Kleine Anfrage 2279
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD
Veränderung des Arbeitsmarkts durch künstliche Intelligenz
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Eine McKinsey-Studie zeigt, dass bis zum Ende des Jahrzehnts fast zwölf Millionen Arbeitsplätze in den USA durch künstliche Intelligenz und andere Faktoren bedroht sind. Etwa neun Millionen Arbeitnehmer werden neue Jobs in anderen Branchen finden müssen. Am stärksten betroffen sind Bereiche wie Bürounterstützung, Kundendienst, Verkauf und Gastronomie. Niedriglohnberufe haben ein höheres Risiko, ersetzt zu werden. Gleichzeitig werden höher bezahlte Berufe in den Bereichen Gesundheitswesen, Technik und Transport voraussichtlich zunehmen. Die Verschiebung der Arbeitsnachfrage wird durch die Automatisierung von Aufgaben, den Anstieg des Online-Shoppings, die alternde Bevölkerung und Produktivitätssteigerungen in der Fertigung angetrieben. Die USA könnten diese Herausforderung meistern, wenn sie in die Umschulung gefährdeter Arbeitnehmer investieren und einen kompetenzbasierten Arbeitsmarkt fördern.1
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2279 mit Schreiben vom 4. September 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet.
- Welche Prognosen hat die Landesregierung hinsichtlich des potenziellen Arbeitsplatzverlustes in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2030 aufgrund des Einsatzes künstlicher Intelligenz?
- Welche Arbeitsplätze in welchen Branchen werden nach Auffassung der Landesregierung aufgrund des Einsatzes von künstlicher Intelligenz bis zum Jahr 2030 am stärksten betroffen sein?
Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Genaue Zahlen, wie viele Arbeitsplätze in Zukunft in Nordrhein-Westfalen durch Automatisierung wegfallen werden, lassen sich nicht aufstellen. Die Auswirkungen des Einsatzes von KI auf die Arbeitsplätze werden sehr unterschiedlich eingeschätzt. Ökonomische Prognosen und technologiedeterminierte Szenarien prägen die Debatte. Eine einheitliche Studienlage existiert aber nicht. Es gibt eine große Diskrepanz zwischen Erwartungen, Hoffnungen, Befürchtungen auf der einen und empirischer, betrieblicher Realität auf der anderen Seite. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass neben den technischen Möglichkeiten auch soziale, ökologische und ethische Abwägungen über die Verbreitung von KI und deren Geschwindigkeit entscheiden werden.
Einig sind sich die Experten aber darin, dass sich die Arbeitswelt und viele Berufsbilder stark verändern werden. Unklar ist jedoch, wie genau und ob dadurch Arbeitsplätze tatsächlich wegfallen werden. Eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)2 legt beispielsweise nahe „dass KI bislang eher eine Umorganisation von Tätigkeiten als tatsächliche Arbeitsplatzverluste auslöst“.
- Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um betroffene Arbeitnehmer gezielt auf den möglichen Arbeitsplatzverlust durch künstliche Intelligenz vorzubereiten bzw. alternative Beschäftigungsmöglichkeiten aufzuzeigen?
Um Beschäftigte und Unternehmen bei der Transformation der Arbeitswelt zu unterstützen, fördert die Landesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen. Mit den Beratungsprogrammen Transformationsberatung und Potentialberatung sowie dem Bildungsscheck und dem Förderprogramm Coach2Change unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Unternehmen und Beschäftigte in Veränderungsprozessen. Über die Programme können Bildungsbedarfe ermittelt, Qualifizierungsprozesse organisiert und Qualifizierungen gefördert sowie die Arbeitsorganisation an neue Anforderungen, wie das Arbeiten mit KI, angepasst werden. Seit dem Jahr 2021 wird mit dem Bundesförderprogramm Zukunftszentrum KI NRW – kofinanziert durch das Land Nordrhein-Westfalen – die sozialpartnerschaftliche Implementa-tion von KI-Lösungen in der Praxis gefördert. Belegschaften und Betriebe werden kostenfrei zu Veränderungsprozessen beraten und begleitet, um so langfristig die organisationale Resi-lienz zu stärken.
