Vergabe bei der Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung

Kleine Anfrage
vom 03.11.2021

Kleine Anfrage 6089des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 03.11.2021

 

Vergabe bei der Beauftragung von Rechtsanwälten zur Prozessvertretung

Bei Rechtsstreitigkeiten des Landes, der Gemeinden, der Kreise oder sonstiger Behörden bedient sich die öffentliche Verwaltung teilweise der Heranziehung externer Expertise durch Rechtsanwälte. Insbesondere spezielle Rechtsmaterie wie bspw. Patent- oder Urheberrechte bedürfen häufig der Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte.

In der Antwort der Landesregierung (Drs. 17/15274) zur Kleinen Anfrage (Drs. 17/15155) vom 09. September 2021 erklärte die Landesregierung, dass in knapp 800 Verfahren (Eil- und Hauptsacheverfahren) von insgesamt knapp 1.073 Verfahren mit Bezug zur Coronaverordnung vor der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit Rechtsanwälte von den Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen mandatiert wurden.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Nach welchen Vorgaben und Ausschreibungsmodalitäten richtet sich die Vergabe der Aufträge zur Mandatierung von Rechtsanwälten durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen?
  2. Welche Kriterien werden von der Landesregierung bei der Auswahl von Rechtsanwälten regelmäßig herangezogen, um eine interessensgerechte Vertretung zu gewährleisten?
  3. Wie häufig mandatierten die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen Rechtsanwälte in den Jahren von 2010 bis 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y, Auftraggeber und Streitwert)
  4. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die unter der Frage 3 mandatierten Verfahren und Rechtsanwälte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Gerichtsbarkeit und Instanz sowie Streitwert des Verfahrens)
  5. Werden die Mandatierungen von Rechtsanwälten nach dem RVG oder nach sonstigen Vergütungsvereinbarungen abgerechnet? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Vergütungsvereinbarungen bzw. RVG-Mandatierungen zwischen 2015 und 2020)

Thomas Röckemann

 

Anfrage als PDF


Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6089 mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsi­denten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Kleine Anfrage bezieht sich zeitlich und inhaltlich auf einen sehr weiten Fragenkontext. Dieser wird für die Beantwortung dahingehend verstanden, dass die Beauftragung von Rechts­anwälten für Gerichtsverfahren („Prozessvertretung“) erfragt ist. Eine zentrale Erfassung die­ser Mandatierungen erfolgt in den Ressorts nicht, so dass diese händisch erfasst werden müs­sen. Dies ist insbesondere für die vorangegangenen Legislaturperioden durch die Umressor-tierung mit einem ganz erheblichen Aufwand verbunden. Eine Beantwortung war innerhalb der für Kleine Anfragen vorgegebenen Antwortfristen nicht möglich. Entsprechend der Spruchpra­xis des Verfassungsgerichtshofes NRW (Urt. v. 29.01.2020, 5/18, Rn. 100) war daher eine Eingrenzung der Antwort möglich. Diese ist in der Weise erfolgt, dass der zeitliche Horizont auf die derzeitige Legislaturperiode (ab Juli 2017), der inhaltliche Umfang auf die Ebene der Landesregierung begrenzt wird und Klammerzusätze nicht betrachtet werden.

  1. Nach welchen Vorgaben und Ausschreibungsmodalitäten richtet sich die Vergabe der Aufträge zur Mandatierung von Rechtsanwälten durch Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen?

Die Beauftragung von Rechtsanwälten in Gerichtsverfahren unterliegt nach § 116 Absatz 1 Nr. 1a GWB (in Verbindung mit § 1 Absatz 2 UVgO) nicht dem Vergaberecht. Rechtsanwälte kön­nen daher im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes ohne ein formalisiertes Auswahlver­fahren beauftragt werden.

  1. Welche Kriterien werden von der Landesregierung bei der Auswahl von Rechts­anwälten regelmäßig herangezogen, um eine interessensgerechte Vertretung zu gewährleisten?

Die Kriterien zur Auswahl von Rechtsanwälten für gerichtlichen Verfahren sind im jeweiligen Einzelfall zu treffen. Maßgeblich können Prozesserfahrung im jeweiligen Rechtsgebiet, fachli­che Eignung und Spezialisierungen oder vergleichbare Kriterien sein.

  1. Wie häufig mandatierten die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen Rechts­anwälte in den Jahren von 2010 bis 2020? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Art des Verfahrens gemäß PEBB§Y, Auftraggeber und Streitwert)
  2. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die unter der Frage 3 mandatierten Verfah­ren und Rechtsanwälte? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Gerichtsbarkeit und In­stanz sowie Streitwert des Verfahrens)

Die Fragen 3 und 4 werden zur besseren Übersicht zusammen in der beigefügten Tabelle (Anlage 1) beantwortet.

  1. Werden die Mandatierungen von Rechtsanwälten nach dem RVG oder nach sons­tigen Vergütungsvereinbarungen abgerechnet? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Vergütungsvereinbarungen bzw. RVG-Mandatierungen zwischen 2015 und 2020)

Die Abrechnung von Rechtsdienstleistungen in Gerichtsverfahren erfolgt entweder nach Maß­gabe des Gegenstands-/ Streitwertes oder nach Maßgabe einer individuellen Vereinbarung.

 

Antwort samt Anlage als PDF