Überprüfung und Korrektur von Pflegegutachten in Nordrhein-Westfalen

Kleine Anfrage
vom 23.05.2025

Kleine Anfrage 5659
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD

Überprüfung und Korrektur von Pflegegutachten in Nordrhein-Westfalen

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

Ein Bericht der Tagesschau vom 21. November 20231 hat erhebliche Mängel bei der Einstu­fung von Pflegebedürftigen in Deutschland aufgezeigt. Es wurde berichtet, dass Pflegebedürf­tige oft in zu niedrige Pflegegrade eingestuft werden, was zu geringeren finanziellen Leistun­gen führt.

Im Jahr 2022 mussten nach Widersprüchen fast 55.000 Einstufungen korrigiert werden. Dar­über hinaus wurde jedes dritte Gutachten mittels eines „strukturierten Telefoninterviews“ durchgeführt. Das bedeutet also, dass die Person, die das Gutachten durchführt, den Pflege­bedürftigen nicht einmal persönlich gesehen haben muss, um den Antrag auf einen höheren Pflegegrad abzulehnen.

Dies wirft ernsthafte Fragen über die Genauigkeit und Fairness der Pflegebegutachtungen auf.

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 5659 mit Schreiben vom 18. Juni 2025 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Welche Mechanismen sind in NRW vorhanden, um die Genauigkeit der Pflegegut­achten sicherzustellen?

Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3390 (LT-Drs. 18/8671) verwiesen.

  1. Wie hoch ist die aktuelle Fehlerquote bei Pflegegutachten in NRW bzw. wie oft wurden Pflegegrade nach Widersprüchen korrigiert?

Zur Beantwortung beziehungsweise Aktualisierung der in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3390 genannten Zahlen wurden Stellungnahmen der Medizinische Dienste Nordrhein und Westfalen-Lippe eingeholt. Laut Medizinischem Dienst Nordrhein lag dort die Widerspruchsquote im Jahr 2024 im Durchschnitt bei 6,2 Prozent. In 2024 wurden 465.832 Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beauftragt. Bezogen auf die Auftrags­menge seien 1,18 Prozent der Gutachten korrigiert worden. Dies entspreche 5.531 Gutachten. Nach Aussagen des Medizinischen Dienstes Westfalen-Lippe hat dieser im Jahr 2024 insge­samt 310.583 Regelbegutachtungen in der Pflege durchgeführt. Bei 10.013 Gutachten sei dem Widerspruch durch Neubewertung der Befunde gefolgt worden. Dies entspreche rund 3,2 Pro­zent aller Regelbegutachtungen.

  1. Welche Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden für Gutachter des Me­dizinischen Dienstes in NRW durchgeführt, um die Genauigkeit der Gutachten zu verbessern?

Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 3390 (LT-Drs. 18/8671) verwiesen.

  1. Wie viele medizinische Gutachten wurden 2022 mittels eines Telefoninterviews durch den MDK in NRW durchgeführt?

Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage 3390 (LT-Drs. 18/8671) verwiesen.

  1. Welche Unterstützung bietet die Landesregierung pflegebedürftigen Personen bzw. ihren Familien, die mit der Einstufung ihrer Pflegegrade nicht einverstanden sind, ihren Anspruch geltend zu machen?

Es wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 3390 (LT-Drs. 18/8671) verwiesen.

 

MMD18-14347

 

1 https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mainz/pflege-medizinischer-dienst-pflegegrad-gutach-ten-100.html