Kleine Anfrage 1648des Abgeordneten Thomas Röckemann vom 25.10.2018
Vernetzung von Fangruppen mit politischem Extremismus
Gewaltbereite Fangruppen, wie Ultras und Hooligans, besonders im Profi-Fußball, verknüpfen ihre Gewaltbereitschaft häufig mit einer politischen Ideologie. Das bekannte Bild vom Nazi-Hooligan ist spätestens seit den „Hooligans gegen Salafisten“ weit verbreitet. Weniger bekannt ist allerdings die Vernetzung der Ultras-Szene mit ebenfalls gewaltbereiten Linksextremisten. Dabei machen sich die linksextremen Ultras die Parolen anderer linksextremer Organisationen, wie der Antifa, zu eigen und haben häufig ein linkes Selbstverständnis.1
So haben Ultras des Vereins Werder Bremen in der Fankurve beim Spiel am 16.9.18 gegen den 1. FC Nürnberg ein Transparent mit einer Deutschland diffamierenden und wüst beschimpfenden Parole entrollt. Dies wurde von der Deutschen Welle als „wichtige und richtige Aktion“ bezeichnet.2
Auch in nordrhein-westfälischen Vereinen gibt es Ultra-Gruppierungen, die sich als links verstehen, wie etwa die „Ultras Gelsenkirchen“.3 Teilweise kommt es zwischen den politisierten, gewaltbereiten Fangruppen auch zu Auseinandersetzungen, auch wenn man demselben Verein verbunden ist, wie etwa der Konflikt zwischen linken Düsseldorfer Ultras und rechten Hooligans.4
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung von Fangruppen mit politischem Extremismus?
2. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Rechtsextremismus?
3. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Linksextremismus?
4. Wie erfolgt die Einordnung von Fangruppen in Bereiche des politischen Extremismus?
5. Wie groß ist das personelle Potential von Fangruppen mit Bezügen zum politischen Extremismus?
Thomas Röckemann
2 https://www.journalistenwatch.com/2018/09/19/wichtig-ard-deutschland/
3 https://www1.wdr.de/sport/fussball/fans-vereine-100.html
4 http://www.spiegel.de/sport/fussball/fussball-fortuna-duesseldorf-ultras-und-hooligans-a-961987.html
Nachfolgend die Antwort der Landesregierung, verfasst am 22.11.2018
Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 1648 mit Schreiben vom 22. November 2018 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung von Fangruppen mit politischem Extremismus?
Ultras und Hooligans strahlen in viele Bereiche der Jugend- und Subkultur aus. Dazu gehören auch Vermischungen mit extremistischen Szenen, bei denen Sportveranstaltungen als Plattform für die meist diffusen politischen Anschauungen genutzt werden und auch die Konfrontation zum jeweiligen Gegner gesucht wird. Fangruppen sind kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen.
Für den „NRW-Jahresbericht Fußball der Saison 2017/18 der Landesinformationsstelle Sporteinsätze“ wurde auch in der Saison 2017/18 in Nordrhein-Westfalen ein Dateien-Abgleich des INPOL-Bestandes vorgenommen, um die Schnittmenge der dort erfassten Angehörigen der Fußballstörerszenen („Gewalttäter Sport“) aller Fußballligen mit Angehörigen der politisch motivierten Szenen darzustellen. Danach sind 66 (Saison 2016/2017: 79) Personen der bundesweit erfassten „Gewalttäter Sport“ der nordrhein-westfälischen Vereine dem rechtsmotivierten Bereich zuzurechnen. Das entspricht einem Anteil von ca. 1,7 % (Saison 2016/2017: 2,2 %).
34 (Saison 2016/2017: 32) Personen der bundesweit erfassten „Gewalttäter Sport“ der nordrhein-westfälischen Vereine sind dem linksmotivierten Bereich zuzurechnen. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,9 % (Saison 2016/2017: 0,9 %).
2. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Rechtsextremismus?
3. Bei welchen Fangruppen von nordrhein-westfälischen Sportvereinen gibt es Verbindungen zum Linksextremismus?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Frage 2 und 3 zusammen beantwortet.
Der Landesregierung liegen keine Informationen über strukturelle Verbindungen von Fangruppen nordrhein-westfälischer Sportvereine in den Rechts- oder Linksextremismus vor. Darüber hinaus hat die Landesregierung Kenntnis von einzelnen Angehörigen der rechts- oder linksextremistischen Szene, die auch einzelnen Fangruppen angehören. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen.
4. Wie erfolgt die Einordnung von Fangruppen in Bereiche des politischen Extremismus?
Der Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, den politischen Extremismus zu beobachten. Fangruppen sind kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen.
5. Wie groß ist das personelle Potential von Fangruppen mit Bezügen zum politischen Extremismus?
Zum Personenpotenzial liegen der Landesregierung keine belastbaren Informationen vor.