Telenotarztprojekt – Unterstützung und Begleitung bei der Implementierung des Telenotarztsystems in NRW

Kleine Anfrage
vom 09.08.2023

Kleine Anfrage 2298

der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Andreas Keith AfD

Telenotarztprojekt Unterstützung und Begleitung bei der Implementierung des Telenotarztsystems in NRW

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.

In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4467 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2298 mit Schreiben vom 12. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Telenotarztprojekt – Unterstützung und Begleitung bei der Implementierung des Telenot-arztsystems in NRW“ erhalten?

Für die Beratungstätigkeit im Rahmen des Telenotarzt-Projekts Nordrhein-Westfalen wurde kein Vergabeverfahren durchgeführt. Die Beratung erfolgt im Rahmen einer För­dermaßnahme. Gefördert wird das „InnovationsZentrum Notfall- und Rettungsmedizin NRW (IZN)“ als Teil des „Aachener Instituts für Rettungsmedizin und zivile Sicherheit (ARS)“. Das ARS ist eine gemeinsame Einrichtung der Stadt Aachen und der Uniklinik RWTH Aachen.

  1. Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters?

Seit Förderungsbeginn im Jahr 2019 belaufen sich die Bewirtschaftungsübertragungen bis einschließlich 2022 auf insgesamt 487.448,75 EUR.

  1. In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?

Das IZN hat in keinen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales entgeltlich mitgewirkt.

  1. Welche konkreten Tätigkeiten wurden vom externen Berater übernommen?

Das IZN berät das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales insbesondere in Be­zug auf fachliche Aspekte der landesweiten Implementierung des Telenotarzt-Systems. Dies beinhaltet auch die fachliche Beratung der Träger des Rettungsdienstes bei der Umsetzung des Systems. Im Rahmen der Beratung erarbeitet das IZN beispielsweise fachliche Empfehlungen für das Telenotarzt-System.

  1. Wann sollen die Regionen Oberberg und Hamm eine telenotfallmedizinische Versorgung erhalten?

Die landesweite Sicherstellung des Telenotarzt-Systems wird in Nordrhein-Westfalen durch Trägergemeinschaften erfolgen. Die auf Landesebene implementierte Steue­rungsgruppe zur landesweiten Umsetzung des Telenotarzt-Systems hat hierfür elf Trä­gergemeinschaften als bedarfsgerecht identifiziert und bestätigt. Die elf Trägergemein­schaften befinden sich derzeit in der Umsetzung des Telenotarzt-Projekts. Der Oberber­gische Kreis arbeitet nach hiesigem Kenntnisstand derzeit gemeinsam mit der Träger­gemeinschaft „Südwestfalen“ an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Stadt Hamm hat sich nach hiesigem Kenntnisstand bisher noch an keine Trägergemeinschaft angebunden. Die Anbindung an eine Trägergemeinschaft muss von der Stadt Hamm selbst entschieden werden. Wann sich in den beiden Regionen ein Telenotarzt-System im Regelbetrieb befinden wird, kann durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales derzeit nicht abgeschätzt werden.

 

Antwort als PDF