Terroristische Gefährder mit ausländischem Pass endlich konsequent abschieben!

Antrag
vom 01.10.2024

Antrag

der Fraktion der AfD

Terroristische Gefährder mit ausländischem Pass endlich konsequent abschieben!

I. Ausgangslage

Die Bundesrepublik Deutschland sieht sich im Zuge der ungeregelten Massenmigration einer stetig wachsenden Gefahr terroristischer Anschläge ausgesetzt, doch der deutsche Staat un­ternimmt viel zu wenig dagegen. Stephan Brandner, Bundestagsabgeordneter und stellvertre­tender Bundessprecher der AfD, beschrieb bereits Mitte 2021 die Situation wie folgt:

„Die Bürger sitzen auf einem Pulverfass und statt das einzig Notwendige zu tun, nämlich Ge-fährder abzuschieben, setzen die Regierenden uns lieber einer massiven Gefährdung durch religiöse Extremisten aus. Das Schweigen und die Tatenlosigkeit der Regierenden ist skanda­lös. Ich habe kein Verständnis dafür, dass ich islamistische Gefährder, und dann noch über 60, in Deutschland auf Steuerzahlerkosten aufhalten und niemand tätig wird. Es gibt nur eine Lösung und zwar abschieben: sofort!“1

Die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass Brandner mit seiner Einschätzung vollkommen richtig lag. Der Mord an dem Mannheimer Polizisten L. und die brutale Messerattacke auf den Islamkritiker Michael Stürzenberger bei einer Kundgebung der Bürgerbewegung Pax Europa in Mannheim am 31. Mai 2024 haben die Bevölkerung erschüttert, doch die Politik tatenlos reagieren lassen. Maßnahmen und Konsequenzen sind aus diesem Anschlag nicht entstan­den. Es vergingen keine drei Monate, da wurde auch Nordrhein-Westfalen Schauplatz einer äußerst erschreckenden Messerattacke, die ebenfalls einen terroristischen Hintergrund hatte. Das für drei Tage geplante und am 23. August 2024 gestartete 650 Jahre Stadtjubiläum in Solingen sollte ausgerechnet unter dem Motto „Festival der Vielfalt“ abgehalten werden. Es wurde jedoch direkt am ersten Tag für mindestens drei Menschen zur tödlichen Veranstaltung. Deutschland war wieder einem Anschlag ausgesetzt und erneut hat der Täter ein Messer ver­wendet. Dabei handelte es sich auch wieder um einen vermeintlichen Schutzsuchenden aus dem Nahen Osten. Das Bild, dass die Altparteien abgaben, war ein altbekanntes: Die Politik reagierte wieder hilf- und ziellos.

Der mutmaßliche 26 Jahre alte Attentäter streifte während des Festivals mit einem Küchen­messer bewaffnet durch die Zuschauerreihen. Das Messer hatte er zuvor in der nahen städti­schen Flüchtlingsunterkunft an der Goerdelerstraße, in der er lebte, aus einem Messerblock entwendet. Wahllos, aber absolut gezielt rammte er die 15 bis 20 Zentimeter lange Klinge in den Hals seiner Opfer. Eine 56 Jahre alte Frau sowie ein 56 Jahre und 67 Jahre alter Mann starben. Acht Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer.2

Im Polizeibericht wird ausgeführt, dass der mutmaßliche Täter nach Aussage eines Zeugen bei seinen Tathandlungen „Allahu Akbar“ gerufen haben soll.3 Diese Darstellung würde in den Kontext passen, wonach die Terror-Organisation Islamischer Staat die Messerattacke für sich beansprucht habe.4 Der Tatverdächtige nutzte die aufkommende Panik der übrigen Zu­schauer, um vom Tatort zu flüchten und dabei das Messer in eine Mülltonne zu werfen. Er soll sich anschließend nur wenige Meter von dem Asylheim in einem Hinterhof versteckt haben. Entgegen ersten Meldungen, wonach der Tatverdächtige rund 26 Stunden nach seiner Tat am Samstagabend gegen 23 Uhr das Versteck am sogenannten Entenpfuhl verließ und sich mit den Worten „Ich bin der, den ihr sucht“5 zu einem Streifenwagen begab, sei er einer Polizei­streife „verdächtig“ vorgekommen. Nach Aussagen von Innenminister Reul wurde er deswe­gen „direkt angesprochen und sofort festgenommen“.6

