Kleine Anfrage 3746
der Abgeordneten Sven W. Tritschler, Dr. Martin Vincentz, Markus Wagner und Zacharias Schalley AfD
Verfügbarkeit und Koordinierung von Polizeikräften zwischen den Ländern und dem Bund?
Die Landesregierung führt in Drs. 18/8190 in der Antwort auf Frage 5 aus:
„Über die Verfügbarkeit von Polizeikräften anderer Länder und des Bundes liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Alarm-Einsatzhundertschaften sind bei der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vorhanden.“
In der Antwort auf Frage 4 schreibt die Landesregierung:
„Aufgrund der kräfteintensiven Einsätze wurden zur Unterstützung auch Kräfte der Bereitschaftspolizei des Landes Hamburg angefordert, welche dem Polizeipräsidium Köln zugewiesen wurden.“
Die der vorgenannten Drucksachennummer zugrundliegende Kleine Anfrage war eine Nachfrage auf die Drs. 18/6459. In dieser führt die Landesregierung zu Frage 3 aus:
„Zur Bewältigung der landesweiten polizeilichen Einsatzlage am 16. September 2023 wurden alle verfügbaren Einheiten der Bereitschaftspolizei (BP) und der Alarmeinheiten sowie verfügbare auswärtige Unterstützungskräfte der BP aus Hamburg eingesetzt.“
Dabei werden Alarmeinheiten und auch die Bereitschaftspolizei aus Hamburg erwähnt.
Die Landesregierung kann zwar nicht sagen, wie die Auslastung der Bereitschaftspolizeien der anderen Länder und des Bundes ausfällt, war aber in der Lage, Kräfte aus Hamburg anzufordern. Es muss also irgendeinen Hinweis gegeben haben, dass diese verfügbar sind. Es ist wichtig einmal transparent zu machen, wie Polizeikräfte zwischen den Ländern und dem Bund über Landesgrenzen hinweg allokiert, organisiert und koordiniert werden. Gerade bei Großlagen, z. B. G-20-Gipfeln, werden Einheiten aus allen Polizeien in Deutschland zusammengezogen und eingesetzt.
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie wird der Einsatz von Polizeikräften insbesondere der Bereitschaftspolizei, aber auch anderer Einheiten wie Spezialeinheiten, zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund mit Blick auf die Anforderung, die Meldung freier Einheiten und deren Allokation koordiniert und organisiert?
- Woher wusste die Landesregierung, dass Kräfte der Hamburger Bereitschaftspolizei am Tag des Marschs für das Leben zur Verfügung stehen?
- Was versteht die Landesregierung unter Alarmeinheiten, wie in Drs. 18/6459 erwähnt?
- In welchem Umfang kann die Landesregierung Polizeieinheiten aus Mitgliedstaaten der EU anfordern und einsetzen?
- In welchem Umfang stellt der Bund Mittel für die Finanzierung der Bereitschaftspolizei seit dem Jahr 2019 bereit? Wir bitten hierbei um die Nennung der Titel, den finanziellen Umfang und den Verwendungszweck.
Sven W. Tritschler
Dr. Martin Vincentz
Markus Wagner
Zacharias Schalley
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3746 mit Schreiben vom 27. Mai 2024 namens der Landesregierung beantwortet.
- Wie wird der Einsatz von Polizeikräften insbesondere der Bereitschaftspolizei, aber auch anderer Einheiten wie Spezialeinheiten, zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund mit Blick auf die Anforderung, die Meldung freier Einheiten und deren Allokation koordiniert und organisiert?
Soweit eigene Kräfte insbesondere der Bereitschaftspolizei (BP) oder der Spezialeinheiten für die Bewältigung von Einsatzlagen nicht bzw. nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können die Länder oder der Bund ein Unterstützungsersuchen an andere Länder und den Bund stellen. Diese prüfen die Verfügbarkeit ihrer Kräfte insbesondere auch vor dem Hintergrund eigener Einsatzlagen und teilen dem um Unterstützung ersuchenden Land oder dem Bund mit, ob eine (auch teilweise) Unterstützung gewährt werden kann. Sodann werden die Kräfte im angebotenen Umfang angefordert.
- Woher wusste die Landesregierung, dass Kräfte der Hamburger Bereitschaftspolizei am Tag des Marschs für das Leben zur Verfügung stehen?
Die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg hat dem Ministerium des Innern auf konkrete Nachfrage die mögliche Unterstützung durch Kräfte der BP mitgeteilt.
- Was versteht die Landesregierung unter Alarmeinheiten, wie in Drs. 18/6459 erwähnt?
Alarmeinheiten sind Kräfte aus anderen Organisationsbereichen der Polizei Nordrhein-Westfalen als der BP, die im Bedarfsfall zur Bewältigung von Einsätzen aus besonderem Anlass insbesondere die Einheiten der BP verstärken. Sie sind für diese Aufgabe fortgebildet und ausgestattet und werden grundsätzlich bei planbaren Anlässen eingesetzt.
- In welchem Umfang kann die Landesregierung Polizeieinheiten aus Mitgliedstaaten der EU anfordern und einsetzen?
Die Möglichkeiten der Anforderung und des Einsatzes von Polizeikräften aus EU-Mitgliedsstaaten richten sich nach den im Einzelfall bestehenden binationalen Verträgen und Abkommen i. V. m. § 8 Abs. 3 des Gesetzes über die Organisation und die Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (POG NRW). Exemplarisch genannt werden kann hier das Schengener Durchführungsübereinkommen, der Beschluss 2008/615/JI des Rates (Ratsbeschluss Prüm) vom 23.06.2008 oder der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit und die Zusammenarbeit in strafrechtlichen Angelegenheiten. Art und Umfang der Unterstützungsleistungen richten sich zudem nach Ziel und Anlass und reichen von Fortbildungszwecken über gemeinsame Streifen bis hin zu Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen.
- In welchem Umfang stellt der Bund Mittel für die Finanzierung der Bereitschaftspolizei seit dem Jahr 2019 bereit? Wir bitten hierbei um die Nennung der Titel, den finanziellen Umfang und den Verwendungszweck.
Die Landesregierung trifft zum Haushalt des Bundes keine Aussagen.