Vernichtung von Schutzmasken durch die Landesregierung

Kleine Anfrage
vom 06.12.2023

Kleine Anfrage 3006

der Abgeordneten Christian Loose und Dr. Hartmut Beucker AfD

Vernichtung von Schutzmasken durch die Landesregierung

Die Rheinische Post berichtet am 01.11.2023 darüber, dass die Landesregierung medizinisches Schutzausrüstung, wie z. B. Masken, im Wert von 33,3 Millionen Euro verbrennen lassen wird, weil die Haltbarkeit der Artikel abgelaufen ist. Dieses Schutzmaterial war im Rahmen der Corona-Pandemie beschafft worden. Es scheint sich dabei nur um Material zu handeln, das im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf gelagert wird. Darüber hinaus wird dort wohl auch noch Material des Bundes gelagert. Bei den anderen Bezirksregierungen des Landes sind wohl weitere Lager für Schutzausrüstung vorhanden. 1

Wir fragen daher die Landesregierung:

  1. In welchem Umfang hat die Landesregierung Schutzausrüstung, die im Rahmen der Corona-Pandemie beschafft wurde, vernichtet bzw. plant sie deren Entsorgung? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Bezirksregierungen und Kommunen, sofern diese Schutzausrüstung im Auftrag der Landesregierung verwahren.)
  2. In welchem Umfang übernimmt die Landesregierung die Entsorgung von Schutzausrüstung für den Bund?
  3. Welche Kosten entstehen dem Land Nordrhein-Westfalen für die Entsorgung von Schutzausrüstung? (Wir bitten auch hier um eine sinnhafte Aufschlüsselung zwischen Bund, Bezirksregierungen und Kommunen.)
  4. Warum hat die Landesregierung die Schutzausrüstung nicht an Hilfsorganisationen, Krankenhäuser, andere staatliche Ebenen etc. abgegeben?
  5. Zu welchen Konditionen hat die Landesregierung Schutzausrüstung aus ihren Lagern in der Vergangenheit an Dritte, z. B. Krankenhäuser, Hilfsorganisationen, andere staatliche Ebenen, abgegeben?

Christian Loose

Dr. Hartmut Beucker

 

MMD18-7221

 

1 https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-corona-schutzausruestung-fuer-ueber-33-millionen-euro-wird-verbrannt_aid-100665155 abgerufen am 08.11.2023


Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3006 mit Schreiben vom 3. Januar 2024 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsi­denten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

  1. In welchem Umfang hat die Landesregierung Schutzausrüstung, die im Rahmen der Corona-Pandemie beschafft wurde, vernichtet bzw. plant sie deren Entsor­gung? (Wir bitten um eine Aufschlüsselung nach Bezirksregierungen und Kom­munen, sofern diese Schutzausrüstung im Auftrag der Landesregierung verwah­ren.)

Es wird auf den Bericht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) für den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 14. August 2023 (Vorlage 18/1458) ver­wiesen. Darin wurde über den bisherigen Stand der Entsorgung und über die vom MAGS ge­plante Entsorgung nicht mehr nutzbarer Schutzausrüstung sowie der davon konkret betroffe­nen Mengen informiert. Die Lagerung dieser nicht mehr nutzbaren Schutzausrüstung erfolgt in Lagern des MAGS, die durch die Bezirksregierungen verwaltet werden. Die Bestandsfüh­rung erfolgt zentral. Die Entsorgung dieser nicht mehr nutzbaren Schutzausrüstung wurde in­zwischen veranlasst und wird nach aktuellem Sachstand voraussichtlich Ende Januar 2024 vollständig abgeschlossen sein.

Die für die Beschäftigten der jeweiligen Ressorts beschafften Masken wurden und werden als einzige in den Ressorts verfügbare Schutzausrüstung im Rahmen ihrer Haltbarkeit ausgege­ben und nach Verfall vor dem Hintergrund des geringen Umfangs im Hausmüll entsorgt. Die Entsorgungskosten sind daher nicht separat ermittelbar.

Hinsichtlich der bisher verfallenen und damit von einer Entsorgung betroffenen Mengen ver­weise ich auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1126 (Drucksache 18/3262).

  1. In welchem Umfang übernimmt die Landesregierung die Entsorgung von Schutz­ausrüstung für den Bund?

Die noch vorhandene, nicht mehr verwendbare, vom Bund dem Land Nordrhein-Westfalen überlassene Schutzausrüstung wird ebenfalls im in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Rah­men entsorgt. Auch hier wird auf die Vorlage 18/1458 verwiesen.

  1. Welche Kosten entstehen dem Land Nordrhein-Westfalen für die Entsorgung von Schutzausrüstung? (Wir bitten auch hier um eine sinnhafte Aufschlüsselung zwi­schen Bund, Bezirksregierungen und Kommunen.)

Die Kosten sind, wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, nur für den Geschäftsbereich des MAGS ermittelbar und stellen sich vorläufig wie folgt dar:

BR Arnsberg BR Detmold BR Düsseldorf BR
Köln
BR  Münster
Kosten Entsorgung
Landesware in Euro
23.500 13.700 68.700 38.750 32.900
Kosten Entsorgung
Bundesware in Euro
29.750 20.950 119.800 20.700 24.400
Gesamt in Euro 393.150

 

  1. Warum hat die Landesregierung die Schutzausrüstung nicht an Hilfsorganisatio­nen, Krankenhäuser, andere staatliche Ebenen etc. abgegeben?

Für das MAGS wird auf die Ausführungen in Vorlage 18/1458 verwiesen.

Die übrigen Ressorts der Landesregierung haben die Masken vor deren Verfall in der Regel den Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Vom Verfall sind daher nur geringe Mengen betrof­fen (siehe hierzu auch die Antwort auf Frage 1).

  1. Zu welchen Konditionen hat die Landesregierung Schutzausrüstung aus ihren La­gern in der Vergangenheit an Dritte, z. B. Krankenhäuser, Hilfsorganisationen, an­dere staatliche Ebenen, abgegeben?

Die Bereitstellung der Schutzausrüstung erfolgte unentgeltlich.

 

MMD18-7587