Temporäre Notunterkunft für Asylsuchende in der Kölner Messe – Welche Kosten sind dabei angefallen?

Kleine Anfrage
vom 05.01.2024

Kleine Anfrage 3140

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Temporäre Notunterkunft für Asylsuchende in der Kölner Messe Welche Kosten sind dabei angefallen?

Erst am 01. Dezember 2023 wurde die temporäre Notunterkunft in der Kölner Messe eröffnet. Diese soll der Unterkunft von bis zu 800 Personen dienen. „Als „Überlaufeinrichtung“ werde die Unterkunft vorrangig dazu dienen, „kurzfristige Zugangsspitzen im Landesaufnahmesystem abzufangen“.“.1

In einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2023 wurde die relativ kurze Nutzungsdauer bestätigt. Als Enddatum wird dabei der 12. Januar 2024 angegeben.2

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Personen sind zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 12. Januar 2024 in der temporären Notunterkunft Köln-Messe untergebracht (gewesen)?
  2. Wohin werden/wurden die untergebrachten Personen danach verteilt?
  3. Inwiefern ist es geplant die Notunterkunft Köln-Messe auch weiterhin als „Überlaufeinrichtung“ in der Reserve zu halten?
  4. Am 13. Januar beginnt mit der Jugend Bildungsmesse (JuBi) die Messesaison in Köln. Inwiefern wäre eine weitere Nutzung von Teilen der Messehallen als Notunterkunft bzw. „Überlaufeinrichtung“ überhaupt möglich, ohne den Messebetrieb zu beeinträchtigen?
  5. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der temporären Nutzung der Messe Köln als Unterbringungseinrichtung insgesamt angefallen? (Bitte die Kosten so detailliert wie möglich aufschlüsseln.)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-7621

 

1 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/koeln-fluechtlinge-unterkunft-messe-100.html

2 Vgl. https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/nrw-zieht-wegen-heikler-fl%C3%BCchtlings-situation-konsequenzen


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3140 mit Schreiben vom 14. Februar 2024 namens der Landesregierung be­antwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Seit Sommer 2023 stiegen die Zugänge von Asylsuchenden nach Deutschland und somit auch nach Nordrhein-Westfalen deutlich an. Im Monat September 2023 wurden an einzelnen Tagen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Bochum über 400 Asylsuchende registriert; ein­schließlich der vorsprechenden Geflüchteten aus der Ukraine wurden Gesamttageszugänge von knapp 500 Personen erreicht. Dies führte in der Folge zu sehr hohen Auslastungsgraden der Landeseinrichtungen. Am 28.09.2023 waren die Landeseinrichtungen insgesamt zu 88 % ihrer aktiven Kapazität ausgelastet, die Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) waren zu 100 % belegt, die Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und Notunterkünfte (NU) zu 86 %.

Am 6. Oktober 2023 unterbreitete die Koelncongress GmbH dem Land auf dessen Anforde­rung ein Angebot zur Anmietung von Notflächen zur Unterbringung von Geflüchteten für den Zeitraum 28. November 2023 bis 12. Januar 2024. Dieses Angebot wurde der Bezirksregie­rung Köln am 24. Oktober 2023 weitergeleitet mit der Bitte, angesichts der aktuellen Zugangs-und Kapazitätslage und der akuten Überbelegung der Landeseinrichtungen schnellstmöglich mit der Koelncongress GmbH Kontakt mit dem Ziel des Abschlusses eines Mietvertrages auf­zunehmen.

Ziel der Anmietung der Messe war es, evtl. Zugangsspitzen in das Landessystem abzupuffern und Vorsorge für die Zeit über den Jahreswechsel 2023/2024 zu treffen. Dies vor dem Hinter­grund, dass einerseits planmäßig im Zeitraum 23. Dezember 2023 bis 01. Januar 2024 keine Zuweisungstransfers von Geflüchteten in die Kommunen erfolgen sollten und andererseits der Rückbau von Kapazitäten durch den Abbau der Leichtbauhallen auf dem Gelände der ZUE Soest sowie geplante Kapazitätsreduzierungen in der NU Schöppingen und der NU Selm be­rücksichtigt werden mussten.

  1. Wie viele Personen sind zwischen dem 1. Dezember 2023 und dem 12. Januar 2024 in der temporären Notunterkunft Köln-Messe untergebracht (gewesen)?

Im oben genannten Zeitraum waren insgesamt 210 Personen in der Notunterkunft Köln-Messe untergebracht.

  1. Wohin werden/wurden die untergebrachten Personen danach ver­teilt?

Die Personen wurden in andere Unterbringungseinrichtungen des Landes verteilt.

  1. Inwiefern ist es geplant die Notunterkunft Köln-Messe auch weiterhin als „Überlaufeinrichtung“ in der Reserve zu halten?

Solche Planungen bestehen derzeit nicht.

  1. Am 13. Januar beginnt mit der Jugend Bildungsmesse (JuBi) die Messesaison in Köln. Inwiefern wäre eine weitere Nutzung von Teilen der Messehallen als Notunterkunft bzw. „Überlaufeinrichtung“ überhaupt möglich, ohne den Messebe­trieb zu beeinträchtigen?

Der Betrieb der Notunterkunft Köln-Messe endete planmäßig am 12. Januar 2024.

  1. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der temporären Nutzung der Messe Köln als Unterbringungseinrichtung insgesamt angefallen? (Bitte die Kosten so detailliert wie möglich aufschlüsseln.)

Bislang sind insgesamt Kosten in Höhe von 5.131.761,70 EUR angefallen.

 

MMD18-8044