aussage eines Zeugen bei seinen Tathandlungen „Allahu Akbar“ gerufen haben soll.8 Diese Darstellung würde in den Kontext passen, wonach die Terrororganisation Islamischer Staat die Messerattacke für sich beansprucht habe.9
Der Tatverdächtige nutzte die aufkommende Panik der übrigen Zuschauer, um vom Tatort zu flüchten und dabei das Messer in eine Mülltonne zu werfen. Darüber hinaus warf er seine blutverschmierte Jacke, in der seine Geldbörse mit seinen Papieren war, weg. Er soll sich anschließend nur wenige Meter von dem Asylheim in einem Hinterhof versteckt haben. Entgegen ersten Meldungen, wonach der Tatverdächtige rund 26 Stunden nach seiner Tat am Samstagabend gegen 23 Uhr das Versteck am sogenannten Entenpfuhl verließ und sich mit den Worten „Ich bin der, den ihr sucht.“10 zu einem Streifenwagen begab, sei er einer Polizeistreife „verdächtig“ vorgekommen. Nach Aussagen Reuls, wurde er deswegen „direkt angesprochen und sofort festgenommen“.11
Mittlerweile hat ein Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof einen Haftbefehl gegen den Syrer wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat und wegen Mordes erlassen.
Dieser Terrorakt ist ein weiteres schreckliches Ergebnis der seit Jahren desaströsen politischen Arbeit in unserem Land und zeigt schonungslos auf, wie der Staat erneut völlig versagt hat. Nun kommt darüber hinaus ein weiteres aufsehenerregendes Detail ans Licht, wonach vor der Flüchtlingsunterkunft des Täters Aufkleber prangten, die für eine Instagram-Seite warben, die vor Abschiebungen warnen. Das zuständige Ministerium konnte bislang nicht sicher sagen, ob der Syrer im Vorfeld gewarnt wurde. Diese Seite mit dem Namen „Deportation Alarm“ hat seit dem 2. Juni 2021 insgesamt 684 „Deportation Warnings“, also Warnungen vor spezifischen Abschiebungen, geteilt. Bisher sei allerdings unklar, ob die geplanten Abschiebungen tatsächlich verhindert oder durchgeführt wurden.12 Während die Exekutiven von Bund und Land nach immer neuen Mitteln der Wahrheitsunterdrückung suchen; nach immer neuen Wegen, die migrationsrealistische demokratische Opposition zu stigmatisieren und zu kriminalisieren, sind die Gruppenvergewaltigungen, Körperverletzungen und (Messer-)Morde durch Menschen, die gar nicht im Land sein dürften, mittlerweile Tagesordnung. Es wird daher Zeit, endlich wieder den gesellschaftlichen Frieden, die innere Sicherheit, die Logik und den gesunden Menschenverstand auf die Tagesordnung zu setzen.
II. Der Landtag stellt fest:
- Die Landesregierung hat eine politische Mitverantwortung für die Toten und Verletzten in Solingen
- Daraus muss sie personelle, strukturelle und inhaltliche Konsequenzen ziehen.
- Das Abschiebeversagen, welches auf dem mangelnden politischen Willen der Landesregierung fußt, ist unverzüglich zu beenden.
- Darüber hinaus muss Nordrhein-Westfalen endlich auf Bundesebene aktiv werden.
- Dabei ist:
- das Dublin-III-Verfahren als gescheitert anzusehen.
- Dublin und Schengen miteinander unvereinbar.
- die illegale, europäische Sekundärmigration nach Deutschland seit 2015 nicht wirksam unterbunden, vorgesehene Dublin-Rücküberstellungen scheitern regelmäßig.
- ebenso die sogenannte europäische Lösung bzw. das Gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS) gescheitert.
- es zwingend erforderlich, dass Deutschland die Souveränität darüber zurückgewinnen muss, wer einreisen darf und wer eben nicht.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Druck zu einem migrationspoli-tischen Kurswechsel auf Bundesebene deutlich zu erhöhen und sich für die Umsetzung folgender Maßnahmen einzusetzen:
- Dem deutschen Asylrecht muss wieder Vorrang gegenüber europäischem Recht eingeräumt werden. Das bedeutet insbesondere, dass Art. 16 a des Grundgesetzes bezüglich der Einreise aus sicheren Drittstaaten und in der Folge die Verpflichtung zur Zurückweisung an der deutschen EU-Binnengrenze gem. § 18 Asylgesetz wieder zur Anwendung kommen muss.
