Und wieder verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Traditionsunternehmens ihre Arbeit – was unternimmt Ministerin Mona Neubaur, um den Erhalt der Arbeitsplätze bei der Löwensenf GmbH zu erhalten?

Kleine Anfrage
vom 27.02.2025

Kleine Anfrage 5214

des Abgeordneten Christian Loose AfD

Und wieder verlieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eines Traditionsunternehmens ihre Arbeit was unternimmt Ministerin Mona Neubaur, um den Erhalt der Arbeitsplätze bei der Löwensenf GmbH zu erhalten?

Nach über einem Jahrhundert stehen die Produktion der bekannten Marke „Löwensenf“ in Düsseldorf und damit 54 Arbeitsplätze vor dem Aus – die Einstellung der Produktion in Nordrhein-Westfalens Landeshauptstadt ist beschlossen. Die Herstellung von jährlich rund 6.000 Tonnen Senf wird allerdings nicht aufgegeben, sondern seitens der Muttergesellschaft Develey Senf & Feinkost GmbH an andere inländische Standorte verlagert, vor allem nach Thüringen.1

Die Aufgabe des Standorts Düsseldorf der Löwensenf GmbH und der damit einhergehende Verlust von 54 Arbeitsplätzen schließen an eine offenbar nicht endend wollende Reihe von Unternehmensschließungen, Insolvenzen und Arbeitsplätze kostende Umstrukturierungen und Verlagerungen an. Mit der Löwensenf GmbH trifft es jetzt einen Betrieb der Lebensmittelbranche. Vorangegangen waren in den letzten Wochen Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen wie die KME Stolberg GmbH, Accuride Wheels in Solingen, ContiTech in Moers, Lindner Hotels, Evonik Industries, Zoo Zajac in Duisburg, Metsä Greaseproof Papers in Düren oder auch die TMD Friction Services in Essen – die nun außerdem auch ihren Entwicklungsstandort in Leverkusen schließt.2

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Hat die Landesregierung Gespräche mit der Löwensenf GmbH oder deren Muttergesellschaft aufgenommen, um den Arbeitsplatzabbau und andere Folgen der geplanten Verlagerung zu verhindern bzw. zu reduzieren?
  2. Hat die Landesregierung Gespräche mit den Belegschaftsvertretern der Löwensenf GmbH aufgenommen, um den Arbeitsplatzabbau und andere Folgen einer geplanten Verlagerung zu verhindern bzw. zu reduzieren?
  3. Welche Gründe hat das Unternehmen gegenüber der Landesregierung geäußert, die erklären, warum eine Abwanderung nach Thüringen attraktiver als der Verbleib in NRW sei?
  4. Welche Unterstützung hat die Landesregierung der Löwensenf GmbH oder deren Muttergesellschaft zukommen lassen, um einen für deren Produktionsbetrieb geeigneteren Standort in Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb mit dem Standort Thüringen zu sichern?
  5. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Welle von Betriebsschließungen und -verlagerungen, Insolvenzen und arbeitsplatzgefährdenden Umstrukturierungen von Unternehmen der im Text dieser Kleinen Anfrage genannten Größenordnung zum Stillstand kommt?

Christian Loose

 

MMD18-12998

 

1 Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/loewensenf-develey-verlagert-produktion-nach-thueringen-a-ef70c92f-7278-4fcd-a600-b6c1009ca558, abgerufen am 20.02.2025.

2 Vgl. https://www.ksta.de/region/leverkusen/stadt-leverkusen/leverkusen-wer-bei-tmd-friction-keine-zukunft-mehr-hat-951396, abgerufen am 20.02.2025.


Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie hat die Kleine Anfrage 5214 mit Schreiben vom 20. März 2025 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet.

  1. Hat die Landesregierung Gespräche mit der Löwensenf GmbH oder deren Mutter­gesellschaft aufgenommen, um den Arbeitsplatzabbau und andere Folgen der ge­planten Verlagerung zu verhindern bzw. zu reduzieren?
  2. Hat die Landesregierung Gespräche mit den Belegschaftsvertretern der Lö­wensenf GmbH aufgenommen, um den Arbeitsplatzabbau und andere Folgen ei­ner geplanten Verlagerung zu verhindern bzw. zu reduzieren?
  3. Welche Gründe hat das Unternehmen gegenüber der Landesregierung geäußert, die erklären, warum eine Abwanderung nach Thüringen attraktiver als der Verbleib in NRW sei?
  4. Welche Unterstützung hat die Landesregierung der Löwensenf GmbH oder deren Muttergesellschaft zukommen lassen, um einen für deren Produktionsbetrieb ge­eigneteren Standort in Nordrhein-Westfalen im Wettbewerb mit dem Standort Thü­ringen zu sichern?

