Kleine Anfrage 2784
der Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias AfD
Vermehrt Pro-Palästina-Demos in NRW – Was sind die Fakten?
Am Abend des Montags, 16. Oktober 2023, kam es in Kleve zu einer Demonstration von mehreren Palästina-Sympathisanten. Diese soll erst im Verlauf des Tages angemeldet worden sein und verursachte einen Großeinsatz der Polizei. Es seien in etwa 60 Teilnehmer bei der Demonstration mitgelaufen. Aufgrund dessen, dass in anderen Städten, beispielsweise in Hamburg, Pro-Palästina-Demonstrationen wegen vermehrten körperlichen Auseinandersetzungen verboten wurden, habe im Vorhinein eine Abwägung stattgefunden, wobei man zu dem Schluss kam, das man die Demonstrationen aufgrund des Grundrechts der Versammlungsfreiheit nicht verbieten könne.1
Die Demonstranten trafen sich am Koekkoekplatz, liefen von dort durch mehrere Straßen und die Fußgängerzone und um dann im Anschluss eine Kundgebung zu halten. Es konnten Schilder mit Phrasen wie „Free Palestine“2 oder „We will Return“3 gesehen werden. Die Polizei war mit einem großen Aufgebot an Einsatzkräften vor Ort und habe versucht, einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung sicherstellen zu können. Es habe insgesamt keine Zwischenfälle gegeben und es wurden auch keine Gegendemonstranten gesichtet.
Durch den Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober soll es deutschlandweit immer wieder zu pro-palästinensischen Veranstaltungen gekommen sein, die in vielen Fällen Festnahmen wegen körperlicher Auseinandersetzungen mit sich brachten. Der Veranstalter dieser Demonstration in Kleve beschreibt, dass er versucht habe, die Wahrnehmung der Menschen bezüglich dieses Themas zu verändern. Dabei kritisiert er verschiedene Aspekte, wie beispielsweise die abgeschnittene Versorgung des Gaza-Streifens oder Verletzungen der Menschenrechtskonvention. Nun wolle er jeden Freitag die Demo in Kleve organisieren und insgesamt weitere Veranstaltungen diesbezüglich planen.4
Wir fragen daher die Landesregierung:
- Wie viele dieser Pro-Palästina-Demonstrationen hat es bis jetzt in NRW gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Anzahl der Teilnehmer.)
- Zu wie vielen Straftaten kam es anlässlich der unter Frage 1 abgefragten Demonstrationen?
- Bei wie vielen dieser Demonstrationen kam es zu Festnahmen aufgrund jeglicher Straftaten? (Bitte nach Ort, Delikt, Anzahl der Festnahmen sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
- Wie hoch sind die Einsatzkosten, die durch die für diese Demonstrationen gebrauchten Polizeikräfte verursacht wurden?
- Sieht die Landesregierung aufgrund der gemeldeten Vorfälle von Ausschreitungen bei solchen Demonstrationen Grund zum Anlass des Verbots dieser Demos?
Markus Wagner
Enxhi Seli-Zacharias
2 Ebenda.
3 Ebenda.
4 Ebenda.
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2784 mit Schreiben vom 24. November 2023 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration beantwortet.
- Wie viele dieser Pro-Palästina-Demonstrationen hat es bis jetzt in NRW gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Ort und Anzahl der Teilnehmer)
Im Zeitraum vom 07.10.2023 bis 16.11.2023 (Stand: 16.11.2023, 08:00 Uhr) wurden insgesamt 128 Pro-Palästinensische Versammlungen in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
- Zu wie vielen Straftaten kam es anlässlich der unter Frage 1 abgefragten Demonstrationen?
Straftaten, die aus dem Versammlungsgeschehen heraus begangen werden, werden nicht automatisiert erfasst. Zu der Erhebung dieser Daten müssten alle Kreispolizeibehörden angefragt und die Ergebnisse der Erhebung anschließend händisch ausgewertet werden. Dies ist in der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht möglich.
- Bei wie vielen dieser Demonstrationen kam es zu Festnahmen aufgrund jeglicher Straftaten? (Bitte nach Ort, Delikt, Anzahl der Festnahmen sowie Tätermerkmalen wie Alter, Geschlecht und Nationalität aufschlüsseln und bei Deutschen die Mehrfachstaatsangehörigkeit extra ausweisen.)
Im Sachzusammenhang kam es mit Stand 10.11.2023, 08:00 Uhr bei einer Versammlung zu Festnahmen.
- Wie hoch sind die Einsatzkosten, die durch die für diese Demonstrationen gebrauchten Polizeikräfte verursacht wurden?
Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Gesamtkosten, die im Zusammenhang mit polizeilichen Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, grundsätzlich nicht erhoben.
- Sieht die Landesregierung aufgrund der gemeldeten Vorfälle von Ausschreitungen bei solchen Demonstrationen Grund zum Anlass des Verbots dieser Demos?
Die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gehören zu den elementaren Gewährleistungen unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates. Ein Verbot einer Demonstration kann nur als ultima ratio erfolgen. Bloße Vermutungen eines unfriedlichen Verlaufs reichen für ein Verbot nicht aus. Vielmehr müssen tragfähige Anhaltspunkte vorliegen, dass die Versammlung hinsichtlich anzeigender Person, Teilnehmerkreis, Teilnehmerzahl und Thema mit Versammlungen vergleichbar ist, bei denen es zu sicherheitsrelevanten Ereignissen kam. Die Landesregierung beobachtet das Versammlungsgeschehen genau und wird die im Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um insbesondere antisemitische Eskalationen zu unterbinden.