Tiefengeothermie in NRW – Subventionsabhängigkeit, Risiken, Kosten und Nutzen

Kleine Anfrage
vom 05.03.2026

Kleine Anfrage 7066 vom 29. Januar 2026
des Abgeordneten Christian Loose AfD

Drucksache 18/17601

Tiefengeothermie in NRW – Subventionsabhängigkeit, Risiken, Kosten und Nutzen

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

In Duisburg ist der Start eines Tiefengeothermie-Projekts geplant, bei dem bis zu rund 4.000 Meter tief gebohrt werden soll. Nach dem WAZ-Bericht investieren die Stadtwerke Duisburg 12,5 Mio. Euro in das Vorhaben, davon 7,46 Mio. Euro aus Landesmitteln. Finanziert wird zunächst ausschließlich eine Erkundungsbohrung. Zugleich wird ausdrücklich darauf hin­gewiesen, dass nicht absehbar ist, ob die Probebohrung einen verwertbaren Befund liefert.1

Fachliche Darstellungen machen deutlich, dass die wirtschaftliche Planungs- und Investiti­onssicherheit der Tiefengeothermie wesentlich von staatlichen Subventionen und politi­schen Rahmenbedingungen abhängt, insbesondere vom EEG. Darüber hinaus werden zahlreiche Risiken benannt, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.2

Gleichzeitig stellt die Landesregierung Tiefengeothermie öffentlich als Bestandteil ihrer energiepolitischen Ausrichtung dar. In einer Veröffentlichung des Landes wird die Über­nahme eines Geothermieprojekts durch ein Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen als Bei­trag zur Wärmeversorgung hervorgehoben, ohne die genannten Risiken vertieft zu thema­tisieren. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die sogenannten ‚Klimaziele‘ der einzig maßgebliche Faktor in der politischen Bewertung und Unterstützung solcher Projekte sind.3

Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 7066 mit Schreiben vom 27. Februar 2026 namens der Landesregierung im Ein­vernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet.

  1. Auf welcher fachlichen und wirtschaftlichen Grundlage hat die Landesregie­rung Subventionen in Höhe von 7,46 Mio. Euro für eine Tiefengeothermie-Er-kundungsbohrung bewilligt, deren Erfolg nach Angaben der Projektverantwort­lichen ausdrücklich ungewiss ist?

Die fachliche Grundlage für die Förderung des Tiefengeothermie-Projekts in Duisburg ist der im Jahr 2024 veröffentlichte Masterplan Geothermie, in dem konkrete Ausbauziele her­geleitet werden. Wirtschaftliche Grundlage der Förderung ist der Antrag der Stadtwerke Duisburg AG im Rahmen der Förderrichtlinie „progres.nrw – Risikoabsicherung hydrother­male Geothermie“. Die Richtlinie wurde unter Berücksichtigung der Kriterien zur Wirtschaft­lichkeit aus den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung erstellt.

  1. Wie bewertet die Landesregierung den Einsatz von Landesmitteln für eine Maß­nahme, bei der zunächst keine nutzbare Energiegewinnung, sondern aus­schließlich eine risikobehaftete Probebohrung finanziert wird?

Ziel der Landesregierung ist es, dass Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen zu­künftig vermehrt Wärme aus der heimischen mitteltiefen und tiefen Geothermie bereitge­stellt werden kann. Die Geothermie hat viele Vorteile, zum Beispiel die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten und die ganzjährige Verfügbarkeit. Allerdings bleiben Investitionen auf Grund einer hohen Unsicherheit in Folge von fehlenden Kenntnis­sen über die Beschaffenheit des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen bisher aus. Insofern besteht ein Marktversagen. Die Landesregierung adressiert dieses Marktversagen durch die Förderung von Erkundungsbohrungen und die zugehörige Risikoübernahme. Insofern bewertet die Landesregierung den Einsatz der Mittel als hocheffektiv.

  1. Welche Folgen ergeben sich nach Bewertung der Landesregierung in Bezug auf die eingesetzten öffentlichen Gelder, wenn die Erkundungsbohrung keinen verwertbaren Befund liefert?

Das primäre Ziel der Erkundungsbohrung ist die Verbesserung der Kenntnislage über den tiefen Untergrund. Die geothermische Fündigkeit ist das Ziel in einem folgenden Projekt­schritt. Der Erfolg der Erkundungsbohrung bemisst sich insbesondere an dem Nachweis der gesuchten Gesteinsformationen sowie deren Beschaffenheit und Eignung für eine ge­othermische Nutzung. Jede Information aus der Bohrung liefert somit wichtige zusätzliche Erkenntnisse über den Untergrund und einen entsprechenden Mehrwert. Gleichzeitig wer­den alle Maßnahmen ergriffen, um die geothermische Fündigkeit zu erreichen. Im Erfolgs­fall wird die Erkundungsbohrung genutzt und führt zu Folgeinvestitionen am Standort Duis­burg. Dazu gehören eine zweite Bohrung zur Komplettierung der geothermischen Dublette, die Errichtung eines Heizwerks und der Ausbau von Infrastruktur.

  1. Ab wann rechnet die Landesregierung frühestens mit subventionsfreier Ener­gieerzeugung, sollte die Probebohrung Erfolg haben?

Die Landesregierung setzt sich ambitionierte Ziele für eine Wärmebereitstellung aus Ge­othermie in Nordrhein-Westfalen. Diese sind im Masterplan Geothermie formuliert. Die Lan­desregierung fördert die Nutzbarmachung der Wärmequelle, hingegen nicht die Erzeugung von geothermischer Energie. Konkrete Projektzeitpläne sind individuell und unterliegen Un­wägbarkeiten. Heimische Wärme aus der Tiefe kann in Duisburg im Erfolgsfall Anfang der 2030er-Jahre bereitgestellt werden. Zudem setzen sich Landes- und Bundesregierung für die deutliche Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ein.

  1. Welche Einschätzung hat die Landesregierung zur Eignung von Tiefengeother-mie-Projekten wie in Duisburg zur Bereitstellung günstiger, subventionsunab­hängiger Energie für die energieintensive Industrie in NRW?

Das Temperaturniveau der mitteltiefen und tiefen Geothermie ist auf Grund des geothermi­schen Gradienten standortspezifisch genau prognostizierbar und im Vergleich zu anderen erneuerbaren Wärmequellen mit bis zu 200 Grad Celsius aus Sicht der Landesregierung als hoch einzuschätzen. Wie im Masterplan Geothermie skizziert, ist dieses Temperaturni­veau für Industriezweige mit einem entsprechenden Wärmebedarf geeignet.

 

MMD18-17924

 

1 https://www.waz.de/lokales/duisburg/article410878004/duisburg-bohrt-4000-meter-tief-einzigar-tiges-millionenprojekt-startet.html, abgerufen am 26.01.2026.

2 https://www.geothermie.de/bibliothek/lexikon-der-geothermie/r/risiko-tiefengeothermischer-pro-jekte.html, abgerufen am 10.01.2026.

3 https://wirtschaft.nrw/klimafreundliche-erdwaerme-new-smart-city-gmbh-aus-moenchenglad-bach-uebernimmt-geothermie, abgerufen am 26.01.2026.

Beteiligte:
Christian Loose