Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze sichern, weiteren Strompreissteigerungen entgegentreten: Braunkohleverstromung erhalten.

Antrag
vom 12.02.2019

Antragder AfD-Fraktion vom 12.02.2019

 

Versorgungssicherheit und Arbeitsplätze sichern, weiteren Strompreissteigerungen entgegentreten: Braunkohleverstromung erhalten.

I. Ausgangslage

Margaret Thatcher wird der Ausspruch zugeschrieben, dass der Sozialismus dann am Ende ist, wenn einem das Geld anderer Leute ausgeht.1 In diesem Sinne hat die sogenannte Kohlekommission einen großen Schritt in Richtung Ende des Sozialismus gemacht, indem sie unserer Gesellschaft die Herausgabe von 40.000.000.0000 Euro abverlangt, um der im weltweiten Vergleich sauberen deutschen Kohleverstromung, zehntausenden Arbeitsplätzen und einer enormen Wertschöpfung in den Braunkohlerevieren das Totenglöckchen zu läuten.

Der genannte und bis jetzt nicht budgetierte Betrag ist aus zweierlei Gründen bemerkenswert. Zum einen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz schon vor rund einem Jahr auf allgemeine Haushaltsrisiken im zweistelligen Milliardenbereich hingewiesen.2 Diese Warnung hat der Bundesfinanzminister vor wenigen Tagen sehr deutlich wiederholt, er erwartet ein Defizit von 25.000.000.000 Euro im Bundeshaushalt bis zum Haushaltsjahr 2023.3 Zum anderen ist bemerkenswert, wie mit der sogenannten Kohlekommission von der Bundesregierung ein Gremium geschaffen wurde, das keinerlei demokratische Legitimation besitzt. Neben den beiden Vertreterinnen von Bürgerinitiativen in kleinsten Orten mit kaum 3.000 Einwohnern wie Buir und Welzow, geben sich in dieser Kommission die Vertreter von Umweltlobbyverbänden und anderen mit der Energiewende verknüpften NGOs die Klinke in die Hand. Daneben gab es Teilnehmer aus politischen Vorfeldorganisationen wie Gewerkschaften aber auch z.B. eine Vertreterin des Deutschen Roten Kreuzes. Bei der Diskussion um die elementare Stromversorgung von Menschen und Unternehmen, um die Zukunft von zehntausenden von Arbeitern in der Stromversorgung, wurden aber weder Vertreter der größten Oppositionspartei im Bundestag noch der Freien Demokraten berücksichtigt. Fachleute mit expliziten Kenntnissen im Bereich einer grundlastfähigen Stromerzeugung oder gar im Bereich der Stromübertragung waren ebenso nicht vertreten. Die Zusammensetzung dieser Kommission erinnert an die sogenannte Ethik-Kommission, die die Blaupausen zum Ausstieg aus der Kernenergie zu verantworten hat.

Die Erkenntnisse dieses in weiten Teilen fachfremden und ideologisch vorgeprägten Gremiums waren durch die Zusammensetzung erwartbar. Allerdings geben die Äußerungen des Ministers für Wirtschaft, Energie und Landesplanung hier in NRW, Prof. Dr. Pinkwart, Anlass zu größter Besorgnis. Der Minister teilt mit: „…, haben wir die einmalige Chance, das Rheinische Revier zum Energie- und Innovationsrevier der Zukunft zu entwickeln.“4 Mit dieser Aussage verkennt der Minister, dass das Revier doch gerade seit Jahrzehnten ein Energie- und Innovationsrevier war und ist — und bleiben sollte.

Gleichzeitig unterminieren die Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission die ohnehin schon im Hier und Jetzt fragile Versorgungssicherheit. Eine mit Flatter- und Zufallsstrom aus Windrädern und Photovoltaikanlagen kaum aufrecht zu erhaltende, notwendige Netzspannung von 50 Hertz führt heute schon zunehmend zu Stromabschaltungen. Diese Abschaltungen beeinträchtigen auch Produktionsunternehmen in NRW massiv, wie der Brandbrief des Neusser Aluminiumherstellers Hydro Aluminium an die Bundesnetzagentur belegt. Im Brief werden allein im Jahr 2018 78 Stromabschaltungen beklagt.5

Die zahlreichen ungeplanten Lastabwürfe der Netzbetreiber belasten die Unternehmen zunehmend. Ein Problem ist auch, dass die Entschädigungszahlungen auf 5.000 Euro pro Schadensfall beschränkt sind. Ein Tropfen auf den heißen Stein für ein Unternehmen, das durch einen ungeplanten Stromausfall mitten im Produktionsprozess eventuell die Produktion eines ganzen Tages verliert.

