Übergriffe in Notaufnahmen nehmen zu

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 672
der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Martin Vincentz vom 28.10.2022

Übergriffe in Notaufnahmen nehmen zu

„Gewalt und Aggression nehmen deutlich zu.“1

Diese Aussage von der ärztlichen Leiterin der Zentralen Notfallambulanz an den Sana-Kliniken Benrath, kann auf viele Krankenhäuser in Düsseldorf uneingeschränkt übertragen werden. Denn immer öfter komme es in den Kliniken zu körperlichen oder verbalen Übergriffen auf das Personal – eine zusätzliche Belastung neben den bestehenden Personalproblemen und steigenden Patientenzahlen. So berichtet der Chefarzt der Interdisziplinären Notaufnahme des Florence-Nightingale-Krankenhauses (FNK) in Kaiserswerth, dass schon seit zwei Jahren der Anstieg an Übergriffen zunehme. Der Ärztlicher Leiter der Zentralen Notaufnahme führt aus, dass „verbale Ausfälle“ an der Tagesordnung seien.2

Diese Zustände hat bereits eine Befragung der Hochschule Fulda im Jahre 2019 verdeutlicht. Danach gaben 76 Prozent der Befragten an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens eine Form körperlicher Gewalt erlebt zu haben. 97 Prozent äußerten, im Laufe der vergangenen zwölf Monate mindestens eine Form verbaler Gewalt erlebt zu haben. Erschreckend ist dabei der Prozentsatz der Befragten, für die das Erleben von Gewalt gegen die eigene Person in der Notaufnahme sogar „normal“ sei. Dieser lag nämlich bei 77 Prozent.3

Nach Angaben der Rheinischen Post seien die Gründe für die Attacken auf das Personal in den Kliniken meist sehr ähnlich. Zum einen führe die stundenlange Wartezeit zu großem Ärgernis, zum anderen seien die Coronaschutzmaßnahmen, an die sich Patienten oder deren Angehörige nicht halten wollen, Auslöser für Konflikte. Hauptursächlich für die langen Wartezeiten in den Notaufnahmen sei die problematische Personalausstattung. Um die Gefahren zu minimieren, die Mitarbeiter der Krankenhäuser ausgesetzt sind, investieren Kliniken in Notfallarmknöpfe, Überwachungskameras, Sicherheitspersonal sowie Deeskalationstrainings für ihre Angestellten.4

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Gewaltvorfälle gegenüber Krankenhausangehörigen (Ärzte, Pflegekräfte und weiteres Personal) wurden vor beziehungsweise in Kliniken in Düsseldorf seit dem 1. Januar 2019 registriert? (Bitte nach Jahr, Klinik und Anlass des Polizeieinsatzes aufschlüsseln sowie Alter, Geschlecht und Nationalität nennen.)
  2. Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. Januar 2019 von Seiten des Düsseldorfer Klinikpersonals gestellt, das einer Bedrohung/einem Übergriff an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt war?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Bedrohungs- bzw. Gefahrenlage der Angestellten in Düsseldorfer Kliniken, Opfer einer Straftat durch Patienten oder Angehörige zu werden?
  4. In welcher Form erwägt die Landesregierung den Schutz der Krankenhausmitarbeiter vor Übergriffen in Kooperation mit den einzelnen Krankenhäusern zu verbessern?
  5. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass ein effektiver Schutz des Krankenhauspersonals vor Übergriffen nur durch Notfallarmknöpfe, Überwachungskameras, Sicherheitspersonal sowie Deeskalationstrainings gewährleistet werden kann?

Markus Wagner
Dr. Martin Vincentz

 

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1 Vgl. h t t p s : / / r p- o n l i n e .d e / n r w / s t ae dte/duesseldorf/duesseldorf-uebergriffe-in-notaufnahmen-werden-haeufiger_aid-77848715.

2 Ebd.

3 Ebd.

4 Ebd.


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 672 mit Schreiben vom 29. November 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz beantwortet.

  1. Wie viele Gewaltvorfälle gegenüber Krankenhaus-angehörigen (Ärzte, Pflege­kräfte und weiteres Personal) wurden vor beziehungsweise in Kliniken in Düssel­dorf seit dem 1. Januar 2019 registriert? (Bitte nach Jahr, Klinik und Anlass des Polizeieinsatzes aufschlüsseln sowie Alter, Geschlecht und Nationalität nennen.)

Wie bereits in der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 429, LT-Drucksache 18/1311 er­läutert, werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kran­kenhäusern in Nordrhein-Westfalen nicht als separat ausweisbare Opfergruppe erfasst. Dies schließt die Kliniken in Düsseldorf mit ein.

  1. Wie viele Strafanzeigen wurden seit dem 1. Januar 2019 von Seiten des Düssel­dorfer Klinikpersonals gestellt, das einer Bedrohung/einem Übergriff an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt war?

Es wird auf die Antwort auf Frage 2, Frage 3 und Frage 4 der Kleinen Anfrage 429, LT-Druck­sache 18/1311 verwiesen und die dortigen Aussagen zur landesweiten Situation. Dies schließt das Klinikpersonal in Düsseldorf mit ein.

Der Leitende Oberstaatsanwalt in Düsseldorf hat dem Ministerium der Justiz unter dem 03.11.2022 berichtet, dass eine automatisierte Abfragemöglichkeit im Sinne der Fragestellung nicht bestehe. Dementsprechend bedürfte es zur Beantwortung der Frage einer händischen Auswertung sämtlicher in Betracht kommender Verfahrensakten, die innerhalb der für die Be­antwortung einer kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungs­aufwand nicht zu leisten ist.

Eine Auswertung aus den polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystemen ist mit einem erhebli­chen Aufwand verbunden und in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Zudem ist ein valides Ergebnis nicht zu erwarten, da die Berufsbezeichnung keine Pflichtangabe ist. Eine Auswertung auf Basis des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität ergab keine Strafanzeige im Sinne der Fragestellung.

  1. Wie bewertet die Landesregierung die zunehmende Bedrohungs- bzw. Gefahren­lage der Angestellten in Düsseldorfer Kliniken, Opfer einer Straftat durch Patien­ten oder Angehörige zu werden?

Es wird auf die Antwort auf Frage 2, Frage 3 und Frage 4 der Kleinen Anfrage 429, LT-Druck­sache 18/1311 verwiesen und die dortigen Aussagen zur landesweiten Situation. Dies schließt das Klinikpersonal in Düsseldorf mit ein.

  1. In welcher Form erwägt die Landesregierung den Schutz der Krankenhausmitar­beiter vor Übergriffen in Kooperation mit den einzelnen Krankenhäusern zu ver­bessern?

Es wird auf die Antwort auf Frage 2, Frage 3 und Frage 4 der Kleinen Anfrage 429, LT-Druck­sache 18/1311 verwiesen.

  1. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass ein effektiver Schutz des Krankenhaus­personals vor Übergriffen nur durch Notfallarmknöpfe, Überwachungskameras, Sicherheitspersonal sowie Deeskalationstrainings gewährleistet werden kann?

Aus den bestehenden Präventionshinweisen, Handreichungen und Broschüren ergeben sich zahlreiche Schutzmaßnahmen für die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den entsprechenden Einrichtungen. Eine Beschränkung auf einige ausgewählte Maßnahmen, wie hier angefragt, ist nicht sinnvoll, da sich Schutzmaßnahmen immer an den konkreten Situatio­nen und den individuellen Bedingungen vor Ort orientieren müssen. Zudem liegt es nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Verantwortung der jeweiligen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, alle Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen, passende Maßnahmen abzuleiten und diese regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

 

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