Kleine Anfrage 5389des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 10.05.2021
Todesfälle im Zusammenhang mit Corona-Impfungen
Im Kreis Herford verstarb am 09. März 2021 eine 32-jährige Frau im Zusammenhang mit ihrer Impfung gegen das Coronavirus. Ihr wurde das Vakzin von AstraZeneca verabreicht. Dieser Covid-19-Impfstoff stand regelmäßig in der Kritik und unterliegt einigen Vorbehalten in der Bevölkerung, weshalb dieses Vakzin bei den Impfterminen eine höhere Ausfallquote aufweist als andere Vakzine.1
Der Obduktionsbericht des Instituts für Rechtsmedizin in Münster bestätigte den Verdacht, dass der Tod der Frau mit der Impfung im direkten Zusammenhang stehen könnte. Als Todesursache wurde eine durch das Vakzin von AstraZeneca ausgelöste Gerinnungsstörung mit Einblutungen ins Gehirn festgestellt.
Es besteht schon seit geraumer Zeit der Verdacht, dass insbesondere bei jüngeren Menschen eine Impfung mit dem Vakzin von AstraZeneca Nebenwirkungen in Form von Hirnvenenthrombosen auslösen kann. Die Ständige Impfkommission hat daher empfohlen, dass ab dem 01. April 2021 nur noch Menschen, die älter als 60 Jahre sind, den AstraZeneca-Wirkstoff verabreicht bekommen.
Ich frage daher die Landesregierung:
- Wie viele Todesfälle sind bisher in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde und Art des Vakzins)
- Wie viele Personen sind nach einer Impfung mit einem Vakzin gegen Covid-19 innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen verstorben? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Art des Vakzins und Zeitraum zwischen Verabreichen des Vakzins und Todeszeitpunkt)
- Wie ist die Haftung bei Todesfällen durch Vakzine gegen Covid-19 geregelt?
- Wie viele Haftungsfälle sind bisher durch Impfungen mit einem Vakzin gegen Covid-19 eingetreten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Schuldner und Art des Vakzins)
Thomas Röckemann
1 https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/impfzentren-umfrage-101.html (abgerufen am 30.04.2021).
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5389 mit Schreiben vom 1. Juni 2021 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Wie viele Todesfälle sind bisher in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 bekannt geworden? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde und Art des Vakzins)
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und § 11 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung über das zuständige Gesundheitsamt an das Paul-Ehrlich-Institut und das Landeszent-rum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) gemeldet. Eine Bewertung, ob die Ereignisse in einem kausalen Zusammenhang mit der Impfung stehen, erfolgt ausschließlich durch das Paul-Ehrlich-Institut.
Im Rahmen der Verdachtsmeldung nach § 11 Abs. 4 IfSG wurden dem LZG.NRW insgesamt 31 Todesfälle übermittelt, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung gegen COVID-19 standen (Datenstand: 14.5.2021). Davon erhielten 19 Personen den Impfstoff Co-mirnaty (BioNTech Manufacturing GmbH). Die Personen stammten aus den Kreisen bzw. kreisfreien Städten Herford (2), Köln (4), Mettmann (1), Minden-Lübbecke (1), Paderborn (1), Rhein-Erft-Kreis (3), Rhein-Sieg-Kreis (4), Viersen (1), Warendorf (1) und Wesel (1).
Acht Personen erhielten den Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca AB, Schweden). Die Meldungen gingen ein aus Essen (1), Euskirchen (1), Gelsenkirchen (1), Hagen (1), Herford (3) und Rhein-Erft-Kreis (1).
Eine Person, die den Impfstoff COVID-19-Vaccine Moderna (Moderna Biotech Spain, S.L.) erhielt, wurde aus Köln gemeldet. In drei Fällen wurden keine Angaben zum Impfstoff gemacht: Rhein-Erft-Kreis (2), Köln (1).
2. Wie viele Personen sind nach einer Impfung mit einem Vakzin gegen Covid-19 innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen verstorben? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Art des Vakzins und Zeitraum zwischen Verabreichen des Vakzins und Todeszeitpunkt)
Von den verstorbenen Personen, die den Impfstoff Comirnaty (BioNTech) erhielten, verstarben innerhalb von 14 Tagen nach Impfung: Köln (4 Personen), Rhein-Erft-Kreis (2 Personen), Rhein-Sieg-Kreis (3 Personen), Viersen, Warendorf und Wesel jeweils eine Person.
Von den acht verstorbenen Personen, die den Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) erhielten, verstarben innerhalb von 14 Tagen nach Impfung je eine Person in Euskirchen und Hagen.
Eine Person, die den Impfstoff COVID-19-Vaccine Moderna erhielt, wurde aus Köln gemeldet und verstarb innerhalb von 14 Tagen. Ebenfalls aus Köln wurde ein Verdachtsfall gemeldet, bei dem eine Person nach Impfung mit unbekanntem Impfstoff innerhalb des fraglichen Zeitraums verstarb.
In den anderen Fällen waren keine entsprechenden Datumsangaben verfügbar oder der Abstand zur Impfung war größer als 14 Tage.
3. Wie ist die Haftung bei Todesfällen durch Vakzine gegen Covid-19 geregelt?
Im Hinblick darauf, dass in Nordrhein-Westfalen alle Impfungen mit in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 öffentlich empfohlen sind, besteht nach § 60 Abs. 4 IfSG für die Hinterbliebenen von durch die Impfung Geschädigten Anspruch auf Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes, z.B. sofern ein Ehepartner oder Elternteil an den Schädigungsfolgen verstorben ist.
4. Wie viele Haftungsfälle sind bisher durch Impfungen mit einem Vakzin gegen Co-vid-19 eingetreten? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Kreis bzw. Gemeinde, Schuldner und Art des Vakzins)
Derzeit sind noch keine Anträge auf Haftung in Zusammenhang mit einer Impfkomplikation nach einer SARS-CoV-2 Impfung positiv beschieden worden.