Vernichten oder Verimpfen? Was passierte mit den Impfdosen nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums?

Kleine Anfrage

Kleine Anfrage 256
des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz vom 02.08.2022

 

Vernichten oder Verimpfen? Was passierte mit den Impfdosen nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums?

Mehreren Meldungen zufolge haben 150.000 Impfdosen im NRW-Zentrallager am vergangenen Wochenende das Haltbarkeitsdatum überschritten.1 Die Kreise und Städte seien bereits aufgefordert worden, Impfstoff für die kommunalen Impfangebote vorerst vom Land zu beziehen statt vom Bund, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage.

Normalerweise dient das Landeslager nur noch als Notfallreserve zur Überbrückung von Engpässen. Außerdem wolle das Land versuchen, Impfstoff an den Bund zurückzugeben.2 Die EU-Kommission habe mit Beschluss vom 1. Juli zwar „die Haltbarkeit von sechs auf neun Monate verlängert“, berichtete am Freitag eine Sprecherin des NRW-Gesundheitsministeriums. Aber es sei noch immer nicht geklärt, „ob diese Verlängerung auch rückwirkend für bereits gelagerten Impfstoff gilt“.3

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele Impfdosen sind seit Beginn des Jahres 2022 in NRW vernichtet worden?
  2. Wie viele Impfdosen überschreiten im Jahr 2022 ihr Haltbarkeitsdatum und müssen infolgedessen vernichtet werden?
  3. Wie viele Impfdosen wurden trotz Überschreiten des bei dem Erwerb ausdrücklich ausgewiesenen Haltbarkeitsdatums verimpft?
  4. Wie viele Impfdosen plant die Landesregierung im Jahr 2022 zu kaufen?

Dr. Martin Vincentz

 

Anfrage als PDF

 

1 https://www.wn.de/nrw/ratselraten-um-impfdosen-geht-weiter-2606074?pid=true

2 https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-impfstoff-vernichtet-verfall-100.html

3 https://www.wn.de/nrw/verwirrung-um-knapp-150-000-impfdosen-2603337?pid=true


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 256 mit Schreiben vom 29. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet.

  1. Wie viele Impfdosen sind seit Beginn des Jahres 2022 in NRW vernichtet worden?

Die Belieferung der kommunalen Impfstellen und der anderen Leistungserbringer erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich über das Regelsystem des Bundes (Apotheken, Großhandel). Informationen zu bereits verfallenen und entsorgten sowie zu vom Verfall bedrohten SARS-CoV-2-Impfstoffen liegen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) somit ausschließlich für die Impfstoffnotfallreserve des Landes vor.

Obgleich das Land versucht, vom Verfall bedrohte Impfstoffe durch Abgabe an die Kreise und kreisfreien Städte noch vor dem Erreichen des ausgewiesenen Verwendbarkeitsdatums zu verimpfen, sind im Jahr 2022 in der Impfstoffnotfallreserve des Landes insgesamt 18.918 Impfdosen des Impfstoffes der Firma BioNTech sowie 149.550 Impfdosen des Impfstoffes der Firma Novavax aufgrund der geringen Nachfrage verfallen. Nach Erreichen des ausgewiesenen Verwendbarkeitsdatums erfolgt in Abstimmung mit dem Bund als Eigentümer der Impfstoffe grundsätzlich eine sachgerechte Entsorgung.

  1. Wie viele Impfdosen überschreiten im Jahr 2022 ihr Haltbarkeitsdatum und müssen infolgedessen vernichtet werden?

Aktuell (Stand 22.08.2022) lagern in der Impfstoffnotfallreserve des Landes mit ausgewiesenem Verwendbarkeitsdatum bis zum Ende des Jahres 2022 noch 1.020 Impfdosen des Herstellers BioNTech. Auch hier wird versucht, diese über die Kreise und kreisfreien Städte vor dem Erreichen der Verfallsgrenze rechtzeitig zu verimpfen.

  1. Wie viele Impfdosen wurden trotz Überschreiten des bei dem Erwerb ausdrücklich ausgewiesenen Haltbarkeitsdatums verimpft?

Das Impfgeschehen in Nordrhein-Westfalen ist auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte organisiert. Das Land gibt den Rahmen über entsprechende Erlasse zur Organisation des Impfgeschehens vor. Die Umsetzung vor Ort erfolgt eigenverantwortlich durch die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kreisen und kreisfreien Städten. Dies betrifft auch die Einhaltung von organisatorischen Vorkehrungen im Hinblick auf eine sichere Anwendung der Impfstoffe sowie die Einhaltung arzneimittelrechtlicher Vorgaben.

Vor diesem Hintergrund sind dem MAGS lediglich Einzelfälle bekannt geworden, in denen Impfstoff nach Überschreiten des ausgewiesenen Verwendbarkeitsdatums verabreicht wurde, wie z. B. im Januar 2022 in Köln. Eine zentrale abschließende Erfassung solcher Fälle, insbesondere der konkreten Anzahl an betroffenen Personen, erfolgt jedoch seitens des MAGS nicht.

  1. Wie viele Impfdosen plant die Landesregierung im Jahr 2022 zu kaufen?

Die Beschaffung und kostenlose Bereitstellung von SARS-CoV-2-Impfstoffen erfolgt ausschließlich durch den Bund bzw. die Europäische Union.

 

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