Tatsächliches Alter minderjähriger Flüchtlinge

Kleine Anfrage
vom 12.12.2017

Kleine Anfrage 604
des Abgeordneten Thomas Röckemann AfD

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Im Oktober vergangenen Jahres wurde in Freiburg eine Studentin von Hussein K. vergewaltigt und anschließend getötet. Zur Tatzeit galt Hussein K. als unbegleiteter, minderjähriger Flücht­ling (UMF). Nun wurde im Rahmen des Prozesses sein wahres Alter durch mehrere Gutach­ten, u. a. durch einen Zahn, auf mindestens 22 Jahre geschätzt.1

Hussein K. ist in diesem Zusammenhang kein Einzelfall. Bereits im Jahr 2014 konnte durch eine Anfrage an den Hamburger Senat festgestellt werden, dass nur 38% der angeblichen minderjährigen Flüchtlinge tatsächlich minderjährig waren.2

Ziel der Täuschung über das Alter, meist durch Vernichtung der Papiere und falsche Angaben bei der Registrierung, ist die Sicherung des Status und die Inanspruchnahme der umfangrei­chen Leistungen.

Ich frage daher die Landesregierung:

  • Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich derzeit in NRW auf?
  • Wie viele dieser UMF konnten ihr Alter durch Ausweispapiere belegen?
  • Wie viele dieser UMF sind straffällig geworden?
  • Wie wird das Alter bei der Registrierung überprüft?

1 https://www.stern.de/panorama/stern-crime/hussein-k—wahres-alter-des-angeklagten-herausgefun-den-7690314.html

2 https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article132032021/Mehrzahl-junger-Fluechtlinge-taeuscht-falsches-Alter-vor.html

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage 604 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz wie folgt:

  1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge halten sich derzeit in NRW auf?

Mit Stand 15.12.2017 bestanden bei den Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen 7.729 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und 4.196 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten für junge Volljährige gern. § 41 SGB VIII. Bei letzterer Personengruppe handelt es sich um ehemalige unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei denen aufgrund ihrer individuellen Entwicklung weiterer Jugendhilfebedarf besteht.

  1. Wie viele dieser UMF konnten ihr Alter durch Ausweispapiere belegen?

Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.

  1. Wie viele dieser UMF sind straffällig geworden?

Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen statistischen Daten werden zentral nicht erfasst. Die Strafverfolgungsstatistik enthält nur Angaben zu demographischen Merkmalen der Abgeurteilten (Alter zur Tatzeit, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der Straftat, Art der Entscheidung, Art der Sanktion, Vorstrafen und Untersuchungshaft).

  1. Wie wird das Alter bei der Registrierung überprüft?

Die Überprüfung des Alters erfolgt nach den Regelungen des § 42 f SGB VIII sowie des § 49 AufenthG.

  1. Gibt es verdächtige Häufungen bei den Angaben des Geburtstags der UMF, etwa besonders häufig der 1. Januar?

Häufungen liegen bei dem Geburtsdatum 1. Januar vor. Grund dafür sind u.a.: Selbstangabe des Kindes oder Jugendlichen, Festlegung durch Behörden oder Angaben in Dokumenten aus den Herkunftsländern.

Hierbei ist festzustellen, dass der 1. Januar des Jahres den für die Kinder bzw. die Jugendlichen ungünstigsten Zeitpunkt darstellt.

Laut Rechtsprechung ist bei unbekanntem Geburtsdatum bei der Festlegung seitens der Behörden auf den 31.12. des Jahres, und damit auf den für die Kinder bzw. Jugendlichen günstigsten Zeitpunkt, abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp