Kleine Anfrage 3524
der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias und Christian Loose AfD
Unterbringung von Asylsuchenden in Bochum – Nachfragen zu einer kommunalen Anfrage
Im Rahmen einer kommunalen Anfrage in Bochum ging es insbesondere um die Unterbringungssituation in den kommunalen Einrichtungen in der Stadt. Dabei war bei einigen Fragestellungen auch das zuständige Landesministerium betroffen, weshalb nicht alle Fragen vollumfänglich beantwortet werden konnten.1
An drei Standorten in Bochum (Auf der Heide 32, Bövinghauser Hellweg 94, Kemnader Straße) sind aktuell kommunale Notunterkünfte für insgesamt 580 Personen vorgesehen. Die Stadt konnte es in ihrer Antwort nicht ausschließen, dass diese Unterkünfte zukünftig als Notunterkunft (NU) oder Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes genutzt werden.
Bezüglich der Kosten für die Sicherheitsdienstleister sowie die Betreuungsdienstleister in den drei neuen kommunalen Einrichtungen war die Verwaltung der Stadt Bochum – anders als die Landesregierung bei ähnlichen Fragen – bereit konkrete Zahlen zu nennen. So wird von jährlichen Kosten in Höhe von 1,8 Mio. Euro für die Sicherheitsdienstleister ausgegangen. Umgerechnet auf die Kosten je Bewohner (bei angenommener Vollbelegung) ergibt sich ein Wert von 3.120 Euro pro Jahr. Dieser Umstand könnte ggf. auch erklären, warum sich die Landesregierung bei dieser Frage so bedeckt hält.
Bei den Betreuungsdienstleistungen ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von weiteren 1,57 Mio. Euro im Jahr – umgerechnet folglich 2.700 Euro pro Person und Jahr.
Auf die Frage, inwiefern auch die Stadt Bochum von verfrühten Zuweisungen des Landes betroffen ist, also von Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden und gemäß § 47 (1b) AsylG eigentlich bis zu 24 Monate in den ZUE verbleiben sollten, gibt die Stadt an, davon nicht betroffen zu sein.
Das ist erstaunlich, da die Verweildauer in den Landeseinrichtungen lediglich in 4 von 100 Fällen länger als 6 Monate beträgt. Da die durchschnittliche Verfahrensdauer weit darüber liegt, müsste es folglich in allen Kommunen verfrühte Zuweisungen geben, auch in Bochum.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Inwiefern gibt es nach dem Aus für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bochum-Langendreer derzeit Planungen, zusätzlich zur Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) und zur Notunterkunft (NU) in Wattenscheid weitere Landeseinrichtungen in Bochum in Betrieb zu nehmen?
- Bei den genannten drei neuen kommunalen Unterkünften in Bochum sind pro Person und Jahr (bei angenommener Vollbelegung) durchschnittlich 3.120 Euro für Sicherheitsdienstleistungen sowie 2.700 Euro für Betreuungsdienstleistungen eingeplant. Inwiefern bewegen sich die Kosten in den Landeseinrichtungen auch in diesem Kostenrahmen?
- Wie viele Personen wurden der Stadt Bochum in den Jahren 2020 bis 2023 zugewiesen, obwohl sie sich zum Zeitpunkt der Zuweisung noch im laufenden Asylverfahren befanden?
- In wie vielen dieser Fälle wurde die maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 24 Monaten in den Landeseinrichtungen nicht ausgeschöpft? (Bitte differenziert nach Jahr und Anzahl listen)
- Aus welchen Gründen ist die Planung zur Errichtung einer Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bochum-Langendreer am Ende gescheitert? (Bitte im Detail ausführen)
Enxhi Seli-Zacharias
Christian Loose
1 Vgl. Vorlage der Stadt Bochum Nr. 20240555; https://bochum .ratsinfomanagement.net/sdnetrim/20240555.pdf
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 3524 mit Schreiben vom 19. April 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung beantwortet.
