„Tatörtlichkeit Schule“ – Wie viele Straftaten wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

Kleine Anfrage
vom 19.03.2025

Kleine Anfrage 5281

der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Christian Blex AfD

„Tatörtlichkeit Schule“ – Wie viele Straftaten wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen erfasst?

Mit Antwort der Landesregierung vom 2. Mai 2023, Drucksache 18/4214, auf unsere Kleine Anfrage vom 28. März 2023, Drucksache 18/3809, wurde uns mitgeteilt, dass für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 insgesamt 24.513 Fälle mit der „Tatörtlichkeit Schule“ der PKS NRW gemeldet wurden.1 Im Vergleich zu 2019 entspricht dies einem Anstieg um fast 19 Prozent, so der Kölner Stadt-Anzeiger am 8. Mai 2023.2

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen mit der „Tatörtlichkeit Schule“ im Vergleich zu 2023 erfasst?
  2. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?
  3. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehörigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)
  4. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
  5. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächtigen aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Dr. Christian Blex

 

MMD18-13142

 

1 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 02.05.2023, Drs. 18/4214.

2 Vgl. https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/nrw-zahl-der-straftaten-an-schulen-steigt-sprunghaft-an566825.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 5281 mit Schreiben vom 16. April 2025 na­mens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Bildung beant­wortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitätsentwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik. Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Richtlinien erstellt. Die Erfas­sung erfolgt nach Abschluss aller kriminalpolizeilichen Ermittlungen und führt häufig zu einem zeitlichen Versatz zwischen Bekanntwerden der Straftat und der statistischen Erfassung.

  1. Wie viele Straftaten wurden 2024 in Nordrhein-Westfalen mit der „Tatörtlichkeit Schule“ im Vergleich zu 2023 erfasst?

Die Anzahl von Fällen an der Tatörtlichkeit „Schule“ bitte ich der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Berichtsjahr Fälle
2023 24.925
2024 24.614

 

  1. Über welche Staatsbürgerschaften verfügen die verantwortlichen Tatverdächtigen der in 1 abgefragten Straftaten jeweils?

Die Staatsangehörigkeiten der Tatverdächtigen des Berichtsjahres 2023 und 2024 bitte ich der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele der deutschen Tatverdächtigen verfügen über Mehrfachstaatsangehö­rigkeiten? (Bitte nach jeweiligem Herkunftsland auflisten.)

Ich verweise auf die Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 1970 (LT-Drs. 18/5015).

  1. Wie lauten jeweils die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?

Die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen des Berichtsjahres 2023 und 2024 bitte ich der Anlage 2 zu entnehmen.

Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Iden­tifikation eröffnet, wird bei Tatverdächtigen mit mehreren Vornamen nur der jeweils erste Vor­name aufgeführt. Identische Schreibweisen von Vornamen werden hierbei nur einmal ausge­wiesen.

  1. Wie setzen sich die Täter-Opfer-Relationen bei den unter Frage 1 abgefragten Straftaten zusammen? (Bitte nach Opfer-/Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität sowie Mehrfachstaatsangehörigkeit bei deutschen Tatverdächti­gen aufschlüsseln.)

Zur Beantwortung der Frage erfolgt eine Auswertung im Hinblick auf sogenannte Opferdelikte. Denn eine Erfassung von Daten zu Opfern in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfolgt grund­sätzlich nur bei diesen Opferdelikten. Dies sind Straftaten gegen höchstpersönliche Rechts­güter (Leben, sexuelle Selbstbestimmung, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre).

Diese sogenannten Opferdelikte sind durch die Erfassungsrichtlinien zur Polizeilichen Krimi­nalstatistik in einem abschließenden Straftatenkatalog definiert.

Die Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung wird in der Polizeilichen Kriminalstatistik in die formale (z. B. Partnerschaft, Familie) und die räumlich und/oder soziale Beziehung (z. B. im gemein­samen Haushalt lebend, Erziehungs-/Betreuungsverhältnis) differenziert.

Maßgeblich für die Erfassung der Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung ist die Stellung des Op­fers, d. h. der Status des Opfers gegenüber der tatverdächtigen Person.

Die Anzahl der Opfer aufgeschlüsselt nach Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung des Berichts­jahres 2023 und 2024 für die Tatörtlichkeit „Schule“ bitte ich der Anlage 3 zu entnehmen.

 

MMD18-13516