Allein die Kosten für die Netzeingriffe der Übertragungsnetzbetreiber betrugen im Jahr 2017 rund 1.400.000.000 Euro. Kosten, die wieder auf die Verbraucher umgelegt werden und sich auf der Stromrechnung versteckt in den – in den letzten Jahren massiv angestiegenen – Netzkosten wiederfinden.6

Und der Netzausbau, der die Netzeingriffe reduzieren könnte, kommt seit mehr als einem Jahrzehnt nicht voran. 2011 hat der Gesetzgeber ein neues Verfahren zur Beschleunigung des Netzausbaus beschlossen. Aber seitdem wurde fast nichts gebaut. In den meisten Fällen befindet sich der Netzausbau noch in einem frühen Planverfahren. Von den bereits seit rund 15 Jahren geforderten 7.500 km Übertragungsnetz sind erst etwa 1.000 km gebaut worden.

Wirtschaftlich betreibbare Speicher sind nicht in Sicht. Von mehr als 1.100 benötigten Pumpspeicherkraftwerken in NRW – für eine Dunkelflaute von einer Woche – könnten geographisch und technisch nicht mal 30 realisiert werden. Und aktuell gibt es nicht ein einziges Projekt mit Realisierungsreife in NRW.

Alle Parameter für eine „erfolgreiche“ Energiewende sind damit gescheitert. Es fehlt der Netzausbau, es fehlen die Speicher und es fehlt die Bezahlbarkeit.

Die Kohlekommission empfiehlt nun einen weiteren planwirtschaftlichen Eingriff in den Strommarkt. In den letzten Jahren fand dieser massive Eingriff auf der Angebotsseite statt. Durch die Subventionierung der sogenannten erneuerbaren Energien fand ein extrem großer Zubau von nicht grundlastfähigem Strom statt. Dieser Zubau führte in den letzten Jahren dazu, dass der Börsenstrompreis – und damit der Erzeugerpreis für konventionellen Strom – massiv reduziert wurde. Diese Reduktion des Erzeugerpreises bestrafte lediglich die Erzeuger von konventionellen Strom. Die Erzeuger von sogenannter erneuerbarer Energie konnten dieses Problem ignorieren, denn diese bekamen die garantierte Einspeisevergütung gem. EEG gutgeschrieben. Betroffen waren aber auch die Verbraucher, die neben dem börslich ermittelten Erzeugerpreis auch die hohen EEG-Kosten (EEG-Umlage, höhere Netzkosten) bezahlen mussten.

Mit der planwirtschaftlich herbeigeführten Reduzierung der Erzeugerpreise wurden Kohlekraftwerke und Gaskraftwerke immer unwirtschaftlicher. Dies führte dazu, dass in den letzten Jahren keine neuen Kohlekraftwerke und nahezu keine Gaskraftwerke gebaut wurden.

Dieser planwirtschaftliche Eingriff reichte aber der Regierung noch nicht. Deshalb empfiehlt die von der Bundesregierung berufene Kommission weitere planwirtschaftliche Eingriffe. Die Bundesregierung soll die Abschaltung von Kohlekraftwerken „befehlen“ und die Konzerne entschädigen, die tausenden Menschen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, abfinden und die Industrie bei steigenden Strompreisen subventionieren.

Sollten aber die Empfehlungen der Kommission von der Bundesregierung umgesetzt werden, werden Tausende von Mitarbeitern, die in der Braunkohleverstromung tätig sind, ihren Arbeitsplatz verlieren.

Sollten aber die Empfehlungen der Kommission von der Bundesregierung umgesetzt werden, werden Tausende von Mitarbeitern, die in der Zuliefererindustrie der Braunkohleverstromung tätig sind, ihren Arbeitsplatz verlieren.

Sollten aber die Empfehlungen der Kommission von der Bundesregierung umgesetzt werden, wird der Strompreis massiv steigen. Hierzu äußerte sich Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) wie folgt: „Wir brauchen Ehrlichkeit. Wenn wir aus der Kohle aussteigen, dann ist es automatisch, dass der Strompreis steigt. Er wird auf 35, 40 oder auch 50 Cent steigen.“7

Ein massiver Strompreisanstieg wird aber zu massiven Arbeitsplatzverlusten in NRW führen. Denn viele Industriebetriebe leiden bereits jetzt unter zu hohen Kosten in NRW. Wird aber auch die grundlastfähige Braunkohle vom Netz genommen, entstehen weitere Gefahren für die Industrie. Denn Netzabschaltungen werden sich durch die unplanbaren „erneuerbaren Energien“ häufen. Betriebe, die auf eine zuverlässige Stromquelle angewiesen sind, werden das Land verlassen.