- Inwiefern gibt es nach dem Aus für die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bochum-Langendreer derzeit Planungen, zusätzlich zur Landeserstaufnahme-einrichtung (LEA) und zur Notunterkunft (NU) in Wattenscheid weitere Landesein-richtungen in Bochum in Betrieb zu nehmen?
Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bochum befinden sich aktuell weiterhin in einem sehr engen und vertrauensvollen Austausch zur Entwicklung alternativer Liegenschaften auf dem Gebiet der Stadt Bochum.
- Bei den genannten drei neuen kommunalen Unterkünften in Bochum sind pro Person und Jahr (bei angenommener Vollbelegung) durchschnittlich 3.120 Euro für Sicherheitsdienstleistungen sowie 2.700 Euro für Betreuungsdienstleistungen eingeplant. Inwiefern bewegen sich die Kosten in den Landeseinrichtungen auch in diesem Kostenrahmen?
Aus Rücksichtnahme auf das aktuell laufende und weitere Vergabeverfahren der Sicherheits-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstleistungen sowie um damit verbundene Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wird von einer Angabe der durchschnittlichen Kosten pro Geflüchtetem abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der Landeseinrichtungen und der kommunalen Einrichtungen aufgrund deren unterschiedlicher Stellung im Aufnahme- und Unterbringungssystem von Geflüchteten und einer nicht vergleichbaren Betreuungs-, Sicherheits- und Angebotsstruktur nur bedingt miteinander verglichen werden können.
- Wie viele Personen wurden der Stadt Bochum in den Jahren 2020 bis 2023 zugewiesen, obwohl sie sich zum Zeitpunkt der Zuweisung noch im laufenden Asylverfahren befanden?
Aus der folgenden Übersicht können die Gesamtaufnahmezahlen für die Stadt Bochum entnommen werden:
Stadt Bochum/Jahr | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Zuweisung aus Landeseinrichtungen gem. § 50 AsylG | 12 | 30 | 239 | 246 |
Zuweisung Minderjähriger gemäß dem zu diesem Zeitpunkt noch angewendeten, hilfsweisen Zuweisungsverfahren nach §14a AsylG (die Minderjährigen wurden also in Bochum geboren oder sind zu zugewiesenen Eltern/-teilen nachgereist) | 154 | 0 | 0 | 1 |
Zuweisung unerlaubt eingereister Perso- nen nach § 15a AufenthG | 4 | 2 | 4 | 5 |
Umverteilung (aus einer anderen Stadt/Gemeinde in NRW oder einem anderen Bun- desland) | 10 | 20 | 29 | 25 |
Zuweisung mit einer Wohnsitzauflage ge- mäß § 12 a AufenthG | 15 | 14 | 10 | 104 |
Zuweisung ukrainischer Geflüchteter nach § 24 AufenthG | 0 | 0 | 205 | 37 |
Summe | 195 | 66 | 487 | 418 |
Eine nachträgliche Differenzierung der Zuweisungen aus den Landeseinrichtungen nach dem Kriterium „laufendes Asylverfahren“ wäre nur über eine manuelle Auswertung aller entsprechenden Datensätze aus der Fachanwendung Digitales Asylverfahren NRW (DiAs NRW) möglich. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich.
- In wie vielen dieser Fälle wurde die maximale Aufenthaltsdauer von bis zu 24 Monaten in den Landeseinrichtungen nicht ausgeschöpft? (Bitte differenziert nach Jahr und Anzahl listen)
Eine nachträgliche Auswertung der Verweildauern wäre nur über eine manuelle Auswertung aller entsprechenden Datensätze aus der Fachanwendung Digitales Asylverfahren NRW (DiAs NRW) möglich. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht möglich.
- Aus welchen Gründen ist die Planung zur Errichtung einer Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Bochum-Langendreer am Ende gescheitert? (Bitte im Detail ausführen)
Die Prüfung und Bewertung der verschiedenen komplexen Rahmenbedingungen hat gezeigt, dass eine zeitnahe und belastbare Entwicklung der Liegenschaft zu diesem Zweck nicht umsetzbar ist.