Kleine Anfrage 2297
der Abgeordneten Dr. Martin Vincentz und Andreas Keith AfD
Vergleichsstudie zu DV-Systemen zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) NRW
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2,6 Millionen Euro für externe Berater, Gutachter und (Meinungs-)Forschungsaufträge ausgegeben.
In der Antwort auf Frage 2 der Kleinen Anfrage 18/4467 listet die Landesregierung zwar die einzelnen Projekte des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf, für die externe Berater oder Gutachter beauftragt wurden. Sie bleibt allerdings Antworten zu z. B. einzelnen Kostenpunkten oder Auftragnehmern weiter schuldig.
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 2301 mit Schreiben vom 6. September 2023 namens der Landesregierung beantwortet.
- Welcher externe Berater hat den Zuschlag für das Projekt „Vergleichsstudie zu DV-Systemen zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) NRW“ erhalten?
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (HRB 1981) hat den Zuschlag erhalten.
- Wie hoch waren die Kosten des externen Beraters für die o.g. Vergleichsstudie? Die Gesamtkosten der Studie betrugen 137.808,00 EUR (brutto),
- In welchen weiteren Projekten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat der externe Berater seit 2017 entgeltlich mitgewirkt?
Der externe Berater hat an keinem weiteren Projekt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitgewirkt.
- Zu welchem Zweck wurde die Vergleichsstudie zu DV-Systemen zur Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Auftrag gegeben?
Ziel der Evaluation war es, das bisherige, elektronische Informationssystem mit anderen DV-Systemen, die einen ähnlichen Leistungs- und Funktionsumfang aufweisen und Standardlösungen, die ggf. angepasst werden können, zu vergleichen. Dabei sollten neben der Leistungsfähigkeit der Systeme, insbesondere auch deren direkte und indirekte Kosten analysiert und bewertet werden.
In der Vorbereitung auf die Umsetzung einer weiteren ESF-Förderphase sollte die Studie Anhaltspunkte zur Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit der in Nordrhein-Westfalen eingesetzten Software zur Abwicklung von Förderprogrammen liefern.
Sofern beispielsweise in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ein Handlungsbedarf bzw. Chancen zur Kostenreduzierung festgestellt werden sollten, sollten auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit abgeleitet werden. Dies hätte sowohl die Ablösung durch ein wirtschaftlich und funktional besseres System bedeuten können oder auch die Weiterentwicklung des bestehenden DV-Systems als die ökonomischere Variante.
Da eine unabhängige Bewertung des DV-Systems gewünscht war, musste eine externe Beauftragung erfolgen.
- Welche konkreten Maßnahmen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus den Ergebnissen der Vergleichsstudie abgeleitet?
- Weiterführung des bereits für die Förderphasen vor 2021-2027 entwickelten und eingesetzten Systems
- Nutzung weiterer Synergieeffekte in der Zusammenarbeit der beiden großen Strukturfonds ESF und EFRE