Das Land NRW muss deshalb die Empfehlungen der sogenannten Kohlekommission als das erkennen, was sie sind: Die Empfehlungen stellen eine ernsthafte Gefahr für den Wohlstand NRWs dar.

II. Beschlussfassung

Der Landtag stellt fest:

– Die Braunkohle ist ein heimischer und sehr wettbewerbsfähiger Energieträger und gewährleistet eine energieintensive Produktion in einem Industrieland wie NRW.

– Strom aus Kohlekraftwerken stellt derzeit 38 Prozent der Nettostromerzeugung Deutschlands und ist deshalb auch für NRW unverzichtbar.

– Ein weiterer Ausbau der unstabilen und nicht grundlastfähigen Energien in Form von Wind- und Solarstrom führt zu einer weiteren Instabilität in der Stromversorgung.

– Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie 2021 werden auch in NRW ca. 13 Prozent grundlastfähiger Nettostromerzeugung fehlen, die ersetzt werden müssen. Die erfolgte und geplante Herausnahme von Kohlekraftwerken verschärft den absehbaren Mangel an Strom.

– Unsere Industrie ist auf wettbewerbsfähige Strompreise angewiesen. Der deutsche Strompreis für die Industrie (im Jahr 2000: 6,05 ct/kWh, im Jahr 2017: 17,02 ct/kWh) ist bereits jetzt deutlich höher als in benachbarten Industrieländern und gefährdet Arbeitsplätze in NRW.

– Bei einer Stilllegung der Braunkohleverstromung verlieren inkl. Zuliefererindustrie zehntausende Menschen ihre wohlstandsschaffenden Arbeitsplätze in NRW.

 

Der Landtag beauftragt die Landesregierung

– sich gegenüber der Bundesregierung für den Erhalt der Arbeitsplätze im Braunkohlerevier einzusetzen.

– sich gegenüber der Bundesregierung für den Erhalt der Arbeitsplätze bei den Kohlekraftwerken einzusetzen.

– sich im Bundesrat bei der Abschaltung von Kohlekraftwerken gegen die Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission einzusetzen.

– gegenüber der Bundesregierung klar zu stellen, dass bereits jetzt Zweifel an der Versorgungssicherheit bestehen und dass eine Abschaltung von konventionellen Kraftwerken erst in Betracht gezogen werden kann, wenn sowohl der Netzausbau weitgehend abgeschlossen ist, wenn ausreichend andere grundlastfähige Kraftwerke zur Verfügung stehen und wenn Speichertechnologien in ausreichender Menge und zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen geschaffen wurden.

– sich im Bundesrat für Entschädigungsregelungen in deutlich höherer Form zu Gunsten derjenigen Unternehmen einzusetzen, deren Produktion von sogenannten Lastabwürfen betroffen sind: Der Höchstbetrag soll von 5.000 Euro auf 50.000 Euro erhöht werden.

Markus Wagner
Andreas Keith
Christian Loose
Herbert Strotebeck

und Fraktion

 

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1    https://www.margaretthatcher.org/document/102953

2    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/olaf-scholz-schwoert-bundesregierung-auf-sparkurs-ein-a-1202831.html

3    https://www.zeit.de/wirtschaft/2019-02/bundeshaushalt-olaf-scholz-finanzministerium-sparkurs-geringere-steuereinnahmen

4    https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/rheinisches-revier-zum-energie-und-innovationsrevier-der-zukunft-entwickeln

5    https://edition.faz.net/faz-edition/wirtschaft/2019-01-12/0ef138ca4a91f74600c9c37e8a8d9a2d/?GEPC=s9

6    https://www.energate-messenger.de/news/183959/eingriffe-zur-netzstabilitaet-steigen-an

7   https://www.eike-klima-energie.eu/2019/01/31/die-kohlekommission-wird-fuer-den-ausstieg-aus-der-kohle-gefeiert-doch-der-lebensnotwendige-braunkohlestrom-kommt-zukuenftig-aus-polen-und-die-stillgelegten-kraftwerke-sollen-abgebaut-und-in-afrika/