- Das grundsätzliche Problem der Unvereinbarkeit von Dublin und Schengen ist aufzulösen. Eine Notifizierung der deutschen EU-Binnengrenzen, verbunden mit stationären Grenzkontrollen und Zurückweisungen an der Grenze – insbesondere auch bei allen Einreisen aus sicheren Drittländern, ist so lange aufrechtzuerhalten, bis die EU-Außengrenzen wirksam geschützt sind. Die Dublin-Regeln räumen Migranten zwar den Anspruch auf eine Prüfung ihres Asylantrages ein, sehen aber nicht zwingend das Recht auf eine Einreise vor. Die zuständigen Behörden sollen daher zukünftig im Rahmen von Schnellverfahren an den deutschen EU-Binnengrenzen zusammenarbeiten, um illegale Einreisen umgehend rückgängig zu machen, wenn nötig unter Nutzung von neu einzurichtenden Gewahrsamszentren in Transitzonen im grenznahen Bereich.
- Die Bundesregierung hat zur Umsetzung dieser Vorgaben alle rechtsstaatlich möglichen Instrumente in Betracht zu ziehen und die ihrer Ansicht nach dafür notwendigen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Zu den möglichen Maßnahmen zählen:
a) sich analog zum Kurs Dänemarks nicht länger an der gemeinsamen Politik der EU im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz (Art. 67 Abs. 2, Art. 78 AEUV) zu beteiligen (Opt-Out) und so die nationale Souveränität in diesem Politikbereich zurückzugewinnen;
b) eine temporäre bzw. unbefristete Aufkündigung internationaler Abkommen bis zu einer Reform und Anpassung an neuzeitliche Gegebenheiten;
c) gemäß EU-Arbeitsweisevertrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit sowie zur Abwehr der aktuellen Gefährdung im Zusammenhang mit der illegalen Migration nach Deutschland temporär von EU-Recht abzuweichen, z. B. im Hinblick auf das Zuständigkeitsprüfverfahren und Zurückschiebungen im grenznahen Bereich;
d) eine analoge Regelung zur Situation im Schweizer Grenzgebiet mit den anderen Nachbarländern, um Rückschiebungen bereits aus dem grenznahen Bereich des Nachbarlands zu ermöglichen;
e) die Umsetzung des „Ruanda-Konzepts“ inklusive einer Schutzgewährung ausschließlich in den Partnerländern und
f) die Umwandlung des individuellen Asylrechts hin zu einer institutionellen Garantie oder einer einfachgesetzlichen Regelung beispielsweise im Asylgesetz. Das Asylrecht würde somit von einem scheinbar subjektiven Recht auf ein allgemeines Staatszielbekenntnis umgestellt werden.
4. Freiwillige und zusätzliche Aufnahmeprogramme, wie beispielsweise aus Afghanistan, sind umgehend einzustellen. Der Familiennachzug, insbesondere zu lediglich subsidiär Schutzberechtigten, ist im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten so weit wie möglich zu unterbinden.
5. Bleiberechtsregelungen wie das Chancen-Aufenthaltsrecht für ausreisepflichtige Personen sind umgehend auszusetzen. Ausreisepflichtige Personen sind stattdessen abzuschieben. Auf nicht rücknahmebereite Länder ist Druck auszuüben, z.B. durch Sanktionen, die Aussetzung der Visaerteilung etc.
6. Die Reformpläne in Bezug auf das Staatsangehörigkeitsrecht sind umgehend zurückzunehmen. Stattdessen sind in Abstimmung mit den syrischen Behörden Rücknahmeabkommen auszuhandeln und syrische Staatsbürger – nach Beendigung des Krieges – in befriedete Gebiete des Landes zurückzuführen. Ähnliches gilt analog für andere Hauptherkunftsländer seit 2015.
7. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten ist deutlich auszuweiten, insbesondere – in einem ersten Schritt – um die Maghreb-Staaten.
8. Von der Bundesregierung muss ein deutliches Signal an die Welt gehen, dass unsere humanitären Aufnahmekapazitäten erschöpft sind und wir bis auf weiteres grundsätzlich niemanden mehr aufnehmen können.
IV. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
- Sich umgehend bei den Opfern und deren Hinterbliebenen für ihre politische Mitverantwortung an den Todesfällen und den Verletzungen zu entschuldigen;
- Der Aufgabenbereich „Abschiebung“ ist unverzüglich in den Aufgabenbereich des Ministeriums des Innern zurückzuführen;
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
Dr. Martin Vincentz
Andreas Keith
und Fraktion
2 Ebenda.
5 Ebenda.
11 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/sondersitzung-messerattacke-solingen-102.html.