Die Fragen 1 – 4 werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Landesregierung steht über unterschiedliche Formate in einem fortgesetzten intensiven Dialog mit der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie bietet dabei bei Bedarf auch Unterstützungsleistungen im Rahmen der Unternehmenssicherung an. Hierbei erfolgt stets ein enger Austausch mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die Inhalte dieser Gespräche sind vertraulich.

In den Fällen, in denen die Landesregierung oder die NRW.Global Business im Vorfeld von Standortverlagerungen oder -schließungen Kenntnis erlangt, kann die NRW.Global Business bei der Identifizierung eines geeigneten neuen Standortes unterstützen. Bei der Klärung von Förderfragen unterstützt NRW.Global Business zudem in enger Zusammenarbeit mit der NRW.Bank und hilft – ggf. unter Einbindung von Netzwerkpartnerinnern und -partnern wie z.B. der lokalen Wirtschaftsförderungseinrichtungen – bei evtl. bestehenden administrativen Hür­den.

  1. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Welle von Betriebsschlie­ßungen und -verlagerungen, Insolvenzen und arbeitsplatzgefährdenden Umstruk­turierungen von Unternehmen der im Text dieser Kleinen Anfrage genannten Grö­ßenordnung zum Stillstand kommt?

Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes muss oberste Priorität haben, sie ist Basis für un­seren Wohlstand. Die Landesregierung hat eine Vielzahl an Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen ergriffen, beispielsweise zur Beschleunigung von Verfahren und zur Senkung der Energiekosten. Insgesamt hat die Beschäftigung im Land im Jahr 2024 einen Rekordstand erreicht. Zu einer Marktwirtschaft gehören aber auch Strukturwandel und Verän­derungen.

Mit guten Rahmenbedingungen und Planungssicherheit unterstützen wir unsere nordrhein-westfälischen Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten. Grundsätzlich ist die Aufgabe einer Betriebsstätte und die Verlagerung an einen anderen Standort außerhalb Nordrhein-Westfa­lens eine unternehmerische Entscheidung, die die Landesregierung letztlich nicht verhindern kann. Gleichwohl kann sie durch Gespräche, Unterstützungsangebote am Standort und Auf­zeigen von Fördermöglichkeiten versuchen, Einfluss auf die Umsetzung der Unternehmens­entscheidung zu nehmen.

Um die Wettbewerbsfähigkeit und Standortfestigung von Unternehmen zu unterstützen, wer­den bei der Umsetzung der Bund-/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regiona­len Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gemäß dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP) nicht rückzahlbare Zuschüsse für arbeitssichernde oder arbeitsschaffende Investitionsvorhaben gewährt. Voraussetzung für eine Förderung nach dem RWP ist, dass die geplante Investition in einem ausgewiesenen Fördergebiet erfolgt und sich das Unternehmen aufgrund der Art der Tätigkeit in der zu fördernden Betriebsstätte den in der RWP-Richtlinie festgelegten Wirtschaftszweigen zuordnen lässt. Da Düsseldorf nicht im För­dergebiet liegt, wäre die Löwensenf GmbH von einer RWP-Förderung ausgeschlossen.

Um Betriebsschließungen zu verhindern ist u. a. auch die Übernahme einer von Schließung bedrohten Betriebsstätte förderfähig, sofern der Betrieb von einem unabhängigen Investor er­worben wird und mehr als die Hälfte der Belegschaft übernommen wird. Betriebsverlagerun­gen werden nur in Ausnahmefällen und nur innerhalb von Nordrhein-Westfalen gefördert.

Die NRW.BANK ist Bewilligungsbehörde und bietet eine umfassende Förderberatung zur RWP-Förderung, aber auch zu anderen möglicherweise in Frage kommenden Unterstützungs­programmen an.

 

MMD18-13233

Beteiligte:
Christian Loose