Dieser Terrorakt ist ein weiteres schreckliches Ergebnis der seit Jahren desaströsen politi­schen Arbeit in unserem Land und zeigt schonungslos auf, wie der Staat erneut völlig versagt hat. Der Attentäter von Solingen ist illegal aus der Türkei über den Landweg in Bulgarien ein­gereist und dort registriert worden. Von dort ist er wiederum unerlaubt weitergezogen und hat schließlich in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Nachdem der deutsche Staat die Prüfung seines Asylantrags zurückgewiesen hatte, weil Bulgarien nach dem Dubliner Übereinkommen für ihn zuständig war, hielt er sich weiterhin in Deutschland auf. Der deutsche Rechtsstaat war nicht in der Lage, H., einen mit Islamisten in Verbindung stehenden Mann, auszuweisen, ob­wohl Bulgarien einer Überstellung zugestimmt hatte. Dieses politische Versagen hat System und in diesem Fall dazu geführt, dass schließlich drei unschuldige Menschleben ausgelöscht wurden.7

Für dieses Ergebnis ist die Flüchtlingsministerin Josefine Paul (Grüne) verantwortlich, denn ihr untersteht das Ministerium, dass sich eigentlich um Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen kümmern sollte. Selbst Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gab indirekt zu, dass seine Ka­binettskollegin komplett versagt habe. Er kündigte umfassende Konsequenzen aus Solingen an und stellte klar, dass die Abschiebepraxis dringend verbesserungswürdig ist. Wie welt.de berichtete, meldete sich die Ministerin auch erst vier Tage nach dem Attentat zu Wort. Hinzu kommt, dass die NRW-Ausländerbehörden bislang nicht einmal informiert worden sind, wenn sie einen Zugewanderten betreuen, der als potenzieller Terrorist oder Terror-Unterstützer gilt. Erst auf Anfrage der AfD gab die Landesregierung diesen Umstand zu. Daher wäre es drin­gend geboten, wenn Josefine Paul sich ihrer Verantwortung stellt und endlich zurücktritt, um so weiteren Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.8

Diese Attentate zeigen, welche Gefahren von islamistischen Gewalttätern ausgehen. Der deut­sche Staat ist seit langem gefragt, hier entschlossen die erforderlichen Maßnahmen umzuset­zen. Denn der Schutz der Bevölkerung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist Kernaufgabe eines funktionierenden Rechtsstaates, der seinen Bürgern als effektive Ord­nungsmacht Sicherheit gewähren muss. Menschen, die in der Bundesrepublik Deutschland um Schutz und Hilfe ersuchen, jedoch Straftaten begehen, haben ihr Aufenthaltsrecht und den damit verbundenen Schutz verwirkt. Diese Konsequenz muss auch für Menschen aus Afgha­nistan und Syrien gelten, gerade wenn sie Straftaten begehen. Denn im Rahmen des Aufent­haltsrechts von Flüchtlingen ist ein konsequenter Schutz der Bürger unseres Landes vor Straf­taten vorrangig. Hierzu gehört eben auch die konsequente und schonungslose Durchsetzung der Abschiebung von vollziehbar ausreisepflichtigen straffällig gewordenen, inhaftierten aus­ländischen Personen sowie vollziehbar ausreisepflichtigen Straftätern nach Afghanistan und Syrien. Dies ist immens wichtig für das Vertrauen der Bürger unseres Landes in die Hand­lungsfähigkeit des Rechtsstaates. Hierzu sind auf allen Ebenen Lösungen zu finden, die ge­eignet sind, Hindernisse, die der Abschiebung des oben genannten Personenkreises entge­genstehen, zu reduzieren beziehungsweise zu beseitigen.9

Die AfD-Fraktion in Nordrhein-Westfalen hat diesen Umstand schon vor langer Zeit erkannt, im Auge behalten und diesbezüglich die Landesregierung nach dem Sachstand gefragt. So erhielten wir am 18. Oktober 2023 von der Landesregierung mit der Drucksache 18/6406 auf unsere Kleine Anfrage vom 14. September 2013, Drucksache 18/5945 die Information, dass im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 213 Gefährder und 251 Relevante Personen in Nordrhein-Westfalen erfasst waren. 186 der 213 Gefährder sowie 192 der 251 Relevanten Personen wurden dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität „Religiöse Ideologie“ zuge­rechnet. Darüber hinaus wurde in der Antwort mitgeteilt, dass 27 ausländische Gefährder aus dem Phänomenbereich PMK-Religiöse Ideologie ausreisepflichtig sind, eine Rückführung je­doch aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich sei. Zudem seien 13 weitere auslän­dische Relevante Personen aus dem Phänomenbereich PMK-Religiöse Ideologie ausreise­pflichtig, deren Rückführung ebenfalls aufgrund verschiedenster Gründe nicht möglich sei und sie sich weiterhin in Deutschland aufhalten.10