- Inwiefern wird die Landesregierung in die Forschung bzw. Entwicklung von künstlicher Intelligenz und verwandten Technologien investieren, um Chancen für neue Arbeitsplätze zu schaffen?
Die Landeregierung hat dazu bereits entscheidende Weichen gestellt und investiert in unterschiedliche Ansätze. Dazu sind folgende Beispiele zu benennen:
Das Lamarr-Institut ist eines von sechs Kompetenzzentren in Deutschland, das vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund zunächst bis 2028 mit rund 126 Millionen Euro gefördert wird. Durch die interdisziplinäre Forschungsarbeit mit konkreten Anwendungsgebieten, wie in der industriellen Produktion, werden Potentiale für neue Arbeitsplätze geschaffen.
Mit dem Kompetenzzentrum KI.NRW verfügt Nordrhein-Westfalen über eines der größten und leistungsstärksten Netzwerke zum Themenbereich künstliche Intelligenz. Wesentliche Schwerpunkte sind neben der Beratung von KMU und der Etablierung sicherer KI auch die Aus- und Weiterbildung sowie die KI-Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Mit dem Programm „Pakt für Informatik 2.0“ fördert die Landesregierung außerschulische Projekte, in denen die Digitalisierungs- und Informatikkompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den Schwerpunkten „Programmieren“ und „Algorithmen“ gestärkt werden sollen. Der 2. Förderaufruf, der Ende dieses Jahres veröffentlicht werden soll, wird um den Bereich „Künstliche Intelligenz (KI)“ als Querschnittsthema ergänzt. Mit diesem Programm leistet die Landesregierung einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Darüber hinaus kann beispielsweise mit dem Programm „Mittelstand Digital & Innovativ ein externer Dienstleister zur Analyse und Umsetzung digitaler Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren beauftragt werden. Digi-tal-Coaches unterstützen Einzelhändlerinnen und Einzelhändler dabei, ihre individuelle Digitalstrategie zu entwickeln und umzusetzen.
Die Förderlinie des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft „Künstliche Intelligenz / Maschinelles Lernen (KI/ML)“ umfasst zum einen das Förderformat „KI-Starter“, bei dem Nachwuchsforschende nach Abschluss ihrer Promotion ein eigenes Forschungsvorhaben im Bereich KI/ML umsetzen und so die Möglichkeit erhalten sollen, sich für eine weitere akademische Karriere zu qualifizieren. Zum anderen umfasst die Förderlinie das Graduiertenkolleg „Trust-worthy AI for Seamless Problem solving: Next generation Intelligence Joins Robust Data Analysis“ (kurz: „Data NInJA“), bei dem standortübergreifende Promotionstandems einen Beitrag im Bereich der KI-Grundlagenforschung im Kontext einer Trustworthy AI („vertrauensvollen KI“) leisten.
- Inwieweit wird die Landesregierung Bildungs- und Weiterbildungsprogramme entwickeln, um die digitalen Kompetenzen der Arbeitnehmer zu stärken bzw. sie auf den Umgang mit künstlicher Intelligenz vorzubereiten?
Der Weiterbildungsbedarf in diesem Themenfeld ist komplex und einer dynamischen Entwicklung unterworfen. Die Verantwortung für die Auswahl der bedarfsangepassten beruflichen Weiterbildungen liegt bei den Unternehmen und ihren Beschäftigten. Mit dem Bildungsscheck unterstützt Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Der Bildungsscheck ist finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, maximal jedoch 500 Euro. Bürger und Bürgerinnen können den Scheck im Rahmen einer Beratung erhalten. Auch Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden können den Scheck für ihre Mitarbeitenden bekommen. Von den im Jahr 2022 ausgegebenen Bildungsschecks wurden 5% für Weiterbildungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung der betrieblichen Arbeitsbedingungen geplant. Darüber hinaus sind Aus- und Weiterbildung sowie die KI-Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtige Schwerpunktthemen des Kompetenzzentrums KI.NRW.
2 A. Milanez (2023). The impact of AI on the workplace: Evidence from OECD case studies of AI im-plementation. https://doi.org/10.1787/2247ce58-en