Unbegleitete Minderjährige – Wie hoch sind die Kosten?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 873
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias vom 07.12.2022

Unbegleitete Minderjährige Wie hoch sind die Kosten?

Einem Artikel des WDR vom 11. Juli 2022 zufolge haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2021 etwa so viele Kinder und Jugendliche in Obhut genommen wie 2020. Insgesamt sank die Zahl der Schutzmaßnahmen um 0,9 Prozent auf 12.193. Allerdings gab es aufgrund von unbegleiteten Einreisen Minderjähriger aus dem Ausland deutlich mehr Inobhutnahmen.1

Die Zahl der Inobhutnahmen wegen unbegleiteter Einreisen Minderjähriger stieg 2021 gegenüber 2020 um 38,6 Prozent auf 2.490 Fälle an. Der bisherige Höchstwert bei solchen Schutzmaßnahmen stammt noch aus dem Jahre 2016, als 11.448 Fälle registriert wurden. In den meisten Fällen lag eine Überforderung eines oder beider Elternteile vor, die Schutzmaß­nahmen erforderlich machte. Hier lag die Zahl bei 4.324 Fällen.2

Knapp jede fünfte Schutzmaßnahme (18,4 Prozent) ist auf eigenen Wunsch der Kinder und Jugendlichen umgesetzt worden. In mehr als der Hälfte aller Fälle sei die Anregung von sozi­alen Diensten oder Jugendämtern gekommen. Festzuhalten ist, dass bei insgesamt 9.951 Fällen tatsächlich eine Gefährdung vorgelegen habe. In knapp 77 Prozent, also dem Großteil der Fälle wurden die Minderjährigen während der Schutzmaßnahmen in einer Einrichtung untergebracht.3

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Jahre 2022 bisher von Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen in Obhut genommen? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen der in Frage 1 in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen handelt es sich um unbegleitete Minderjährige? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  3. Für welchen Zeitraum waren die in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung im Durchschnitt untergebracht?
  4. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Inobhutnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen seit 2015 entstanden? (Bitte nach Monat und Jahr aufschlüsseln.)
  5. Aus welchen Ländern stammen die in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen seit 2015? (Bitte nach Monat, Jahr und Land aufschlüsseln.)

Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias

 

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1 Vgl. htt ps://w w w 1 . w d r . d e / n a c h r i c h t e n / n r w – j u g e n d a e m t e r – k i n d e r – j u g e n d l i c h e – o b h u t – 1 0 0 . h tml.

2 Ebenda.

3 Ebenda.


Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 873 mit Schreiben vom 6. Januar 2023 namens der Landesregierung beant­wortet.

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche wurden im Jahre 2022 bisher von Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen in Obhut genommen? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  2. Bei wie vielen der in Frage 1 in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen han­delt es sich um unbegleitete Minderjährige? (Bitte nach Monat aufschlüsseln.)
  3. Für welchen Zeitraum waren die in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen in einer Einrichtung im Durchschnitt untergebracht?

Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

IT-NRW veröffentlicht jährlich eine Statistik zu vorläufigen Schutzmaßnahmen. Die Daten für das Jahr 2022 sind noch nicht verfügbar und werden voraussichtlich im Sommer 2023 veröf­fentlich werden, sodass die Fragen 1 bis 3 zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können.

  1. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Inobhutnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen seit 2015 entstanden? (Bitte nach Monat und Jahr auf­schlüsseln.)

Der Anlage 1 können die monatlichen Kostenerstattungen nach § 89d SGB VIII an die Kom­munen seit 2017 entnommen werden. Für die Jahre 2015 und 2016 ist eine monatliche Dar­stellung aus technischen Gründen nicht möglich, sodass für diese Jahre nur der Gesamtbetrag angegeben werden kann. Im Jahr 2015 waren es 50.880.376,22 Euro und im Jahr 2016 134.438.896,16 Euro.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Auszahlungen nach § 89d SGB VIII auch Jugendhilfe-kosten deutscher unbegleiteter Minderjähriger sowie begleiteter ausländischer Kinder, Ju­gendlicher und junger Volljähriger beinhalten. Es bestehen nicht die technischen Vorausset­zungen, eine Filterung nach unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen durchzuführen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass die monatlichen Auszahlungen an die Kommunen dar­gestellt werden, eine Zuordnung zur Entstehung der Aufwendungen im Jugendamt ist nicht möglich. Die Jugendämter können Kosten bis zu vier Jahre nach Entstehung fristgerecht zur Erstattung vorlegen. In den Jahren 2015 bis zum 30.06.2017 sind zudem auch Auszahlungen für Kosten über den Belastungsausgleich des ehemaligen § 89d Abs. 3 SGB VIII enthalten.

  1. Aus welchen Ländern stammen die in Obhut genommenen Kinder und Jugendli­chen seit 2015? (Bitte nach Monat, Jahr und Land aufschlüsseln.)

Der Anlage 2 können jeweils die zehn häufigsten Herkunftsländer der in Nordrhein-Westfalen in Obhut genommenen unbegleiteten Minderjährigen seit 2015 entnommen werden. Die je­weils übrigen Herkunftsländer sind als „Sonstige“ ebenfalls dargestellt. Eine monatliche Filte­rung ist innerhalb der Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich.

 

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