Versicherungsprämien und Schadensfälle in den Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylsuchende

Kleine Anfrage
vom 13.03.2024

Kleine Anfrage 3501

der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD

Versicherungsprämien und Schadensfälle in den Unterbringungseinrichtungen des Landes für Asylsuchende

Eine AfD-Anfrage zu den Versicherungsschäden in Asylunterkünften in Hamburg zeigte, dass die Gebäudeversicherer hohe Versicherungsprämien erhalten.1 Die von F&W (Fördern und Wohnen) betriebenen öffentlich-rechtlichen Unterkünfte kosten jährlich 2,3 Millionen Euro an Versicherungsprämie – zuzüglich einer Selbstbeteiligung von 1.500 Euro pro Fall. 2023 waren in den Unterkünften von F&W allein 17 Schäden durch Feuer und Leitungswasser zu verzeichnen.

Das Ziel der Anfrage ist es, analoge Auskünfte zu allen Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW zu erhalten – also zur Landeserstaufnahme (LEA) in Bochum, zu den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), zu den Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) sowie zu den Notunterkünften (NU).

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie viele Versicherungsschäden haben die Betreiber der Landeseinrichtungen (LEA, EAE, ZUE, NU) bzw. die jeweils zuständige Bezirksregierung den Versicherern in den Jahren 2020–2023 gemeldet? (Bitte jeweils Zeitpunkt, Höhe und Ursache der Schäden auflisten)
  2. In welchem Umfang wurden die Schadenssummen durch die Versicherer beglichen? (Bitte in diesem Zusammenhang auch die jeweilige Höhe einer etwaigen Selbstbeteiligung angeben)
  3. In welchem Umfang wurden gemeldete Schäden von der Versicherung nicht beglichen, weil die Versicherung eine Regulierung des Schadens abgelehnt hat? (Bitte die jeweiligen Gründe für eine Ablehnung und die Ursache des Schadens, wie z. B. Vandalismus, Beschädigung und Unbewohnbarkeit, benennen)
  4. Welcher Versicherungsschutz (für Vandalismus, Beschädigung, Unbewohnbarkeit, Mietsachschäden durch untergebrachte Personen, Feuerschäden und Diebstahl) besteht für die Unterbringungseinrichtungen des Landes (LEA, EAE, ZUE, NU)? (Bitte in diesem Zusammenhang die monatlich anfallenden Versicherungsprämien sowie gegebenenfalls die Höhe der Selbstbeteiligung je Einrichtung einzeln benennen)
  5. Wenn kein entsprechender Versicherungsschutz für Vandalismus, Beschädigung, Unbewohnbarkeit, Mietsachschäden durch untergebrachte Personen besteht, muss der Betreiber bzw. das Land NRW die Kosten selbst tragen; welche Kosten sind in den Jahren 2020–2023 in denjenigen Einrichtungen angefallen, für welche zum Zeitpunkt des Schadensfalls kein Versicherungsschutz bestand? (Bitte jeweils Zeitpunkt, Höhe und Ursache des Schadens auflisten)

Enxhi Seli-Zacharias

 

MMD18-8459

 

1 Vgl. https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86046/versicherungsschaeden_in_den_asylunterkuenften.pdf