Diesen Umstand nahmen wir zum Anlass, um weitere Nachfragen an die Landesregierung zu richten. Mit Antwort der Landesregierung vom 24. Mai 2024, Drucksache 18/9335, auf unsere Kleine Anfrage vom 16. April 2024, Drucksache 18/8908, wurde in der Vorbemerkung der Lan­desregierung darauf hingewiesen, dass die Einstufung („Gefährder“ oder „Relevante Perso­nen“)

„allein […] keine Rechtsfolgen aus[löst] und […] keine rechtliche Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen dar[stellt], sondern sie gibt vielmehr Anlass zur Prüfung der rechtlichen Grundla­gen zur Ergreifung eben solcher Maßnahmen nach den Bestimmungen des Gefahrenabwehr-rechtes. Für das Aufenthaltsrecht entfaltet die Einstufung als solche also keine Relevanz. Für die Ausländerbehörden ist es daher auch nicht erforderlich, von der Einstufung einer Person als „Gefährder“ oder „Relevante Person“ Kenntnis zu erhalten. Allenfalls die der Einstufung zu Grunde liegenden Erkenntnisse können gegebenenfalls für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen von Bedeutung sein. Ob allerdings diese Erkenntnisse der zuständigen Ausländerbehörde zur Verwendung im aufenthaltsrechtlichen Verfahren mitgeteilt werden können, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und wird stets von den zuständigen Sicherheitsbe­hörden geprüft.“

Darüber hinaus teilte die Landesregierung in diesem Sachzusammenhang zur Frage, warum Gefährder nicht abgeschoben werden, mit, dass „die Gefährdereinstufung als solche aufent­haltsrechtlich keine Relevanz“ entfaltet. Auf die Frage, in welcher Form sich die Landesregie­rung ab sofort darum bemühen wird, mehr Gefährder sowie Relevante Personen abzuschie­ben, wurde unter anderem wie folgt beantwortet:

„Für die Landesregierung hat die Abwehr von Gefahren, die von Personen aus dem extremis­tischen oder terroristischen Spektrum ausgehen, hohe Priorität. Für Personen, die nicht Deut­sche i.S.v. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind, bieten neben den Maßnahmen nach dem Polizeigesetz NRW und der Strafprozessordnung auch Regelungen des Ausländerrechts, z.B. im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder im Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU), Möglichkei­ten der Abwehr von Gefahren, die von dem Aufenthalt einer ausländischen Person im Bun­desgebiet ausgehen. In Nordrhein-Westfalen wird den von diesem Personenkreis ausgehen­den Gefahren insbesondere für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicher­heit der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschöpfung aller aufenthaltsrechtlichen Mög­lichkeiten im Rahmen eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes konsequent begegnet. Im Sinne einer möglichst effektiven Gefahrenabwehr wird insoweit die Rückführung der betreffen­den Person – sofern rechtlich und tatsächlich möglich – primär angestrebt.“11

Darüber hinaus teilte die Landesregierung auf unsere Fragen, warum der Status als terroristi­scher Gefährder bislang nicht die Rechtsfolge der Abschiebung nach sich zieht und ob sich die Landesregierung dafür einsetzen werden, dass die Einstufung als terroristischer Gefährder die Rechtsfolge der Abschiebung nach sich zieht, mit, dass „die Einstufung allein […] keine Rechtsfolgen“ auslöst und „keine rechtliche Grundlage zur Ergreifung von Maßnahmen“ dar­stellt. „Vielmehr gibt sie Anlass zur Prüfung der rechtlichen Grundlagen zur Ergreifung eben solcher Maßnahmen nach den Bestimmungen des Gefahrenabwehrrechtes“.12

In der Antwort der Landesregierung heißt es weiter:

„Für die innere Sicherheit in Deutschland und speziell in Nordrhein-Westfalen kommt der Prü­fung und konsequenten Umsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei Gefährdern, Re­levanten Personen und weiteren sicherheitsrelevanten extremistischen Personen besondere Bedeutung zu. Die Prüfung und Initiierung aufenthaltsbeschränkender und -beendender Maß­nahmen ergänzen insofern nachrichtendienstliche, gefahrenabwehrrechtliche und strafpro­zessuale Maßnahmen im Rahmen der Bearbeitung von Gefährdern.“13

