Tatort: Freibad – Kriminalität in Badestätten 2019 und 2022

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 63
der Abgeordneten Andreas Keith, Enxhi Seli-Zacharias und Klaus Esser vom 30.06.2022

 

Tatort: Freibad Kriminalität in Badestätten 2019 und 2022

Kürzlich ist es in einem Berliner Freibad zu einer heftigen Massenschlägerei zwischen Gruppen junger Männer, mehrheitlich mit Migrationshintergrund, gekommen, die erst durch einen Großeinsatz der Polizei beendet werden konnte. Ebenfalls mussten in Bayern, Nordrhein-Westfalen, und Baden-Württemberg sexuelle Übergriffe, Messerstechereien, Schlägereien und Angriffe auf Kinder in Freibädern festgestellt werden.1

In Nordrhein-Westfalen kam es auch im Sommer 2019 in zahlreichen Freibädern innerhalb kurzer Zeit zu ähnlichen Gewaltausbrüchen.2 Das Düsseldorfer Rheinbad musste nach wiederkehrenden Randalen damals gleich dreimal vollständig geräumt werden.3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Straftaten sind an der Tatörtlichkeit „Badestätte“ landesweit im Berichtsjahr 2019 polizeilich erfasst worden? (Bitte aufschlüsseln nach dem Deliktsbereich der Gewaltkriminalität, Körperverletzungsstraftaten gem. § 223 StGB und Straftaten gem. § 125 und § 125a StGB)
  2. Wie viele Straftaten sind an der Tatörtlichkeit „Badestätte“ landesweit im laufenden Berichtsjahr 2022 polizeilich erfasst worden? (Bitte aufschlüsseln nach dem Deliktsbereich der Gewaltkriminalität, Körperverletzungsstraftaten gem. § 223 StGB und Straftaten gem. § 125 und § 125a StGB)
  3. Wie hoch war der Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 bzw. 2 erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2019 und 2022)
  4. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 bzw. 2 erfragten Straftaten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2019 und 2022)

Andreas Keith
Enxhi Seli-Zacharias
Klaus Esser

 

Anfrage als PDF

 

1 Vgl. Bild (2022): Freibad fürchterlich; online im Internet: https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/massenschlaegerei-in-berlin-freibad-fuerchterlich-80472410.bild.html.

2 Vgl. AfD-Landtagsfraktion NRW (2019): ++ Freibad-Kriminalität explodiert ++; online im Internet: https://www.facebook.com/afdfraktionNRW/posts/pfbid02PkSfBw51T8hA6z9cPfBmmrGArXK5BhKKA d67ZdZpEHh6sTeWpzLqTnYoFNMWhkW7l.

3 Vgl. AfD-Landtagsfraktion (2019): ++ Düsseldorfer Rheinbad zum dritten Mal geräumt! ++;online im Internet: https://www.facebook.com/afdfraktionNRW/posts/pfbid0cAuKavKHVeUpBvunkJuctkemZV5dZGb9Qo E1woReKEwmVVrXpwGaEf5aKiurGekgl.


Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 63 mit Schreiben vom 2. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Als Datenbasis für die Beantwortung der Fragen dient die Polizeiliche Kriminalstatistik Nordrhein-Westfalen (PKS NRW). Sie wird nach bundeseinheitlich festgelegten Regeln erstellt.

Die Tatörtlichkeit „Badestätten“ ist als Abfrageparameter in der PKS NRW nicht enthalten. Deshalb wurden zur Beantwortung der Kleinen Anfrage im Rahmen einer Sonderauswertung die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hallenbad/Schwimmbad“ herangezogen, um die Tatörtlichkeit „Badestätten“ abbilden zu können.

Daten der PKS NRW unterliegen grundsätzlich einer jährlichen Betrachtung, um einen hinreichend validen Darstellungszeitraum abzubilden und eine Vergleichbarkeit der Daten sicherzustellen. Hierzu werden die Daten der PKS NRW am Jahresende in einem aufwändigen Prozess qualitätsgesichert.

  1. Wie viele Straftaten sind an der Tatörtlichkeit „Badestätte“ landesweit im Berichtsjahr 2019 polizeilich erfasst worden? (Bitte aufschlüsseln nach dem Deliktsbereich der Gewaltkriminalität, Körperverletzungsstraftaten gem. § 223 StGB und Straftaten gem. § 125 und § 125a StGB)

Im Jahr 2019 wurden in Nordrhein-Westfalen für die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hallenbad/Schwimmbad“ insgesamt 2325 Straftaten erfasst. Eine weitere Aufschlüsselung der Taten ist der Anlage 1 zu entnehmen.

  1. Wie viele Straftaten sind an der Tatörtlichkeit „Badestätte“ landesweit im laufenden Berichtsjahr 2022 polizeilich erfasst worden? (Bitte aufschlüsseln nach dem Deliktsbereich der Gewaltkriminalität, Körperverletzungsstraftaten gem. § 223 StGB und Straftaten gem. § 125 und § 125a StGB)

Im ersten Halbjahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen für die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hallenbad/Schwimmbad“ vorläufig insgesamt 365 Straftaten erfasst. Eine weitere Aufschlüsselung der Taten ist der Anlage 2 zu entnehmen. Diese Daten können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen (s. Vorbemerkung der Landesregierung).

  1. Wie hoch war der Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 bzw. 2 erfragten Straftaten? (Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2019 und 2022)

Der Anteil der Nicht-Deutschen an der Gesamtzahl der ermittelten Tatverdächtigen betrug für das Berichtsjahr 2019 29,96 Prozent und beträgt für das erste Halbjahr 2022 32,35 Prozent. Die Daten des Jahres 2022 können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen (s. Vorbemerkung der Landesregierung).

  1. Wie lauteten die Vornamen der Tatverdächtigen der unter Ziffer 1 bzw. 2 erfragten Straftaten mit deutscher Staatsangehörigkeit? (Bitte aufschlüsseln nach den Jahren 2019 und 2022)

Die Aufschlüsselung der Vornamen der Tatverdächtigen bezogen auf die Tatörtlichkeiten „Badestrand“, „Freibad“ und „Hallenbad/Schwimmbad“ für das Jahr 2019 und das erste Halbjahr 2022 sind in der Anlage 3 aufgeschlüsselt. Diese Daten können sich allerdings noch verändern, da valide und abschließende Daten der PKS NRW für das Jahr 2022 nicht vorliegen (s. Vorbemerkung der Landesregierung). Da die Nennung mehrerer Vornamen zu einer Person im Einzelfall die Möglichkeit einer Identifikation eröffnet, erfasst die Übersicht den jeweils ersten Vornamen.

 

Antwort samt Anlage als PDF