Kleine Anfrage 5282
der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Christian Blex AfD
„Tatörtlichkeit Schule“ – Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen erfasst?
Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2023, Drucksache 18/4214, auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März 2023, Drucksache 18/3809, wurde uns mitgeteilt, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 insgesamt 24.513 Fälle mit der „Tatörtlichkeit Schule“ der PKS NRW gemeldet wurden.1 Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einem Anstieg um fast 19 Prozent, so der Kölner Stadt-Anzeiger am 8. Mai 2023.2
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen mit der „Tatörtlichkeit Schule“ im Vergleich zu 2022 erfasst?
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?
- Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
- Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
- Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)
Markus Wagner
Dr. Christian Blex
1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 02.05.2023, Drs. 18/4214.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5282 mit Schreiben vom 2. Mai 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet.
Vorbemerkung der Landesregierung
Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfassung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung. Die Tatörtlichkeit Schule ist bei allen Straftaten zu erfassen, die innerhalb eines Schulgebäudes, dem umfriedeten Gelände einer Schule oder im unmittelbaren Umfeld einer Schule begangen wurden. Diese Erfassung setzt keinen unmittelbaren schulischen Bezug voraus.
- Wie viele Straftaten wurden 2023 in Nordrhein-Westfalen mit der „Tatörtlichkeit Schule“ im Vergleich zu 2022 erfasst?
Die Anzahl von Fällen an der Tatörtlichkeit „Schule“ bitte ich der folgenden Tabelle zu entnehmen.
| Berichtsjahr | Fälle |
| 2022 | 24.513 |
| 2023 | 24.925 |
- Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?
Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen des Berichtsjahres 2022 und 2023 bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.
- Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).
- Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen der Berichtsjahre 2022 und 2023 bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.
Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vorname aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausgewiesen.
- Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)
Zur Beantwortung der Frage erfolgt eine Auswertung im Hinblick auf sogenannte Opferdelikte. Eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt nur bei diesen Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre). Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Kriminalstatistik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.
Die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik in die formale (z. B. Partnerschaft, Familie) und die räumlich und/oder soziale Beziehung (z. B. im gemeinsamen Haushalt lebend, Erziehungs-/Betreuungsverhältnis) differenziert. Maßgeblich für die Erfassung der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung ist die Stellung des Opfers, d. h. der Status des Opfers gegenüber der tatverdächtigen Person.
Die Anzahl der Opfer aufgeschlüsselt nach Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung der Berichtsjahre 2022 und 2023 für die Tatörtlichkeit „Schule“ bitte ich der Anlage 3 zu entnehmen.