Zahlreiche Straftaten, die von abgelehnten Asylbewerbern begangen wurden, hätten vermie­den werden können, wenn die späteren Täter nach Ablehnung ihres Asylantrags konsequent abgeschoben worden wären. Weitaus schlimmere Straftaten wie versuchter Mord oder gar Tötungsdelikte hätten ebenfalls vermieden werden können, wenn die als zuvor als Gefährder eingestuften späteren Täter spätestens nach ihrer Einstufung abgeschoben worden wären. Die Bundesregierung selbst hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Offensive zur verstärkten Rück­führung von abgelehnten Asylbewerbern angekündigt. Dazu heißt es wörtlich:

„Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben. Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Der Bund wird die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen.“14

Es sind nur leere Worte.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Terroristische Gefährder und Relevante Personen stellen eine schwerwiegende Bedro­hung für den Leib und das Leben jedes einzelnen Bürgers dar.
  2. Terroristische Gefährder und Relevante Personen mit ausländischem Pass stellen eine zusätzliche und unnötige Gefahr für die innere Sicherheit Nordrhein-Westfalens dar.
  3. Deren konsequente Abschiebung muss daher Priorität der Landesregierung sein.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. endlich alle terroristischen Gefährder und Relevanten Personen mit ausländischem Pass unverzüglich – und zwar entweder in ihre Herkunftsländer oder in aufnahmebereite Drittstaaten – abzuschieben;
  2. hierbei ausdrücklich auch Personen mit syrischer und afghanischer Staatsangehörigkeit einzubeziehen;
  3. wenn sie dabei auf normative respektive gesetzliche Schwierigkeiten trifft, sofern diese in ihrer eigenen Kompetenz liegen, unverzüglich selbsttätig zu lösen oder sich auf Bun­desebene mit Nachdruck für deren Lösung einzusetzen;
  4. wenn sie dabei auf organisatorische oder administrative Schwierigkeiten trifft, sofern diese in ihrer eigenen Kompetenz liegen, unverzüglich selbsttätig zu lösen oder sich auf Bundesebene mit Nachdruck für deren Lösung einzusetzen;
  5. die Schwellen zur Begründung eines schweren Ausweisungsinteresses gem. § 54 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz deutlich herabzusenken insbesondere in Bezug auf das dafür not­wendige Strafmaß.

Markus Wagner

Enxhi Seli-Zacharias

Prof. Dr. Daniel Zerbin

Christian Loose

Dr. Martin Vincentz

und Fraktion

 

MMD18-10889

 

1 https://afdbundestag.de/brandner-syrische-gefaehrder-abschieben/.

2 Vgl. https://www.bild.de/news/inland/solingen-die-mordwaffe-nahm-der-killer-aus-dem-messerblock-66caead8e205d32766b766d8.

3 Vgl. https://apollo-news.net/tter-von-solingen-soll-aus-moschee-bekannt-sein-und-allahu-akbar-geru-fen-haben/.

4 Vgl. https://www.bild.de/regional/nordrhein-westfalen/anschlag-bei-stadtfest-messer-terrorist-auf-dem-weg-zum-bundesgerichtshof-66cb03b42e96240be0bb9539.

5 Vgl. https://www.bild.de/news/inland/solingen-die-mordwaffe-nahm-der-killer-aus-dem-messerblock-66caead8e205d32766b766d8.

6 Vgl. https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/sondersitzung-messerattacke-solingen-102.html.

7 Vgl. https://www.welt.de/politik/deutschland/plus253177706/Solingen-Attentat-Anschliessend-habe-die-Auslaenderbehoerde-aber-nichts-weiter-unternommen.html.

8 Vgl. https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus253454846/Anschlag-von-Solingen-Deswegen-sollte-Fluechtlingsministerin-Josefine-Paul-zuruecktreten.html.

9 Vgl. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/87680/konsequente_abschiebung_auslaen-discher_straftaeter_auch_nach_afghanistan_und_syrien.pdf.

10 Vgl. Antwort der Landesregierung vom 01.08.2024, Drucksache 18/10206.

11 Ebenda.

12 Ebenda.

13 Ebenda.

14 Mehr Fortschritt wagen. Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, 2021, S. 140.